21-0427

Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses der 21. Wahlperiode Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 28.11.2019 Bezirksversammlung Ö 7.17

Sachverhalt

Gemäß § 7 Satz 2 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder -und Jugendhilfe – (AG SGB VIII) gibt sich der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch die Bezirksversammlung bedarf.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung zu genehmigen.

 

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Datum/Gremium
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Anhänge

Entwurf der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses der 21. Wahlperiode

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