21-1511

Tempo 30 im Durchdeich

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.10.2022
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen und FDP-Fraktion

BAbg. Jarchow und SPD-Fraktion

BAbg. Brodbeck, Stamer, Rüssau und Fraktion Grüne Bergedorf

 

 

Der Durchdeich ist eine wichtige Verbindungsstraße in den Vier- und Marschlanden in Nord-Süd-Richtung. Neben zwei Schulbuslinien verkehren auch zwei Stadtbuslinien an sieben Tagen in der Woche auf dem schmalen Durchdeich. Durch die stetige Verdichtung der Bebauung nimmt auch der Parkdruck im Straßenraum ständig zu.

 

Zwischen Lauweg und dem Sporthallenweg ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.

 

Im nördlichen Bereich, zwischen Sporthallenweg und Heinrich-Osterath-Straße, befindet sich ein gut frequentierter Spielplatz. Gerade in diesem Bereich ist die Verkehrssituation aufgrund des ruhenden Verkehrs sehr unübersichtlich. Gerade für Schulkinder, die auf dem Weg zur Schule oder auf dem Heimweg sind, ist dies sehr herausfordernd.

 

Zur Erhöhung der (subjektiven) Verkehrssicherheit soll daher auf dem Durchdeich zwischen Süderquerweg und Heinrich-Osterath-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgehend auf 30 km/h festgelegt werden. Gerade, um den Schulkindern die Möglichkeit des eigenständigen Erreichens der Schule und an Nachmittagen des Spielplatzes zu erleichtern, ohne das zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen kommt, halten wir diese Geschwindigkeitsreduzierung für geboten (vgl. Ausführungen zu § 45 Abs. 9 StVO, Tz. II der HRVV). Aus diesem Grund sollten hier die Erfordernisse des ÖPNV zurücktreten. Zumal die Busse des ÖPNV aufgrund der schmalen Fahrbahn bei Begegnungsverkehr teilweise auf die schmalen Gehwege ausweichen müssen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge mithin beschließen, die Bezirksamtsleiterin wird gebeten:

 

a)      sich bei der Behörde für Inneres und Sport sowie bei der unteren Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass auf dem Durchdeich zwischen Süderquerweg und Heinrich-Osterath-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgehend auf 30 Km/h reduziert wird,

b)      dem Ausschuss für Verkehr und Inneres im Januar 2023 über den Fortgang zu berichten.

 

 

Anhänge

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