20-1945.01

Bauunterhaltungsbedarfe von sozialen Einrichtungen im Eigentum des Bezirksamtes

Antwort

Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Bauer, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

In Sorge um die weitere Nutzungsfähigkeit der sozialen Einrichtungen im Eigentum des Bezirksamtes fragen wir:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 21.02.2019 wie folgt:

 

  1. Welche Immobilien oder Teile von Immobilien im Besitz des Bezirksamtes werden von sozialen Einrichtungen genutzt? Bitte jeweils die Anschrift und die Nutzer nennen.

Zu 1:

Siehe Anlage 1.

 

  1. In welchem Zustand befinden sich diese Immobilien? Bitte jeweils mit genauen Angaben über die Schäden, insbesondere, wenn die Statik betroffen ist.

Zu 2:

Siehe Anlage 1

Aus Sicht des Bezirksamts ist die Statik nicht beeinträchtigt. Die Spielhäuser sind etwa um dieselbe Zeit in den 70/80er Jahren erbaut worden und sind energietechnisch noch auf diesem Stand.

 

 

  1. Welche Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten müssten wie dringlich ausgeführt werden und welche Gelder stehen dafür zur Verfügung?

Zu 3:

Undichte Dächer, fehlender Blitzschutz, Flucht- und Rettungswege, sowie auf Stand bringen der Brand- und Einbruchmeldeanlagen, Heizungs- und Lüftungstechnik.

 

Grundsätzlich sind in der Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit, (RZ OKJA) nur Mittel für kleine Bauunterhaltungsaufwendungen vorgesehen. Für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen sind keine Mittel in der RZ OKJA vorhanden.

 

 

  1. Wenn keine Gelder zur Verfügung stehen, warum nicht und woher sollen sie in Zukunft kommen?

 

 

  1. Welche Anträge auf Geldmittel wurden oder/und werden an wen gerichtet gestellt? Welche Antworten liegen hierzu schon vor?

 

Zu 4 und 5:

Das Bezirksamt Bergedorf mit den Fachämtern Sozialraummanagement, Interner Service und Ressourcensteuerung hat bereits erste Kostenschätzungen vorgenommen und sich über ein Sanierungskonzept Gedanken gemacht.

In einem ersten Schritt wurden aus den Quartierfondsmitteln 100.000 Euro vorgesehen, die die Bezirksversammlung entsprechend beschlossen hat.

 

Ergänzend dazu werden derzeit Möglichkeiten geprüft, Mittel aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

 

  1. Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn die notwendigen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nicht zeitnah erfolgen können? Ist auch mit der Schließung von Einrichtungen zu rechnen?

Zu 6:

(Teil-) Funktionen der Gebäude können beeinträchtigt werden. Schließungen sind derzeit nicht absehbar.

 

 

Petitum/Beschluss

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