Entsendung von Mitgliedern und Vertretungen in den Beirat "Bezirklicher Sport-stättenbau"
Letzte Beratung: 23.01.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.3.1
Gemäß Geschäftsordnung für den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau setzt sich der Beirat u.a. aus den Vorsitzenden der Bezirksversammlungen und den Vorsitzenden des zuständigen bezirklichen Fachausschusses zusammen. Die Bezirksversammlungen können durch Beschluss abweichend von dieser Regelung auch andere Mitglieder in den Beirat entsenden (maximal zwei).
Für den Fall der Verhinderung von Mitgliedern ist eine Vertretung zulässig. Die Vertretungen sind von den Bezirksversammlungen generalisierend oder für das betreffende Mitglied im Einzelfall zu bestimmen. Das Recht zur Benennung von stellvertretenden Mitgliedern kann von der Bezirksversammlung auf den zuständigen Fachausschuss übertragen werden.
Dem Beirat Bezirklicher Sportstättenbau gehören aktuell folgende Mitglieder an:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, Carina Oestreich und Sven Dahlgaard als Mitglieder für den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau zu bestätigen und zwei Vertretungen zu bestimmen.
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