Einrichtung von zusätzlichen Fußgängerüberwegen in Rahlstedt Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 29.04.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.1
Aufgrund der hohen Verkehrsdichteim Bezirk Wandsbek kommt es regelmäßig zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen für Fußgänger beim Überqueren von Straßen. Besonders Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen haben Schwierigkeiten, Straßen sicher zu queren. Immer wieder haben uns Bürger:innen auch hier im Regionalausschuss Rahlstedt auf diese Problematik hingewiesen und um eine Verbesserung gebeten.
Die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs (FGÜ) ist ein wirksames Mittel, um Querungsstellen zu strukturieren, die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu erhöhen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende deutlich zu verbessern.
Mit der StVO-Novelle 2024 ergibt sich für die Anordnung von Fußgängerüberwegen(FGÜ) eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit, da die erhöhten Anforderungen zurAnordnung aus § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO entfallen sind.Mit der erleichterten Anordnungsfähigkeit und der damit einhergehenden stärkerenGewichtung des Fußverkehrs soll daher die Einrichtung von dringend benötigten Fußgänger-überwegen gemäß VwV zu § 26 StVO (HRVV FGÜ) in der Amtsstraße, der Sieker Landstraße sowie Am Pulverhof geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die
Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten,
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