Drucksache 22-1005.02

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Durchdeich zwischen Ochsenwerder Landscheideweg und Süderquerweg Geschwindigkeitsreduzierung

Mitteilung

Letzte Beratung: 10.11.2026 Regionalausschuss Ö 4.3

Sachverhalt

1 Anordnung

Das PK432-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Durchdeich zwischen Ochsenwerder Landscheideweg und Süderquerweg folgendes an:

Geschwindigkeitsreduzierung zugunsten eines Fußgängerüberwegs

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1 Süderquerweg 654/Lichtmast 111
Entfernen des Zusatzzeichens 1004-30 (50 m)
Anbringen des VZ 274-30

2.2 Durchdeich 65
Aufstellen eines VZ-Trägers mit den VZ 101-11 und VZ 274-30, sowie dem Zusatzzeichen 1000-21

2.3 Ochsenwerder Landscheideweg 310
Entfernen der Zusatzzeichen 1000-11 und 1004-30 (100m)
Anbringen des VZ 274-30

2.4 Durchdeich 58/Lichtmast
Anbringen der VZ 101-11 und VZ 274-30 sowie des Zusatzzeichens 1000-21

3. Begründung

Die Bezirksversammlung bat mit der Drucksache 22-1005.01 um die Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung zugunsten des Fußgängerüberwegs im Durchdeich zwischen dem Süderquerweg und der Ochsenwerder Landstraße.

Die Beschränkung auf Tempo 30 km/h vor Fußgängerüberwegen kommt insbesondere in Betracht, wenn die für Fußgängerüberwege bei Tempo 50 km/h erforderlichen Sichtweiten nicht sichergestellt werden können oder Fahrzeugführende ihre Fahrgeschwindigkeit bei Annäherung an den Fußgängerüberweg regelmäßig nicht derart verringern, dass den querungswilligen Fußgängern ihr Vorrang erkennbar eingeräumt wird.

Durchgeführte Verkehrsschauen vor Ort bestätigen die für die Anordnung benötigten Voraussetzungen.

Der Fußgängerüberweg liegt beidseitig vor und hinter Kurvenbereichen, so dass eine ausreichende Sichtbeziehung erst jeweils 30 m vor dem FGÜ besteht. Fahrzeugführende verringern ihre Geschwindigkeit in der Regel erst kurz vor dem FGÜ, so dass gerade die nutzenden Schüler Unsicherheiten bei der Querung zeigten.

Die Umsetzung der Anordnung soll zur weiteren Sicherheit der Fußgängerverkehre beitragen.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.11.2026
Ö 4.3
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