Änderung der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses Anpassung von Ziff. 7.2 Einladungsfrist
Berichterstatter: Herr Veit
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.10.2024 wurde über die Drucksache
22-0105 „Änderung der Geschäftsordnung“ beraten.
Gemäß § 7 Satz 2 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch bedarf eine Änderung der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses eine Genehmigung der Bezirksversammlung.
Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig folgendes Petitum gefasst:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt Ziffer 7.2 Satz 2 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
„Die Einladung soll 7 Tage vor der Sitzung mit der Tagesordnung übersandt werden.“
Die Bezirksversammlung schießt sich dem Votum des Jugendhilfeausschusses an.
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