Wie ist der Sachstand bezüglich der "Hornkate" am Altengammer Hauptdeich 130?
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU
Bereits im Februar 2021 hatte sich die Bezirksversammlung auf Initiative der CDU-Fraktion dafür eingesetzt, dass die denkmalgeschützte Hornkate im Bereich des Ensembles um die Mühle erhalten bleibe und im Sinne des Deichschutzes lediglich verschoben werde.
Auf diesen Beschluss teilte die Behörde für Kultur- und Medien (BKM) mit, dass es sich beim Wohn- und Wirtschaftsgebäude Altengammer Hauptdeich 130 um ein Kulturdenkmal gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz handele, an dessen Erhaltung aus geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse bestehe. Aus diesem Grund bat die Behörde darum, zunächst sorgfältig zu klären, ob es alternative Lösungen zu einem Abriss gäbe, die den Erhalt des Denkmals sichern und zugleich den Deichschutz an dieser Stelle verbessern könne. Eine Versetzung des Gebäudes sei denkbar und möglich. Das Denkmalschutzamt stünde für eine Lösungsfindung zur Verfügung.
Außerdem wurde empfohlen, zeitnah eine Bauforschung sowie eine dendrochronologische Untersuchung durchzuführen, um eine gute Informationsgrundlage für weitere Entscheidungen zu haben.
Ebenfalls antwortete die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) auf den Beschluss der Bezirksversammlung. Das Gebäude stünde in dem 10 Meter Schutzstreifen des böschungsseitigen Deichfußes. Der Ankauf des Gebäudes, und in der Folge die ordnungsgemäße Herstellung des Deiches, stelle einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sturmflutsicherheit dar.
Eine Abwägung von möglichen Alternativen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Deiches, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, erfolge im Zuge der beim LSBG laufenden Planung. Aus Sicht der BUKEA und des LSBG würde eine Verschiebung des Gebäudes nicht ausgeschlossen. Das Landschaftsbild durch Ausbildung eines Erddeichs ohne risikobehaftete Einbauten würde wieder hergestellt. Die Sicherheit der Bevölkerung stehe dabei an erster Stelle.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
---