Erhalt einer denkmalgeschützten Kate in Altengamme
Berichterstatter: Herr Capeletti
Die Mitglieder des Regionalausschusses haben in ihrer Sitzung am 08.06.2021 die Stellungnahmen der Behörde für Kultur und Medien, Drucksache 21-765.01, sowie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer, Drucksache 21-765.02, erörtert.
Beim Wohn- und Wirtschaftsgebäude Altengammer Hauptdeich 130 handelt sich gem. Einschätzung der Behörde für Kultur und Medien um ein Kulturdenkmal gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz, an dessen Erhaltung aus geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Der Regionalausschuss hat vor diesem Hintergrund einstimmig folgendes beschlossen:
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Regionalausschusses an.
---