22-3488.1

Einrichtung von zusätzlichen Fußgängerüberwegen in Rahlstedt Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.15

Sachverhalt

- Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 über den interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP (Drs.- 22-3488) beraten und ihn einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen. Die AfD-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Aufgrund der hohen Verkehrsdichte im Bezirk Wandsbek kommt es regelmäßig zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen für Fußnger beim Überqueren von Straßen. Besonders Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen haben Schwierigkeiten, Straßen sicher zu queren. Immer wieder haben uns Bürger:innen auch hier im Regionalausschuss Rahlstedt auf diese Problematik hingewiesen und um eine Verbesserung gebeten.

Die Einrichtung eines gesicherten Fußngerüberwegs (FGÜ) ist ein wirksames Mittel, um Querungsstellen zu strukturieren, die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu erhöhen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende deutlich zu verbessern.

Mit der StVO-Novelle 2024 ergibt sich für die Anordnung von Fußngerüberwegen (FGÜ) eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit, da die erhöhten Anforderungen zur Anordnung aus § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO entfallen sind. Mit der erleichterten Anordnungsfähigkeit und der damit einhergehenden stärkeren Gewichtung des Fußverkehrs soll daher die Einrichtung von dringend betigten Fußnger-überwegen gemäß VwV zu § 26 StVO (HRVV FGÜ) in der Amtsstraße, der Sieker Landstraße sowie Am Pulverhof geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund möge dieBezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten,

  1. die Einrichtung eins Fußngerüberwegs (FGÜ) gemäß der HRVV FGÜ in folgenden Straßen zu prüfen
  • in der Amtsstraße in Höhe Klettenstieg
  • an der Sieker Landstraße, in Höhe des Supermarktes Lidl Hausnummer 45
  1. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird die Verwaltung gebeten, die Einrichtung eines FGÜ zeitnah umzusetzen und die notwendigen Mittel bereitzustellen.
  1. Den Regionalausschuss über das Ergebnis der Prüfung bzw. die Umsetzung zu informieren.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.05.2026
Ö 9.15
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rahlstedt Sieker Landstraße Am Pulverhof

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