22-0044

Neubesetzung des Beirats bezirklicher Sportstättenbau

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.08.2024
Ö 11.8
Sachverhalt

Antrag

der BAbg.

Emrich, Dietrich und Fraktion der CDU

Kramer und Fraktion der SPD

 

 

Gemäß §1 der Geschäftsordnung für den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau kann die Bezirksversammlungen durch Beschluss zwei Mitglieder in den Beirat, und für den Fall deren Verhinderung, zwei Vertretungen benennen.

 

Durch die Wahl 2024 und die neue Zusammensetzung der Bezirksversammlung ist eine Neubesetzung angezeigt.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung entsendet in den Beirat bezirklicher Sportstättenbau je einen Vertreter der CDU und der SPD-Fraktion als Mitglied und je einen Vertreter der Fraktion Die Grünen und der AfD-Fraktion als Stellvertreter. Die bisherigen Entsendungen sind beendet.
  2. Die Fraktionen teilen die Namen ihrer Vertreter der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zur Weiterleitung an das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau mit.