Wie ist der Sachstand bezüglich der "Hornkate" am Altengammer Hauptdeich 130?
Letzte Beratung: 18.01.2022 Umweltausschuss Ö 6.1
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU
Bereits im Februar 2021 hatte sich die Bezirksversammlung auf Initiative der CDU-Fraktion dafür eingesetzt, dass die denkmalgeschützte Hornkate im Bereich des Ensembles um die Mühle erhalten bleibe und im Sinne des Deichschutzes lediglich verschoben werde.
Auf diesen Beschluss teilte die Behörde für Kultur- und Medien (BKM) mit, dass es sich beim Wohn- und Wirtschaftsgebäude Altengammer Hauptdeich 130 um ein Kulturdenkmal gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz handele, an dessen Erhaltung aus geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse bestehe. Aus diesem Grund bat die Behörde darum, zunächst sorgfältig zu klären, ob es alternative Lösungen zu einem Abriss gäbe, die den Erhalt des Denkmals sichern und zugleich den Deichschutz an dieser Stelle verbessern könne. Eine Versetzung des Gebäudes sei denkbar und möglich. Das Denkmalschutzamt stünde für eine Lösungsfindung zur Verfügung.
Außerdem wurde empfohlen, zeitnah eine Bauforschung sowie eine dendrochronologische Untersuchung durchzuführen, um eine gute Informationsgrundlage für weitere Entscheidungen zu haben.
Ebenfalls antwortete die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) auf den Beschluss der Bezirksversammlung. Das Gebäude stünde in dem 10 Meter Schutzstreifen des böschungsseitigen Deichfußes. Der Ankauf des Gebäudes, und in der Folge die ordnungsgemäße Herstellung des Deiches, stelle einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sturmflutsicherheit dar.
Eine Abwägung von möglichen Alternativen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Deiches, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, erfolge im Zuge der beim LSBG laufenden Planung. Aus Sicht der BUKEA und des LSBG würde eine Verschiebung des Gebäudes nicht ausgeschlossen. Das Landschaftsbild durch Ausbildung eines Erddeichs ohne risikobehaftete Einbauten würde wieder hergestellt. Die Sicherheit der Bevölkerung stehe dabei an erster Stelle.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sowie der Behörde für Kultur und Medien (BKM) das o.g. Auskunftsersuchen vom 20.09.2021 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Zu 1.:
Das Gebäude wurde per Vorkaufsrecht durch die Freie und Hansestadt Hamburg erworben. Die Fläche, auf der das Gebäude Altengammer Hauptdeich 130 steht, wird für den Hochwasserschutz benötigt. Wie mit dem Gebäude umgegangen wird, ist Gegenstand laufender Planungen, in welche die verschiedenen Belange (z. B. Hochwasser-, Natur- und Denkmalschutz) einfließen. Die Planung des LSBG sieht derzeit eine Translozierung, wenn möglich auf dem bisherigen Grundstück, vor. Der Genehmigungsantrag dazu befindet sich in Aufstellung. Das Denkmalschutzamt ist im Zuge dieses wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu beteiligen. Dort wird eine Translozierung bislang abgelehnt. Eine Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben.
Zu 2.:
Bau- und Hausakte des Gebäudes wurden, soweit vorhanden, bereits von dem zuständigen Bauamt für die Planung zur Verfügung gestellt.
Es liegen konkrete Daten bezüglich der Errichtung des Gebäudes vor. Eine zusätzliche dendrochronologische Untersuchung zur exakten Ermittlung des Alters der Kate ist für die Planung nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.
Zu 3.:
Die Planung sieht vor, das Gebäude, ggf. durch eine Translozierung, zu erhalten.
Zu 4.:
Die Sicherheit von Deichen kann nicht in Prozenten angegeben werden. Im Bereich des denkmalgeschützten Gebäudes ist der Hauptdeich bereits jetzt durch eine Abfangung als Stahlbeton-Stützmauer mit Sickerschürze in der binnenseitigen Deichböschung versehen. Derartige Einbauten und die damit verbundenen Nutzungen des Deiches sind im Sinne der Deichsicherheit stets nachteilig zu bewerten. Weiterhin erhöhen sich dadurch der Unterhaltungs- und Ressourcenaufwand. Bei einer weiteren Erhöhung der Konstruktion müssen beispielsweise Absturzsicherungen verbaut werden, welche zusätzliche Angriffspunkte für den planmäßigen Wellenüberlauf auf der Binnenseite oder den Anprall von Treibgut auf der Wasserseite darstellen. Eine solche zusätzliche Reduktion der Deichsicherheit wäre nicht vertretbar. Daher ist eine solche Lösung bei der anstehenden Verstärkung des Deiches im Rahmen des Bauprogramms für den Hochwasserschutz im Sinne des Schutzes der Bevölkerung nicht hinnehmbar.
Zu 5.:
Zwischen der BUKEA und der BKM (Denkmalschutzamt) fanden im Dezember 2020 und Juni 2021 Gespräche statt. Die Termine dienten dem gegenseitigen Austausch von Informationen und fachlichen Einschätzungen. Darüber hinaus wurden die für den Vorgang verantwortlichen Ansprechpersonen (BUKEA/BKM und LSBG) benannt. Beim jüngsten Abstimmungsgespräch am 14.06.2021 zwischen dem Denkmalschutzamt, der BUKEA und dem LSBG mit Beteiligung der Bodendenkmalpflege und des Fachamts für Stadt und Landschaftsplanung des Bezirksamts Bergedorf erläuterten BUKEA und LSBG einen Vorschlag für eine Verschiebung des Gebäudes auf dem Grundstück in Richtung Landesinnere.
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