Mitglieder und Vertretungen im Beirat "Bezirklicher Sportstättenbau"
Letzte Beratung: 13.02.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.6
Gemäß Geschäftsordnung für den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau setzt sich der Beirat u.a. aus den Vorsitzenden der Bezirksversammlungen und den Vorsitzenden des zuständigen bezirklichen Fachausschusses zusammen. Die Bezirksversammlungen können durch Beschluss abweichend von dieser Regelung auch andere Mitglieder in den Beirat entsenden (maximal zwei).
Für den Fall der Verhinderung von Mitgliedern ist eine Vertretung zulässig. Die Vertretungen sind von den Bezirksversammlungen generalisierend oder für das betreffende Mitglied im Einzelfall zu bestimmen. Das Recht zur Benennung von stellvertretenden Mitgliedern kann von der Bezirksversammlung auf den zuständigen Fachausschuss übertragen werden.
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2025
einstimmig als Mitglieder für den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau bestätigt und die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern an den Ausschuss für Sozialraumentwicklung abgegeben.
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 einstimmig beschlossen, dass folgende Vertretungen in den Beirat entsandt werden:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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