22-0418

Ersetzungsantrag GRÜNE zu Drs. 22-0351 betr. Besetzung Beirat Bezirklicher Sportstättenbau

Antrag

Letzte Beratung: 28.01.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 18.1

Sachverhalt

Im Beirat Bezirklicher Sportstättenbau ist jede Bezirksversammlung mit zwei Vertreter*innen stimmberechtigtes Mitglied. Die Geschäftsordnung des Beirates sieht die jeweiligen Vorsitzenden der Bezirksversammlung und die jeweiligen Vorsitzenden des für Sport zuständigen Fachausschusses als Vertretung vor. Allerdings wird den Bezirksversammlungen ermöglicht, hiervon durch Beschluss abzuweichen und ganz oder teilweise andere Personen in den Beirat zu entsenden.

Der Vorsitz des Ausschusses für Bildung und Sport wird in der laufenden Legislatur durch die GRÜNE Fraktion vorgeschlagen und wurde von der Bezirksversammlung gewählt.

Des Weiteren erlaubt die Geschäftsordnung die Benennung von generalisierend oder für jeweilige Mitglieder persönliche Vertretungen. Dieses Recht kann die Bezirksversammlung dem zuständigen Fachausschuss übertragen.

 

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung entsendet ihren Vorsitzenden, Herrn Holger Böhm und den Fachsprecher für Sport der GRÜNEN Fraktion, Herrn Michael Sander in den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau.

Die Bezirksversammlung überträgt das Recht zur Benennung von zwei stellvertretenden Mitgliedern – entweder als persönliche Vertreter*innen oder als erste*r Stellvertreter*in und zweite*r Stellvertreter*in – an den Ausschuss für Bildung und Sport.

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