Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses, 21. Amtsperiode
Berichterstatterin: Frau Elsner
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 über die überarbeitete Fassung der Geschäftsordnung (Antrag des Ausschussvorsitzenden) – Drs. 21-0124 - beraten und einstimmig in der vorliegenden Form beschlossen.
Hinzufügungen/Änderungen sind kursiv und unterstrichen gehalten.
Nach § 7 Satz 2 AG SGB VIII bedarf die Geschäftsordnung der Genehmigung der
Bezirksversammlung.
Die Bezirksversammlung genehmigt die vorliegende Geschäftsordnung in der geänderten Fassung.
Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses, 21. Amtsperiode