21-0427

Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses der 21. Wahlperiode Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.11.2019
Sachverhalt

Gemäß § 7 Satz 2 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder -und Jugendhilfe – (AG SGB VIII) gibt sich der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch die Bezirksversammlung bedarf.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung zu genehmigen.

 

Anhänge

Entwurf der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses der 21. Wahlperiode