22-0001.1

Benennung der Mitglieder des Beirats Bezirklicher Sportstättenbau Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 9.1

Sachverhalt

Nach der Geschäftsordnung für den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau (siehe Anlage) setzt sich der Beirat u.a. zusammen aus den Vorsitzenden der Bezirksversammlungen sowie den Vorsitzenden des zuständigen bezirklichen Fachausschusses.

 

Die Bezirksversammlungen können durch Beschluss abweichend von dieser Regelung auch andere Mitglieder in den Beirat entsenden (maximal zwei). Für den Fall der Verhinderung von Mitgliedern ist eine Vertretung zulässig. Die Vertretungen sind von den Bezirksversammlungen generalisierend oder für das betreffende Mitglied im Einzelfall zu bestimmen. Das Recht zur Benennung von stellvertretenden Mitgliedern kann von der Bezirksversammlung auf den zuständigen Fachausschuss übertragen werden.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Fraktionsstärke entsprechend entstammen die zwei Mitglieder des Beirats Bezirklicher Sportstättenbau den Fraktionen von GRÜNE und SPD. Die Vertretung wird von jeweils einem Mitglied der Fraktionen von CDU und DIE LINKE wahrgenommen.  Dem vorangestellt werden Herr Wesselkamp (GRÜNE) und Frau Ceman (SPD) als Mitglieder in den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau entsendet. Als Vertreter:innen fungieren Frau Müller-Möller (CDU) und Herr Bolaños González (DIE LINKE).

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

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Anhänge

Geschäftsordnung Beirat Bezirklicher Sportstättenbau

 

 

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