Änderung der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses Anpassung von Ziff. 7.2 Einladungsfrist
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.09.2024 wurde beschlossen, die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses (JHA) anzupassen. Es sollen Vorschläge erarbeitet und im Ausschuss beraten werden.
Unabhängig davon wurde bereits in einem Gespräch mit den Vorsitzenden und der Verwaltung überlegt, die Einladungsfrist nach Ziffer 7.2 Satz 2 der aktuellen Geschäftsordnung anzupassen. Aktuell beträgt diese 10 Tage vor der Sitzung. Es wurde in Betracht gezogen, diese analog zu der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung auf 7 Tage vor der Sitzung zu verkürzen.
Aufgrund der teils aufwändigen und zeitintensiven Abstimmungsphase im Vorfeld der Ausschusssitzungen würde es insbesondere die mit diesen Prozessen betrauten Verwaltungsmitarbeitenden entlasten, wenn für den JHA zukünftig eine kürzere, eben jene Einladungsfrist gilt, die für alle „klassischen“ Fachausschüsse der Bezirksversammlung bisher schon maßgeblich ist. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer schon länger üblichen elektronischen Versendung der Einladung und der dazugehörigen Unterlagen, die ja die Empfänger in „Echtzeit“ erreicht, erscheint eine entsprechende Fristanpassung angemessen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt Ziffer 7.2 Satz 2 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
„Die Einladung soll 7 Tage vor der Sitzung mit der Tagesordnung übersandt werden.“
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