30 km/h vor dem Fußgängerüberweg Durchdeich in Höhe FF-Fünfhausen, zwischen Süderquerweg und Ochsenwerder Landstraße, prüfen
Letzte Beratung: 06.10.2026 Regionalausschuss Ö 8
Antrag
nach § 15 der Geschäftsordnung
der BAbg. Froh, Pelch, Woller, Garbers und Capeletti und CDU-Fraktion
Anwohner und Eltern von Schülern fragen immer wieder an, ob am Fußgängerüberweg Durchdeich, in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr Fünfhausen, jeweils 30 km/h angeordnet werden kann. Der Fußgängerüberweg liegt an einer stark befahrenen Straße zwischen Süderquerweg und Ochsenwerder Landscheideweg. Hinter den Fußgängerüberwegen sind Bushaltestellen, die von mehreren Buslinien, sowie Schulbussen angefahren werden.
Die Örtlichkeit liegt zentral im Ortskern und trennt durch die Straße das zusammenhängende Wohngebiet. Jeweils vor und hinter dem Fußgängerweg wird die Straße durch Kurven verschwenkt.
Da dieser Fußgängerüberweg stark durch Schulkinder sowie Anwohner jeden Alters genutzt wird sollte geprüft werden, ob in diesem Bereich 30 km/h angeordnet werden kann.
Hierbei würde es sich nicht um eine Ausnahme im Bezirk handeln, da an vielen Fußgängerüberwegen bereits zur Verkehrssicherheit 30 km/h angeordnet wurde.
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