Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses für die 22. Wahlperiode Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 9.2
Gemäß § 7 Satz 2 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder -und Jugendhilfe – (AG SGB VIII) gibt sich der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Bezirksversammlung bedarf.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem als Anlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss in der 22. Wahlperiode zuzustimmen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Entwurf Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss in der 22. Wahlperiode
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