Neubesetzung des Beirats bezirklicher Sportstättenbau
Antrag
der BAbg.
Emrich, Dietrich und Fraktion der CDU
Kramer und Fraktion der SPD
Gemäß §1 der Geschäftsordnung für den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau kann die Bezirksversammlungen durch Beschluss zwei Mitglieder in den Beirat, und für den Fall deren Verhinderung, zwei Vertretungen benennen.
Durch die Wahl 2024 und die neue Zusammensetzung der Bezirksversammlung ist eine Neubesetzung angezeigt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: