22-0112.1

Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses für die 22. Wahlperiode Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 9.2

Sachverhalt

Gemäß § 7 Satz 2 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder -und Jugendhilfe (AG SGB VIII) gibt sich der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Bezirksversammlung bedarf.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem als Anlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss in der 22. Wahlperiode zuzustimmen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Entwurf Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss in der 22. Wahlperiode

 

 

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