Protokoll
Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Eingaben

Ö 2.1 - 21-4564

Auswirkungen des Bewohnerparkens auf das Kulturzentrum der Gehörlosen Eingabe vom 23.11.2022 (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 04.12.2023)

Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 04.12.2023.

 

Der Petent ist anwesend.

 

Mehrere Ausschussmitglieder verweisen auf die noch anhängige Bundesratsinitiative (Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Drucksache des Bundesrats 548/23), wonach auch Betrieben und kulturellen Einrichtungen das Parken innerhalb von Bewohnerparkzonen abseits der derzeitig ausschließlich für Anwohner:innen gebührenbasierten Regelung  durch sogenanntes Quartiersparken zu ermöglichen sei. Diese Option sei auch auf Initiative der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Bundesrat eingereicht worden, eine Zustimmung hierzu stehe aber noch aus.

 

Herr Stünitz betont, das Bewohnerparken sei eingeführt worden, um die Verkehrsströme in den Wohngebieten effektiver zu lenken.

 

Herr Mielke betont, dass die SPD-Fraktion schon in der Vergangenheit für eine Ausnahmegenehmigung plädiert habe. Er sichert zu, dass seine Fraktion die vom Petenten geschilderte Problematik als weiteren Sachverhalt mitnehme, der sich in die Gesamtschau der Parkproblematik für ortsansässige Betriebe und Einrichtungen einreihe.

 

Herr Schmuckall verweist darauf, dass angesichts der noch anhängigen Bundesratsinitiative eine Änderung der derzeitigen Bewohnerpark-Regelung im Sinne örtlicher Betriebe und Einrichtungen noch andauern werde. Er schlägt stattdessen vor, bestimmte Bereiche für das Langzeitparken auszuweisen. Hierfür sei der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig. Er kündigt zur nächsten Sitzung am 04.03.2024 einen interfraktionellen Antrag zum Thema an.

Der Verkehrsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 2.2 - 21-4749

Wochenendsperrung des Strandwegs ganzjährig ausweiten Eingabe vom 02.02.2024

Der Petent ist anwesend.

 

Herr Harders zieht in Erwägung, Vorschläge von Bürger:innen zu sammeln, um im nächsten Schritt die rechtlichen Möglichkeiten für eine Verbesserung der Situation am Strandweg in Blankenese zu prüfen. Aufgrund der hohen Beschwerdelage müsse zudem auch die Straßenverkehrsbehörde an einer Lösung interessiert sein. Außerdem verweise er auf einen vor zweieinhalb Jahren von seiner Fraktion GRÜNE eingereichten Antrag zur „Sicheren Mobilität für alle Menschen am Elbufer“ (Drucksache 21-1845), mit dem sich das Bezirksamt bis spätestens 2025 befassen müsse.

 

Herr Rust stimmt der vom Petenten geschilderten Problemlage zu, schränkt aber ein, dass diese nur für die Sommermonate zutreffend sei. Eine Überlastung in den Wintermonaten sei nach seiner Einschätzung und auch nach Rücksprache mit den zuständigen Stadtteilpolizist:innen vor Ort nicht feststellbar.

 

Nach Rückfragen von Herrn Mielke erläutert er, dass keine amtliche Zählung der durchfahrenden Kraftfahrzeuge vorläge, weshalb abschließend keine offizielle Aussage zur Verkehrsbelastung in den Wintermonaten getroffen werden könne. Eine amtliche Zählung der Verkehrsbelastung falle zudem in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM). Zudem gebe es keine rechtliche Voraussetzung nach § 45 (9) StVOr ein Durchfahrtsverbot in den Wintermonaten. Darüber hinaus seien der Straßenverkehrsbehörde keine Vorfälle von blockierten Rettungswagen-Einsätzen bekannt. Eine polizeiliche Durchsetzung eines Durchfahrtsverbots in den Wintermonaten sei zudem personell nicht leistbar.

 

Frau Faust-Weik-Roßnagel konstatiert, dass die vorgetragenen Argumente r oder gegen eine ganzjährige Wochenendsperrung des Strandwegs ausschließlich auf quantitativen Erhebungen basieren sollten. Die Frage sei, ab wie vielen Fahrzeugen sich der Kipppunkt zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebensqualität einstelle.

 

Herr Schmuckall betont, dass in der Vergangenheit schon viele Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung des Strandwegs diskutiert worden seien, bisher aber keine befriedigende Lösungtte gefunden werden nnen. Eine dauerhafte Kontrolle der Regelung sei von der Polizei nicht zu leisten. Zudem könnte eine dauerhafte Sperrung des Strandwegs auch Verschlechterungen für die Anwohner:innen mit sich bringen.

Der Verkehrsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 3

Ebertallee - Vorstellung der Planung (Referierende: Frau Kotte und Herr Engelhardt (beide Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer))

Frau Kotte und Herr Engelhardt (beide Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, LSBG) stellen die Planungen zur Ebertallee anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor und berichten auch auf Nachfragen das Folgende:

 

  • Der Planungsraum zwischen Cranachplatz und Osdorfer Weg umfasse eine Gesamtlänge von 650 m.
  • Eine Umsetzung sei für Mitte 2025 geplant bzw. sobald der Bau der Fernwärmetrasse in der Groß Flottbeker Straße abgeschlossen sei. Die Maßnahme nehme etwa zwei Monate in Anspruch.
  • Der Ist-Zustand entspräche nicht mehr einer zeitgemäßen Verkehrsinfrastruktur: Es gebe zu wenig Platz für den Fuß- und Radverkehr, auch bedingt durch das größtenteils erlaubte oder geduldete Schrägparken. Der schmale Radweg sei zudem teilweise durch Wurzelaufbrüche beschädigt. Überholvorgänge bei unechter Zweistreifigkeit durch den Schwerlastverkehr wiesen ein hohes Gefährdungspotenzial für Radfahrer:innen auf.
  • Ziel der Baumaßnahme sei es u.a., die Zweistreifigkeit in der Ebertallee zu beenden, die Einrichtung beidseitiger Radstreifen mit einer Breite zwischen 2,30 m und 3,00 m, die Schaffung von Fahrradbügeln, die Einrichtung von Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen, die bauliche Verlängerung der Bushaltestellen und deren Aufstellbereiche sowie eine Anpassung auf drei Ampelphasen.
  • Aufgrund von Schleppkurven im Bereich Ebertallee Nord und Süd sei ein gleichzeitiges Abbiegen bei gemeinsamer Signalisierung zukünftig nicht mehr möglich.
  • Das derzeit noch erlaubte Parken auf dem Gehweg auf der Häuserseite solle zukünftig durch die Errichtung von Pollern verhindert werden.
  • glicherweise könne die Maßnahme gemeinsam mit einer Oberflächensanierung durchgeführt werden. Sanierungspotenzial sei durchaus vorhanden. Allerdings würde sich dann die Bauzeit auf etwa vier Monate verdoppeln.

 

Herr Harders lobt die geplante Maßnahme und betont ihre kurze Bauzeit. Gleichzeitig sei die Verkehrsbelastung Thema im Stadtteil, deswegen sei eine entsprechende Informationsveranstaltung zur Baumaßnahme durchzuführen, um die Details wie Dauer und Zuwegung zu erläutern.

 

Herr Schmuckall weist darauf hin, dass das Gebiet seit Jahren übermäßig mit Baustellen belastet sei. Der Zugang zur Waitzstraße werde durch diese zusätzliche Baumaßnahme noch weiter erschwert, wodurch der dort ansässige Einzelhandel noch weiter strapaziert werde. Eine zeitliche Verlegung der Baumaßnahme nach hinten sei aus diesen Gründennschenswert.

 

 


Anlagen
Präsentation LSBG Ebertallee (15179 KB)

Ö 3.1 - 21-4771

Prüfung der Fahrbahngliederung Ebertallee - Osdorfer Weg Antrag von Uwe Batenhorst (AfD)

Der TOP mit der Drucksache 21-4771 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Batenhorst stellt seinen Antrag vor.

Der Verkehrsausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

Ö 4 - 21-4524.1

Öffentliche Ausschreibung Reventlowstraße Nord von Walderseestraße bis Statthalterplatz, Abschnitt Walderseestraße bis Jungmannstraße (Angemeldet von der CDU-Fraktion)

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der CDU-Fraktion aufgenommen. Für den Tagesordnungspunkt übernimmt Herr Strasser als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied die Sitzungsleitung.

 

Herr Schmuckall zeigt sich verwundert, dass trotz bereits in der Sitzung vom 15.01.2024 vorgetragener Bedenken und des in der Sitzung vom 05.02.2024 mehrheitlich beschlossenen Antrags der Fraktionen von FDP und SPD auf Rückstellung der Baumaßnahmen zur Weiterführung der Veloroute 1 im Teilbereich Reventlowstraße Nord (von Walderseestraße bis Statthalterplatz) das Bezirksamt die Ausschreibung des dritten Teilabschnitts im Amtlichen Anzeiger am 12.02.2024 veröffentlicht habe. Zudem habe die Bezirksamtsleitung zwischen den beiden Sitzungen bereits die IG Waitzstraße über die Auswirkungen der Baumaßnahme informiert. Es sei zudem sehr wahrscheinlich, dass die Bezirksversammlung in ihrer nächsten Sitzung dem Beschluss des Verkehrsausschusses mehrheitlich zustimmen werde. Darüber hinaus sei es für die Ausschussmitglieder von hohem Interesse, wer von Seiten des Amtes die öffentliche Ausschreibung veranlasst habe. Des Weiteren habe die Bezirksamtsleitung bereits am 14.02.2024 die Sprecher:innen darüber informiert, dass das Bezirksamt vorhabe, den voraussichtlich in der Sitzung der Bezirksversammlung am 29.02.2024 noch zu treffenden Beschluss nicht umzusetzen. Er erwarte vom Bezirksamt, dass es demokratischen Beschlüssen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse folge und entsprechend handle. In diesem Fall sei aber vom Bezirksamt absichtlich zwischen der Empfehlung eines Fachausschusses und einem zu erwartenden Beschluss der Bezirksversammlung Fakten geschaffen worden. Um das Verwaltungshandeln im Detail nachvollziehen zu können, beantrage er Akteneinsicht.

 

Herr Harders erkundigt sich, welche möglichen Folgen für das Bezirksamt tten eintretennnen, wenn die Ausschreibung des dritten Bauabschnitts nicht über den Amtlichen Anzeiger kommuniziert worden wäre. Außerdem hinterfragt er, warum die Ausschreibung des dritten Abschnitts nicht schon früher habe erfolgen können.

 

Frau Wincierz erklärt, dass es sich aus Sicht des Amtes bei dem in der Sitzung vom 05.02.2024 beschlossenen Antrag lediglich um eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung handle und ergänzt, dass bei einem Bauvorhaben in dieser Größenordnung immer die Dezernatsleitung oder ihre direkten Stellvertreter:innen die Freigabe für die Ausschreibung erteilen müsse. In diesem Fall sei die Freigabe für die Ausschreibung auch mit der Bezirksamtsleitung abgestimmt worden. Wäre die Ausschreibung des dritten Bauabschnitts nicht freigegeben worden, hätte der Zeitplan nicht eingehalten werden können. Zudem hätte das Bezirksamt im Fall einer Nichtveröffentlichung der Ausschreibung die Maßnahme nicht mehr in diesem Jahr umsetzen können Das Bezirksamt tte gegenüber dem Rechnungshof eine nachvollziehbare Begründung darlegen müssen.

 

Sie hrt weiter aus, dass sich das Bezirksamt seit eineinhalb Jahren in enger Abstimmung mit den fachlichen Dienststellen über die genaue Bauausführung und Baustellenkoordination befände. Letztere habe sich als besonders herausfordernd erwiesen. Die fachliche Abstimmung mit den anderen Dienststellen habe zum Ergebnis geführt, dass unter anderem die Baufelder verkleinert werden müssen. Zudem hätte bei der weiteren Planung die Freihaltung des Hauptangriffsweges für Rettungskräfte aus Richtung Osdorf mittels einer Einbahnstraßenregelung von Norden nach Süden berücksichtigt werden müssen. Diese Faktoren hätten mit dazu geführt, dass eine frühere Veröffentlichung der Ausschreibung nicht möglich gewesen wäre.

 

Herr Batenhorst kritisiert, das Verhalten des Bezirksamtes sei ein Affront gegenüber dem Verkehrsausschuss und gegenüber den betroffenenrger:innen.

 

Herr Strasserhrt aus, dass der vom Verkehrsausschuss beschlossene Antrag auf Rückstellung der Baumaßnahmen zur Weiterführung der Veloroute 1 aus juristischer Sicht keine bindende Wirkung habe. Aus Gründen übergeordneter demokratischer Prinzipien müsse das Bezirksamt allerdings einen solchen mehrheitlich beschlossenen Antrag eines Ausschusses respektieren.

 

Frau Vornhagen weist darauf hin, dass das Bezirksamt hinsichtlich der Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden sei. Die Schlussverschickung der Maßnahme sei bereits im Mai 2023 erfolgt. Einwände hätten längst zur Sprache gebracht werden können. Eine Rückstellung des Bauabschnitts könne zu Regress- und Schadensersatzansprüchen von Projektpartner:innen gegenüber dem Bezirksamt führen.

 

Herr Müller- Goldenstedt stellt klar, dass sich die Mehrheit des Verkehrsausschusses sich ausdrücklich für die Baumaßnahme Reventlowstraße zur Fortsetzung der Veloroute 1 ausspreche. Der Zeitplan müsse aber mit Blick auf die legitimen Interessen der betroffenen Anwohner:innen und Gewerbetreibenden nach hinten verschoben werden.

Der Verkehrsausschuss beschließt einstimmig Akteneinsicht zur Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme Reventlowstraße.

 

Ö 4.1 - 21-4777

Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona Alternativantrag der Fraktionen von SPD und CDU zum Antrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE (Drucksache 21-4524.1, Neufassung der Drucksache 21-4524)

Ö 5 - 21-4524.1

Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona Antrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE Neufassung der Drucksache 21-4524 (Beratungsbedarf der SPD-Fraktion. Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 05.02.2024)

Beratungsbedarf der SPD-Fraktion. Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 05.02.2024.

 

Herr Mielke erläutert den Alternativantrag der SPD-Fraktion und unterstreicht, grundsätzlich sei diese r die Einführung von Tempo-30-Zonen. Einige Straßen im Antrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE seien dafür aber nicht geeignet. Teilweise würden möglicherweise Linienbusverkehre verlangsamt, Ausweichverkehre entstehen oder bestehende Fußngerüberwege zurückgebaut, wenn Tempo-30 Zonen ausgewiesen würden.

 

Herr Schmuckall gibt zu bedenken, dass die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) in der Sitzung vom 05.02.2024 den Eindruck vermittelt habe, dass einzelne, im Antrag enthaltene Straßen bereits auf Umsetzung von Tempo 30-Zonen geprüft würden. Das könne zu einer Umsetzung ohne weitere Beteiligung der bezirklichen Verwaltung und Gremien führen. Er regt an, im Beschlusstext die BVM zu bitten, vor Umsetzung den Bezirk angemessen zu beteiligen.

 

Herr Harders schlägt vor, beide Anträge zu verknüpfen und verteilt einen Kompromissvorschlag als Tischvorlage (Anlage). Er rege an, sich nicht einzeln mit den Straßen in den nächsten Sitzungen zu befassen und gehe davon aus, dass aufgrund der baulichen Umsetzung im Bezirksamt keine Tempo 30-Zonen ohne Beteiligung des Bezirksamtes zustande kommen könnten. Das Bezirksamt müssen dann ohnehin priorisieren und den Verkehrsausschuss einbinden. Dennoch finde eine entsprechende Bitte an die BVM sein Einverständnis.

 

Herr Hahn erläutert auf Nachfrage, dass die Umsetzung von Tempo 30-Zonen, wenn sie ohne großen baulichen Aufwand vonstattengingen, nach Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde rasch erfolgen könnte.

 

Herr Batenhorstndigt an, in der kommenden Sitzung der Bezirksversammlung am 29.02.2024 eine namentliche Abstimmung zum Beschluss zu beantragen.

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, wie folgt zu beschließen:

 

Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gemäß § 27 BezVG unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Ausweitung der vorhandenen Tempo 30 km/h-Zonen auf die in Anlage 1 enthaltenen Straßen zu prüfen und ihre Zustimmung zur Ausweitung der Tempo 30 km/h-Zonen zu erteilen. Die BVM wird gebeten, vor der Umsetzung der Tempo 30 km/h-Zonen den Verkehrsausschuss zu beteiligen.

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sofern die Zustimmung der BVM vorliegt, die Straßen mit den Nummern 4, 9, 10, 13, 14, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 32, 34, 35, 36, 38, 39 gemäß Anlage 1 vor der Ausweisung als Tempo 30 km/h-Zone in Absprache mit dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses sowie den entsprechenden lokalen Behörden und Institutionen (Polizei, Feuerwehr, HVV) nacheinander auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses der Bezirksversammlung Altona zur Beratung zu setzen. Dabei sollen der örtliche Zusammenhang sowie besondere Bedürfnisse und Anforderungen im Hinblick auf die genannten Straßen und Einrichtungen eingehend betrachtet werden.


Anlagen
Tischvorlage GRÜNE Erweiterung der Tempo 30 Zonen im Bezirk Altona (691 KB)

Ö 5.1 - 21-4777

Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona Alternativantrag der Fraktionen von SPD und CDU zum Antrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE (Drucksache 21-4524.1, Neufassung der Drucksache 21-4524)

Der TOP mit der Drucksache 21-4777 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Beratung und Beschluss siehe TOP 5.

 

Ö 6 - 21-4774

Nutzungsübertragung an das Forum für Bilder-Buch-Kultur e. V. / Kinderbuchhaus

Der TOP mit der Drucksache 21-4774 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Hahn stellt fest, die Fläche gehöre der Freien und Hansestadt Hamburg und sei dem Verwaltungsvermögen Tiefbau zugeordnet. Er erläutert, dass ihm nicht klar sei, was hier mit „Nutzungsübertragung“ gemeint sein könnte. Eine Übertragung im Sinne einer Veräerung öffentlicher Straßen- und Wegeflächen sei nicht möglich.

 

Herr Stünitz gibt zu bedenken, dass aus der Bitte des Ausschusses für Kultur und Bildung nicht hervorgehe, zu welchem Zweck die Fläche übergeben werden solle und um welche Fläche genau es gehe; es könne nur das Beet vor dem Haus oder auch der Fußweg vor dem Gebäude gemeint sein.

 

Herr Schmuckall fasst zusammen, Zweck und Flächenabgrenzung seien näher zu definieren, bevor die Ausschussmitglieder sich mit der Bitte weiter befassen könnten.

Der Verkehrsausschuss bittet den Kulturausschuss einvernehmlich, sowohl die geplante Nutzung als auch die betroffene Fläche zu präzisieren. Falls lediglich die Grünfläche unmittelbar vor dem Gebäude gemeint ist, regt der Verkehrsausschuss die Prüfung eines Vertrags zu einer Grünpatenschaft an. Falls auch der Gehweg vor dem Gebäude gemeint ist, bittet der Verkehrsausschuss um eine Präzisierung der Fläche und um eine Beschreibung, welche Nutzung zukünftig geplant ist und warum diese nicht zum Beispiel im Rahmen einer Sondernutzung durchgeführt werden kann.

Ö 6.1 - 21-4765

Projekt freiRaum Ottensen: Für eine Öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zur 2. Verschickung der Objektplanung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße Antrag der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und FDP

Ö 7

freiRaum Ottensen - Das autoarme Quartier

Frau Wincierz berichtet mithilfe einer Präsentation, das Bezirksamt plane zwei Veranstaltungsformate zur zweiten Verschickung der Objektplanungen Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße. Eine Frontalveranstaltung wie nach der 1. Verschickung sei hingegen nicht geplant. Konkret beabsichtige das Amt einen ganztägigen Redestand im Gebiet sowie eine Informationsveranstaltung im Rahmen der Schlussverschickung im Laufe des 3. Quartals 2024 sowie einen gesonderten Termin mit den Gewerbetreibenden, um in einen direkten Dialog zu kommen. Dazu würden die Gewerbetreibenden vom Bezirksamt eingeladen.

 


Anlagen
Präsentation freiRaum Ottensen (30493 KB)

Ö 7.1 - 21-4765

Projekt freiRaum Ottensen: Für eine Öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zur 2. Verschickung der Objektplanung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße Antrag der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und FDP

Herr Schmuckall weist darauf hin, dass nach § 20 (1) der Geschäftsordnung die Zustimmung eines Viertels der Ausschussmitglieder genüge, um eine Öffentliche Anhörung zu beschließen.

 

Ab dem 08.04.2024 stehe der Kollegiensaal für Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse nicht mehr zur Verfügung. Der Saal werde wie schon zu früheren Wahlen von der Wahlgeschäftsstelle genutzt. Um die Anhörung noch vor dem 08.04.2024 durchführen zu können, sse der Verkehrsausschuss in heutiger Sitzung beschließen, dass die Straßenverkehrsbehörde nach § 27 (3) BezVG hinzugezogen werde.

 

Als mögliche Terminemen - jeweils im Kollegiensaal um 19 Uhr - sowohl der 25.03.2024 als auch der 04.04.2024 in Frage. Der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss solle in seiner Sitzung am 25.02.2024 anstelle des Hauptausschusses entscheiden. Die chste Sitzung des Hauptausschusses sei erst am 14.03.2024 und damit wohl zu spät, um genannten Termine noch zu erreichen.

 

Frau Vornhagen erwägt, ob die Redezeiten der Fraktionen im Rahmen der Veranstaltung verlängert werden sollten.

 

Herr Strasser gibt zu bedenken, dass die Vertreter:innen der Fraktionen in der Öffentlichen Anhörung eine eher zuhörende Rolle einnehmen würden.

Der Verkehrsausschuss beschließt einstimmig,

 

  1. die Durchführung einer öffentlichen Anhörung gemäß § 20 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona zum Thema „freiRaum Ottensen: Verschickung der Objektplanung Ottenser Hauptstraße/ Bahrenfelder Straße“. Die öffentliche Anhörung soll dazu dienen, die Anwohner:innen der Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße sowie der Nebenstraßen über den aktualisierten Planungsstand zum Zeitpunkt der 2. Verschickung des Entwurfs zu informieren. Weiterhin soll den Anwohner:innen in dieser Planungsphase vor Erstellung des Abwägungsvermerks und der sich daraus ergebenden Schlussverschickung die Gelegenheit gegeben werden, Einfluss auf die Planungen des Amtes zu nehmen. Es ist auf die Teilnahme von Vertreter:innen des Bezirksamtes (Projektteam freiRaum Ottensen und Tiefbauamt) und des zuständigen Polizeikommissariats hinzuwirken. Die Einwohner:innen des betroffenen Gebiets sind einzuladen und durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Plakatierung über die öffentliche Anhörung zu informieren. Der Beirat des Projekts „freiRaum Ottensen“ wird eingeladen, eine:n Vertreter:in für das Podium der öffentlichen Anhörung zu entsenden.
     
  2. dass der Ältestenrat in Vertretung des Hauptausschusses gemäß § 20 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona zeitnah - möglichst in seiner nächsten Sitzung am 26.02.2024 - eine Entscheidung über Zeit, Ort und finanziellen Rahmen der öffentlichen Anhörung trifft. Der Verkehrsausschuss schlägt dafür alternativ die Termine Montag, 25.03.2024 oder Mittwoch, 27.03.2024 oder Donnerstag 04.04.2024 jeweils ab 19 Uhr im Kollegiensaal vor. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird gebeten, die Machbarkeit der Termine bis zur Sitzung des Ältestenrats zu prüfen.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung darüber hinaus einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 (3) BezVG aufgefordert, für die Öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zu freiRaum Ottensen eine:n Vertreter:in der Verkehrsdirektion sowie eine:n Vertreter:in des Polizeikommissariats 21 zu entsenden.

Ö 8

Haushalt / Mittelabfluss / Planungshorizonte

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 8.1 - 21-4128.1

Die Fahrradstaffel stärken: Verkehrssicherheitsarbeit zum Überholabstand ausbauen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.03.2023

Ö 8.2 - 21-4506.1

Denkmalbauhof für Altona – Endlich historischen Bauteilen ein zweites Leben geben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023

Ö 8.3 - 21-4670.1

Verkehrsplanungen im Umfeld des neuen Fernbahnhofs am Diebsteich Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Ö 8.4 - 21-4759

Querungsstellen für den Fußverkehr im Umfeld von Schulen mit einfachen Mitteln zukünftig sicherer machen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Ö 8.5 - 21-4760

Grandkuhlenweg: Zügig instandsetzen und Sperrung für den Kfz-Verkehr wieder aufheben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Ö 8.6 - 21-4761

freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier: Der Umbau kommt! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023

Ö 8.7 - 21-4776

Kopfsteinregister (Auswertung Natursteinflächen der Feinkartierung Straße) - 2024

Ö 9

Mitteilungen

Ö 9.1 - 21-4128.1

Die Fahrradstaffel stärken: Verkehrssicherheitsarbeit zum Überholabstand ausbauen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.03.2023

Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9.2 - 21-4506.1

Denkmalbauhof für Altona – Endlich historischen Bauteilen ein zweites Leben geben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023

Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9.3 - 21-4670.1

Verkehrsplanungen im Umfeld des neuen Fernbahnhofs am Diebsteich Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9.4 - 21-4759

Querungsstellen für den Fußverkehr im Umfeld von Schulen mit einfachen Mitteln zukünftig sicherer machen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9.5 - 21-4760

Grandkuhlenweg: Zügig instandsetzen und Sperrung für den Kfz-Verkehr wieder aufheben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9.6 - 21-4761

freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier: Der Umbau kommt! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023

Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9.7 - 21-4776

Kopfsteinregister (Auswertung Natursteinflächen der Feinkartierung Straße) - 2024

Der TOP mit der Drucksache 21-4776 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10

Verschiedenes

Herr Hahn verteilt an die Sprecher:innen der Fraktionen eine Verschickungsdrucksache zur Kenntnisnahme der Grünverbindung zwischen Bahrenfelder Steindamm und Daimlerstraße (Anlage).

 

Auf Nachfrage von Herrn Rybka berichtet Frau Wincierz, das Bezirksamt sei fast täglich mit der Ausbesserung von Schlaglöchern auf der Luruper Hauptstraße befasst. Die Ressourcen seien aber begrenzt und die Aufwände für die auszubessernden Flächen überstiegen diese mittlerweile.

 

Herr Hahn sagt auf Nachfrage von Herrn Strasser einen Nachtrag zu Protokoll zur Höhe der für die Sanierung der Straßenrandflächen der Friedensallee eingesetzten Mittel zu. Die Maßnahme habe auf Anregung der Wegewarte stattgefunden. Es seien zum Beispiel Gehwegplatten von Baumwurzeln angehoben worden.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Für die Sanierung der Nebenflächen in der Friedensallee wurden 451.400 Euro (Kostenberechnung) angesetzt, es sind aber Kostensteigerungen absehbar: Aktuell rechnen das Amt mit Mittel in Höhe von rund 590.000 Euro.]

 

Herr Strasser wendet ein, dass unter Umständen die vermutet hohen Mittel in der Fußnger:innenzone vor dem Mercado in der Ottenser Hauptstraße besser hätten verwandt werden können. Er bedaure, dass nun Wurzelbereiche von Straßenbäumen in der Friedensallee wieder versiegelt wären, die bisher frei gelegen hätten.


Anlagen
Kenntnisnahmeverschickung Grünverbindung zwischen Daimlerstraße und Bahrenfelder Steindamm (8292 KB)