Erhalt einer denkmalgeschützten Kate in Altengamme
Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.13
Antrag der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Garbers, Woller und CDU-Fraktion
Bei einer Deichschau im Herbst 2020 wurde den Teilnehmern bei einem Zwischenstopp am Altengammer Hauptdeich 130 mitgeteilt, dass die dortige denkmalgeschützte Kate von der Freien und Hansestadt Hamburg angekauft wurde, um den Deichschutz an dieser Stelle zu verbessern.
Wann die Kate abgerissen werden soll, war dem Verantwortlichen der Deichbehörde/LSBG nicht bekannt. Auch die Nachfrage, ob die Kate im Umfeld oder woanders aufgebaut bzw. transloziert werden solle, konnte von dem Verantwortlichen nicht beantwortet werden. Er hat lediglich mitgeteilt, dass er sich den Wiederaufbau auf dem Kiekeberg vorstellen könnte.
Diese Idee wurde von den Teilnehmern vor Ort abgelehnt. Man war sich überparteilich sofort einig, dass die Stadt mit gutem Vorbild für den Erhalt der Kulturlandschaft voran gehen müsse. Hierzu gehört auch, die historischen Bauten in den Vier- und Marschlanden zu erhalten. Bei denkmalgeschützten Häusern wird von den Eigentümern von der Kulturbehörde zurecht erwartet, dass sie ihre Gebäude denkmalgerecht „in Schuss halten“ bzw. wieder aufbauen. Gleiches sollte auch gelten, wenn der Staat Eigentümer ist.
Zwischenzeitlich war von der letzten Eigentümerin zu erfahren, dass die Kate, mit den dahinter liegenden, zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen, zum Jahresende an die Stadt verkauft wurde.
Bei der denkmalgeschützten Kate handelt es sich um eine sogenannte „Hornkate“, die bereits 1650 auf einer Warft gebaut und dann 1740 zur jetzigen Größe ausgebaut wurde. Die Kate wurde früher auch als Fährhaus genutzt.
Als dann die Altengammer Mühle 1876 direkt westlich von der Hornkate gebaut wurde, diente diese als „Müllerhaus“ der Familie Voß.
Die Mühle, als Wahrzeichen von Altengamme, und die Hornkate sollten im Rahmen des Denkmal- und Ensembleschutzes an dieser Stelle in ihrem historischen Kontext der Kulturlandschaft Vier- und Marschlande erhalten bleiben. Daher ist es aus Sicht der Antragsteller sinnvoll, das Haus etwas nach hinten, in Richtung der landwirtschaftlichen Flächen, zu versetzen bzw. zu translozieren und somit originalgetreu zu erhalten.
Eine Verschiebung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses um einige Meter wurde wegen der Deicherhöhung schon vor vielen Jahren in Zollenspieker erfolgreich durchgeführt.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.