21-0765.04

Erhalt einer denkmalgeschützten Kate in Altengamme

Mitteilung

Letzte Beratung: 16.04.2024 Regionalausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) teilt folgenden Sachstand mit:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist weiterhin mit der Planung zur Herstellung einer regelkonformen Binnenböschung am Altengammer Hauptdeiches 130 beauftragt und plant dazu eine Translozierung des denkmalgeschützten Gebäudes.

 

Das wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren nach § 55 Hamburgische Wassergesetz zur Herstellung einer regelkonformen Binnenböschung wird durch den LSBG, Sturmflutsicherheit (Wasserbehörde) bearbeitet.

 

Der Zustimmungsbescheid nach § 64 Hamburgische Bauordnung zum Abbau des denkmalgeschützten Wohngebäudes und Wiedererrichtung im hinteren Flurstücksteil wurde im August 2023 durch das Amt für Bauordnung und Hochbau, Oberste Bauaufsicht, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erteilt.

 

r die Fällung mehrerer Bäume auf dem Grundstück Altengammer Hauptdeich 130 wurde durch das Bezirksamt Bergedorf im September 2023 eine Ausnahmegenehmigung nach §§ 2, 3 Landschaftsschutzgebiet-Verordnung mit entsprechenden Auflagen für Ersatzpflanzungen erteilt.

 

Des Weiteren wurde unter entsprechenden Auflagen im Juli 2023 eine denkmalrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) durch die Bodendenkmalpflege der Freien und Hansestadt Hamburg erteilt. Diese ist aufgrund des Eingriffs in die denkmalgeschützte Wurt bei Translozierung der Hornkate erforderlich.

 

 

Das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren nach §§ 8, 9 DSchG für Abbau und Wiederaufbau des Gebäudes (Translozierung) wird durch das Denkmalschutzamt Hamburg bearbeitet und ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine

   

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.