Erhalt einer denkmalgeschützten Kate in Altengamme
Letzte Beratung: 10.09.2024 Regionalausschuss Ö 8.1
Berichterstatterin: Frau Pelch
In der Sitzung des Regionalausschusses vom 16.04.2024 wurde durch die Drucksache 21-0765.04 über den Sachstand der Translozierung der denkmalgeschützten Kate in Altengamme berichtet.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft teilte hierzu mit, dass grundsätzlich alle Genehmigungen vorliegen. Das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren nach §§ 8, 9 DSchG für Abbau und Wiederaufbau des Gebäudes (Translozierung) wird durch das Denkmalschutzamt Hamburg bearbeitet und ist noch nicht abgeschlossen.
Der Regionalausschuss hat daher einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Das Denkmalschutzamt Hamburg wird aufgefordert das noch ausstehende denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren zeitnah umzusetzen, damit die für die Translation vorbereitenden Maßnahmen zügig vor dem zeitlichen Hintergrund der Deichsituation und der winterlichen Hochwassersperrfrist umgesetzt werden können.
Die Bezirksversammlung hat sich der Beschlussfassung des Regionalausschusses in ihrer Sitzung am 25.04.2024 angeschlossen.
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:
Seit 2021 führt die BKM Gespräche mit der BUKEA zu der Frage, wie Hochwasserschutzmaßnahmen unter der Berücksichtigung der sich entlang der Hauptdeichlinie in den Vier- und Marschlanden befindlichen denkmalgeschützten Gebäude und der historisch wertvollen Kulturlandschaft umgesetzt werden können. Im Jahr 2022 hat eine Befahrung des Gebiets mit Behördenvertretern des Bezirks und dem Denkmalrat stattgefunden.
Das Denkmalschutzamt engagiert sich seither dafür, dass ein behördenübergreifendes Fachgremium aufgestellt wird, welches u.a. mittels externer Gutachten und im internationalen Erfahrungsaustausch, z.B. mit den Niederlanden, Lösungen für einen mit der Kulturlandschaft verträglichen Deichausbau sucht.
Beim Wohn- und Wirtschaftsgebäude Altengammer Hauptdeich 130 handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz, an dessen Erhaltung aus geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Die Hofstelle ist seit dem 16. Jahrhundert bezeugt, das heute erhaltene Wohn- und Wirtschaftsgebäude geht im Kern vermutlich auf das Jahr 1742 zurück und wurde um 1800 erweitert. Es zählt damit zu den ältesten Gebäuden an der Hauptdeichlinie und ist für sein Alter sehr gut und authentisch erhalten. Der Hufner des Hauses besaß im Nebenerwerb eine Fährgerechtigkeit, d.h. er hatte das Recht, über ein fest installiertes Horn den Fährmann von der anderen Uferseite zu rufen und die Fährgäste zu bewirten. Ab 1876 kam zur Landwirtschaft und sog. Fährgerechtigkeit das Mühlenwesen hinzu.
Schon immer direkt am Deich gelegen, ist das Haus aus sozial- und konstruktionsgeschichtlichen Gründen und wegen seiner außergewöhnlich markanten Stellung und landschaftsprägenden Funktion ein Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.
Der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beabsichtigt die Translozierung des Gebäudes mit Wiedererrichtung auf dem gleichen Grundstück zur Herstellung eines regelkonformen Deichquerschnittes, da das Gebäude aktuell im Deichfuß steht und der Deich hier deshalb geschwächt ist.
Ein entsprechender Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist vom Denkmalschutzamt im Februar 2024 aus denkmalfachlichen Gründen versagt worden, da durch eine Translozierung des Gebäudes der Denkmalwert des Gebäudes erheblich geschmälert werden würde. Neben dem unvermeidbaren Substanzverlust würden sowohl die aufgehobene Ortsgebundenheit als auch der Verlust der ortsbildprägenden Funktion die Integrität und Authentizität des Denkmals maßgeblich vermindern.
Da nach Auffassung des Denkmalschutzamtes nicht ausreichend begründet und nachgewiesen ist, dass ein ausreichender Hochwasserschutz nur durch die Herstellung des Regelquerschnitts erreicht werden kann, musste die Translozierung versagt werden. Überdies liegt bisher keine integrierte Gesamtplanung für den Erhalt des baukulturellen Zusammenhangs an der Hauptdeichlinie vor. Gegen die denkmalrechtliche Versagung hat der LSBG Widerspruch eingelegt. Das Denkmalschutzamt ist weiterhin offen für eine gemeinsame, behördenübergreifende Lösungsfindung.
Darüber hinaus ist die BKM gerne bereit, den Sachverhalt aus denkmalpflegerischer Perspektive in einem der Bezirksausschüsse darzustellen und, über diesen Einzelfall hinaus, den Sachstand zum Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden in von Hochwasserschutzmaßnahmen betroffenen Gebieten zu erläutern.
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