22-0012.12

Neuwahl eines stellvertretenden sowie eines beratenden Mitgliedes

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.1

Sachverhalt
  1. Mit Drucksache 22-0012.11 wurde das stellvertretende Mitglied, Frau Breuer, aus dem Jugendhilfeausschuss abberufen.

Daraufhin erfolgte eine Ausschreibung zur Nachbesetzung des vakanten Postens.

Es haben sich folgende Personen hierauf beworben:

  1. Frau Stüwe-Voss, Heilpädagogin, Träger: Familienhelden
  2. Jan Stubben, Sozialarbeiter, Träger: Unser Haus e.V.
  3. Marcel Rechlitz, Diplom Pädagoge, Träger: Alsterdorf Assistenz
  1. Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 11 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB VIII) gehört dem Jugendhilfeausschuss ferner als beratende Mitglieder zwei Vertretungen von selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a SGB VIII an.

Diese Position ist bisher nicht besetzt.

Der Träger „Unser Haus e.V.“ ist als selbstorganisierter Zusammenschluss anerkannt.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, Herrn Stubben unabhägig von seiner Wahl als stellvertretendes Mitglied, als beratendes Mitglied nach § 3 Abs. 2 Ziff. 11 AG SGB VIII zu wählen.

Petitum/Beschluss
  1. Die Beziksversammlung wählt aus den unter 1 benannten Bewerber:innen ein stellvertretendes Mitglied.
  2. Die Bezirksversammlung wählt Herrn Stubben als beratendes Mitglied nach § 3 Abs. 2 Ziff. 11 AG SGB VIII.