NEU Antrag Dirk Kannengießer und Annett Musa (FDP) betr. Beschilderung zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf dem Schweensand Haupttdeich / Fünfhausener Hauptdeich
Letzte Beratung: 03.06.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 14
Der gut ausgebaute Straßenzug des Schweensander Hauptdeiches und des anschließenden Fünfhausener Hauptdeiches liegen im Gebiet der FHH innerorts und dort gilt ohne weitere Ausschilderung damit eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.
Ab der Kreuzung des Schweensander Hauptdeiches mit dem Neuländer Elbdeich knapp westlich der Unterquerung der BAB 1 gehen Dichte und Zusammenhang der nahegelegenen Bebauung im Bereich des Neuländer Hauptdeiches jedoch stark zurück und damit auch das Bewußtsein vieler mit Fahrtrichtung Osten verkehrende Kraftfahrzeugführer über die innerörtliche Lage. Das gleiche gilt in westlicher Fahrtrichtung für den Bereich des Fünfhausener Hauptdeiches ab der Landesgrenze mit ähnlicher Besiedelungslage.
Daher sind regelmäßig gefahrene Geschwindigkeiten auf dem betreffenden Bereich des Schweensander Hauptdeiches und auf dem Fünfhausener Hautdeich zu beobachten, die weit jenseits der im Stadtgebiet üblichen Überhöhungen liegen und daher hohe Gefahren für Anlieger und dort verkehrende schwächere Verkehrsteilnehmer mit sich bringen.
Das an den Landesgrenze in Fahrtrichtung Hamburg vorhandene Ortsschild und ein lediglich nicht vorhandenes Ortsausgangsschild am Beginn des Abschnittes des Neuländer Elbdeiches scheinen hier nicht hinreichend zu sein, um zumindest bei den den regelaffinen, wenn durch die allgegenwärtige Schilderinflation immer abgestumpfteren Fahrzeugführern das nötige Bewußtsein für die innerörtliche Lage zu erzeugen. Da hier die Ablenkungen auf dem betreffenden Straßenzug eher gering sind, auch jene durch inflationäre Beschilderung erscheinen hier ergänzende Schilder als Hinweis auf die innerörtlich höchstzulässige Geschwindigkeit durchaus erfolgversprechend.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
1. Die geschäftsführende Bezirksamtsleitung und der Vorsitzende der Bezirksversammlung werden beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für eine ergänzende Aufstellung von Verkehrszeichen 274-50 an sinnvollen Stellen, wie z.B.
in Fahrtrichtung Osten am Beginn des Abschnittes Neuländer Hauptdeiches in Höhe nach der Hausnummer 178 hinter der Kreuzung mit dem Schweensand Hauptdeich
in Fahrtrichtung Osten auf dem Fünfhausener Hauptdeich hinter allen 3 Kreuzungen mit dem Neuländer Elbdeich sowie hinter der Kreuzung mit dem Fünfhausener Deichweg
In Fahrtrichtung Westen auf dem Fünfhausener Hauptdeich an Höhe Hausnummer 6
in Fahrtrichtung Westen auf dem Fünfhausener Hauptdeich in Höhe Hausnummer 1 hinter der Kreuzung zum Neuländer Hauptdeich sowie hinter den beiden folgenden Kreuzungen mit dem Neuländer Elbdeich
in Fahrtrichtung Westen nach dem Beginn des Schweensander Hauptdeiches nach der ersten Kreuzung mit dem Neuländer Elbdeich
einzusetzen.
2. Der Bezirksversammlung darüber bis zum 31.08.2025 Bericht zu erstatten.
3. Ergänzend zu den in der jeweiligen Fahrtrichtung jeweils am Beginn der Schilderstaffel aufzustellenden Verkehrszeichen 274-50 die zusätzliche Anbringung einer entsprechenden Straßenmarkierung aus Asphaltfolie R10 zu prüfen, insbesondere in Fahrtrichtung Westen.
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