22-0105.01

Änderung der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses Anpassung von Ziff. 7.2 Einladungsfrist

Bericht

Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.4

Sachverhalt

Berichterstatter: Herr Veit

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.10.2024 wurde über die Drucksache

22-0105 „Änderung der Geschäftsordnung“ beraten.

Gemäß § 7 Satz 2 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch bedarf eine Änderung der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses eine Genehmigung der Bezirksversammlung.

Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig folgendes Petitum gefasst:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt Ziffer 7.2 Satz 2 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

„Die Einladung soll 7 Tage vor der Sitzung mit der Tagesordnung übersandt werden.“

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung schießt sich dem Votum des Jugendhilfeausschusses an.

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