21-0355

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.06.2020
17.03.2020
Ö 8.2
Sachverhalt

 

I Ochsenwerder Landscheideweg Höhe Oortkatenweg, Aufstellen von je 2 Richtungstafeln VZ 625-10 StVO

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Ochsenwerder Landscheideweg Höhe Oortkatenweg folgendes an: Aufstellen von je 2 Richtungstafeln VZ 625-10 StVO

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Ochsenwerder Landscheideweg Höhe Oortkatenweg: Aufstellen von je 2 Richtungstafeln VZ 625-10 StVO jeweils nach der Durchfahrung der Verschwenkung im Verlauf der Rückführung auf die Ursprungsfahrbahn des Ochsenwerder Landscheidewegs

 

3 Begründung

Nach der Fertigstellung der Straßenneubaumaßnahme wurde durch PK 43 festgestellt, dass der Spurversatz jeweils nach Durchfahrung der Verkehrsanlage der Verlauf der Fahrbahn durch das Aufstellen von Richtungstafeln insbesondere bei Dunkelheit erkennbarer wird. Die Maßnahme ist geeignet, den Verkehr sicherer zu beeinflussen.

 

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

5 Ausführung

Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten.

 

 

II Abbau der Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schule

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Heinrich-Osterath-Straße 40-53a, "Schule Seefeld" folgendes an: Abbau der Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schule

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Heinrich-Osterath-Straße 40-53a, "Schule Seefeld" – beide Richtungen:

Abbau der VZ 136-10 StVO mit Zusatz „Schule“ und VZ 274-53 (30) StVO und dem Zusatz 1042-33 StVO (Mo-Fr 06-18 h)

und Abbau der VZ 278-53 StVO (Beschränkung 30 km aufgehoben)

 

3 Begründung

Nach Hinweisen Dritter und Erkenntnissen der Polizei Bergedorf findet in der ehemaligen Schule Seefeld kein Schulbetrieb mehr statt. Damit ist die Geschwindigkeitsbeschränkung ersatzlos aufzuheben.

 

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

5 Ausführung

Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten.

 

 

III Gedenkfeier KZ-Gedenkstätte Neuengamme am Jean-Dolidier-Weg

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für Gedenkfeier auf dem Gelände der Gedenkstätte Neuengamme ab Freitag, den 01.05.2020 bis Montag, den 04.05.2020

Sämtliche StVB-Maßnahmen sind nur am 03.05.2020 wirksam zu machen.

 

Zur Durchführung der Gedenkfeier auf dem Gelände der Gedenkstätte des KZ Neuengamme am Jean-Dolidier-Weg ab dem 03.05.2020 ordnet das Polizeikommissariat 43 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nachstehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen an (s. auch Skizze):

 

Einrichtung einer Fahrbahnrandbeschränkung (Halteverbote)

2.1. Jean-Dolidier-Weg -Ostseite- zwischen Einmündung Neuengammer Hausdeich und Einmündung Kiebitzdeich

Aufstellung von VZ 283-10 (Haltverbot-Anfang), 283-20 (Haltverbot-Ende-) und 283-30 StVO

(Haltverbot-Mitte-) auf der Ostseite vom Jean-Dolidier-Weg mit Zusatzzeichen 1040-30 StVO „Am 03.05.2020“.

2.2. Jean-Dolidier-Weg – Westseite_ zwischen Lichtmast 5 bis 13:

Aufstellung von VZ 283-10 (Haltverbot-Anfang), 283-20 (Haltverbot-Ende-) und 283-30 StVO

(Haltverbot-Mitte-) jeweils mit Zusatzzeichen 1040-30 StVO „Am 03.05.2020“ und Zusatzzeichen 1060-31 StVO (Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen)

Die VZ 283-30 StVO sind in einem Abstand von ca. 80 m aufzustellen.

Die Halteverbote mit Zusatzzeichen müssen spätestens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden.

 

Einrichtung von Einbahnstraßenregelung:

Jean-Dolidier-Weg in Südnordrichtung zwischen Einmündung Kiebitzdeich und Einmündung Klinkerweg. Die Einbahnstraßenregelung ist am 03.05.2020 ab ca. 11.00 Uhr gem. Weisung des Einsatzführers bzw. Polizeipostens einzurichten und in Absprache mit dem Polizeiführer vor Ort voraussichtlich ab 19.00 Uhr abzubauen.

Aufstellung von VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) mit Zusatzzeichen 1004-30 StVO (Nach 100 m) und Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) an der Einmündung Jean-Dolidier-Weg

/Einmündung Neuengammer Hausdeich beidseitig der Einmündung in Fahrtrichtung Kiebitzdeich.

Aufstellung von VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) -doppelseitig- und Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) im Jean-Dolidier-Weg in Höhe der Einfahrt des Reitstalls in Fahrtrichtung

Kiebitzdeich und zusätzliche Aufstellung eines VZ 600-40 StVO (Absperrschranke doppelseitig)

halbseitig in Richtung Süden.

Aufstellung von 2 VZ 220 StVO (Einbahnstraße links- und rechtsweisend) und Zusatzzeichen VZ 1000-33 StVO (Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen am Kiebitzdeich/Jean-Dolidier-Weg.

Aufstellen von VZ 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) am Jean-Dolidier-Weg jeweils an den Grundstücksüberfahrten der Gedenkstätte (insgesamt 3-4 VZ)

Aufstellung eines VZ 125 StVO (Gegenverkehr) im Jean-Dolidier-Weg –Ostseite- Höhe dem

Reiterstall in Fahrtrichtung Neuengammer Hausdeich.

 

Ausweisung von Parkplätzen:

Jean-Dolidier-Weg / erste Zufahrt zur Gedenkstätte: Aufstellen eines VZ 314 (rechtsweisend) mit Zusatzschild: „Busverkehre“

Jean-Dolidier-Weg / Zufahrt Klinkerwerk: Aufstellen eines VZ 314 (rechtsweisend) mit Zusatzschild „PKW“ bzw. Zusatzschild 1048-10 StVO

 

Abdeckung der Wegweisung:

Die vorhandenen VZ 432 StVO „Gedenkstätte Neuengamme“ ist im Bereich des Neuengammer

Hausdeichs abzudecken.

 

Aufstellen von zusätzlichen provisorischen Stelltafeln als Wegweisung

Aufstellung einer provisorischen Stelltafel Höhe Curslacker Heerweg/Heinrich-Stubbe-Weg: „Zufahrt zur Gedenkstätte über Heinrich-Stubbe-Weg und Kiebitzdeich zum Jean-Dolidier-Weg“.

 

Geschwindigkeitsbeschränkung mit Gefahrenzeichen im Jean-Dolidier-Weg

Aufstellung von VZ 133-10 StVO (Fußgänger auf der Fahrbahn) mit VZ 274-53 StVO ( 30 )

doppelseitig im Jean-Dolidier-Weg in Höhe Neuengammer Sammelgraben in Fahrtrichtung

Neuengammer Hausdeich.

Ein Parkplatz für private Busse und geladene Gäste befindet sich auf dem Gelände der Gedenkstätte.

Durch Beschilderung und Ordnungskräfte ist auf diese Parkmöglichkeit hinzuweisen.

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein erhalten durch das PK 43 Kenntnis und regeln den

Betriebsablauf in eigener Zuständigkeit.

Weitere Maßnahmen die lagebedingt erforderlich werden können, behält sich das PK 43 vor.

 

Begründung: Die angeordneten Maßnahmen dienen der Verkehrslenkung, um den Fahr- und

fußläufigen Besucherverkehr im Umfeld des Veranstaltungsraumes sicher zu führen und die

Rettungswege für Feuerwehr und andere Hilfsdienste vom und zum Veranstaltungsraum freizuhalten.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Lageplan Gedenkveranstaltung