Und jährlich grüßt das Murmeltier: Die Einrichtungen der OKJA JSA FamFö brauchen eine stabile Finanzierung und Erhöhung der Zuwendungen Drs. 22-2134, Beschluss der BV vom 30.04.2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zur o.g. Anfrage wie folgt Stellung:
Die Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA), der Familienförderung (FamFö), der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) sowie der Sozialräumlichen Netzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN) sind ein zentraler Bestandteil der Hamburger Jugendhilfe und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem guten Aufwachsen junger Menschen in Hamburg. Sie bieten jungen Menschen und ihren Familien vielfältige Unterstützungsleistungen, Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, zur Mitgestaltung und zur sozialen Teilhabe. Die Trägerlandschaft in Hamburg ist ausgesprochen divers und geht mit ihren unterschiedlichen Konzepten und Angeboten auf die vielfältigen Bedürfnisse und Lebenslagen der jeweiligen Zielgruppen ein.
Die für Familie zuständige Behörde verantwortet unter Beachtung der Wahrung einer verantwortungsvollen Haushaltsführung sowie auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine angemessene und verlässliche Deckung der entsprechenden Bedarfe. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen.
Die den Bezirksämtern zur Verfügung gestellten Mittel sollen ermöglichen, in Hamburg vielfältige, umfangreiche und insbesondere bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen und ihre Familien vorzuhalten. Hierzu gehört auch, neue Bedarfslagen der jeweiligen Zielgruppen zu identifizieren und diese bei den entsprechenden Konzept- und Angebotsplanungen zu berücksichtigen. Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich der Tariftreue, weshalb Tarifkostensteigerungen zuwendungsfähig sind. Dabei sind die verfügbaren Mittel zu beachten und ggf. Umsteuerungen in der Angebotslandschaft vorzunehmen.
Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus den Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.
Im Übrigen ist zum aktuellen Stand des Haushaltsplanverfahrens noch keine Aussage möglich.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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