Neubesetzung des Beirats bezirklicher Sportstättenbau
Änderungsantrag
der BAbg. Feiler, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion DIE LINKE
Gemäß §1 der Geschäftsordnung für den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau kann die Bezirksversammlung durch Beschluss zwei Mitglieder in den Beirat und für den Fall deren Verhinderung zwei Vertretungen benennen.
Durch die Wahl 2024 und die neue Zusammensetzung der Bezirksversammlung ist eine Neubesetzung angezeigt.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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