22-0835.02

Übernahme von Raumkosten des Vereins "Unser Haus" e.V.

Stellungnahme

Letzte Beratung: 13.10.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1

Sachverhalt

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zur o.g. Anfrage unter Einbindung der Behörde für Finanzen und Bezirke und des für das Projekt „Opti OKJA-Immo“ zuständige Bezirksamts Hamburg-Nord wie folgt Stellung. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit des Bezirksamts Bergedorf hingewiesen:

Vorbemerkung:

Für die Beantwortung der die Sprinkenhof GmbH betreffenden Fragen 1, 5 und 8 hat die Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) einen Beitrag zugeliefert und zu den das Projekt „Opti OKJA-Immo“ betreffenden Fragen 2, 3 und 6 hat das zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord einen Beitrag zugeliefert.

Das Projekt „Opti OKJA-Immo“ betrachtet nur Eigentumsobjekte der Bezirksämter und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Es hat zum Ziel, das Immobilienmanagement dahingehend zu verbessern, dass die Mieten/Gebäudeinstandhaltung finanziell nicht mehr wie aktuell in der konsumtiven Rahmenzuweisung im Konflikt mit den pädagogischen Mitteln zur fachlichen Arbeit in den Gebäuden stehen. In welcher Weise dies gelingen kann, ist derzeit in Prüfung. Die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen ist nicht Teil des Projekts. Bisher ist nicht angedacht, die Träger an den Kosten der Sanierungsmaßnahmen zu beteiligen.

Die BSFB ist in das „Opti OKJA-Immo“-Projekt eingebunden, indem sie im Fachkreis und der Lenkungsgruppe des Projekts vertreten ist. In dem Projekt wird ein Finanzierungskonzept für die Sanierung und Instandhaltung der OKJA-Immobilien erarbeitet. Für die regionalen, über die Bezirksämter aus Mitteln der konsumtiven Rahmenzuweisungen „Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben“ über Zuwendungen geförderten (oder gemäß Vereinbarungen gemäß § 77 SGB VIII finanzierten), Angebote der OKJA sind im Rahmen des Zuwendungsrechts Ausgaben für Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwendungen, also auch Mietkosten, grundsätzlich zuwendungsfähig, siehe Ziffer 10.1. Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ (GR J1/2021 vom 21.12.2021):

https://www.hamburg.de/resource/blob/37060/0c636c8a863c81d92e3576fd80844855/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit-data.pdf.

Im Übrigen siehe Drs. 23/4716.

  1. Für welche Zwecke werden die derzeitigen Mietzahlungen der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an die Sprinkenhof GmbH verwendet?

Die Mietzahlungen dienen der Finanzierung des laufenden Gebäudebetriebs sowie der Bewirtschaftung der jeweiligen Immobilie. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen der Instandhaltung und der Instandsetzung, der Verwaltung sowie der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Gebäudebetriebs.

  1. Ist im Rahmen des Projektes Opti-OKJA Immo vorgesehen, die Mieten anzuheben, um die Träger der Kinder- und Jugendarbeit an den Kosten der Sanierungsmaßnahmen zu beteiligen? Falls ja, nach welchen Grundsätzen soll dies erfolgen?
  2. Ist beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Opti-OKJA Immo künftig Indexmietvereinbarungen abzuschließen? Falls ja, wie sollen diese ausgestaltet werden?
  3. Welche Auswirkungen erwartet die BSFB durch die geplanten Mieterhöhungen zur Refinanzierung der Sanierungsmaßnahmen sowie durch die Einführung von Indexmietvereinbarungen auf die Finanzierung der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit? Wie soll sichergestellt werden, dass hieraus entstehende Mehrkosten angemessen berücksichtigt werden?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Auf welcher fachlichen und wirtschaftlichen Grundlage wurde entschieden, die Kosten der Sanierungsmaßnahmen ganz oder teilweise über die Mieten der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zu refinanzieren? Welche Alternativen wurden geprüft?

Grundlage hierfür sind bei der Sprinkenhof GmbH die jeweilige technische Bewertung des konkreten Objekts sowie die bestehende vertragliche Ausgestaltung zwischen den Vertragsparteien. Im Zuge dieser Prüfungen werden unterschiedliche Optionen betrachtet, um eine langfristig tragfähige und wirtschaftlich ausgewogene Lösung sicherzustellen. Dabei steht die Sicherung des Gebäudebetriebs und der jeweiligen Nutzung im Vordergrund. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt stets einzelfallbezogen und im Rahmen der jeweiligen vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

  1. Wie viele Einrichtungen der OKJA sind im Rahmen des Projektes „Opti-OKJA Immo“ voraussichtlich von Mieterhöhungen oder der Einführung von Indexmietvereinbarungen betroffen? Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen ist insgesamt zu rechnen?
  2. Ist vorgesehen die zusätzlichen Mietbelastungen künftig bei der Bemessung der Rahmenzuweisung zu berücksichtigen? Falls nein, wie sollen die Träger die entstehenden Mehrkosten auffangen?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Kriterien legt die Sprinkenhof GmbH bei der Bemessung der Miete für Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit zu Grunde und wie unterscheiden sich diese von Kriterien anderer sozialer Einrichtungen?

Grundlage der Mietzinskalkulation sind die objektspezifischen Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten sowie die jeweilige vertragliche Risikoverteilung zwischen Vermieterin und Mieterin oder Mieter. Maßgeblich sind dabei stets das konkrete Objekt und der Inhalt des jeweiligen Mietvertrags. Eine gesonderte Systematik ausschließlich für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit besteht nicht.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.10.2026
Ö 8.1
Lokalisation Beta
Unser Haus
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.