Verkehrsplanungen im Umfeld des neuen Fernbahnhofs am Diebsteich Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.11.2023 anliegende Drucksache 21-4572B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 09.01.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat mit der Prüfung sogenannter richtungstreuer Führungsformen des Radverkehrs im Sinne der Fragestellung im Bereich der Brückenbauwerke in der Plöner Straße („Plöner Tunnel“) bereits begonnen. Dabei werden die Führung als Radweg, Kopenhagener Radweg und Protected Bikelane gegeneinander abgewogen. Aufgrund der Brückenbauwerke steht jedoch lediglich ein begrenzter Querschnitt zur Verfügung.
Zu 2:
Die Führungsform in der Planstraße A muss im südlichen Teil in Verbindung mit der Radverkehrsführung im Knotenpunkt Planstraße A/Plöner Straße betrachtet werden. An welcher Stelle ein Wechsel der Führungsform im Knotenpunktbereich zu einer Führung des Radverkehrs im Mischverkehr in der Planstraße A erfolgen kann, wird im Zuge dessen mitbetrachtet.
Zu 3:
Die Prüfung zur Einrichtung eines Mini-Kreisverkehrsplatzes am Knoten Plöner Straße/Planstraße A ist bereits erfolgt. Die zur Verfügung stehenden Flächen reichen hierfür jedoch nicht aus. Dazu wurde auch überprüft, ob die vorhandene Straßenverkehrsfläche über ein Grunderwerbsverfahren hinreichend erweitert werden kann.
Zu 4:
Über die Kommunaltrasse auf der Waidmannstraße wird eine neue Veloroute zur Erschließung des Fernbahnhofs Diebsteich verlaufen. Kopfsteinpflaster ist mit dieser übergeordneten Verbindungsfunktion für den Radverkehr nicht vereinbar; zumal dieser Bereich nicht dem Denkmalschutz unterliegt. Stattdessen soll eine komfortable Befahrung für Radfahrende ermöglicht werden.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde (Verkehrsdirektion 5) hat mit Schreiben vom 01.02.2024 zu Ziffer 4 wie folgt Stellung genommen:
Durch die Verkehrsdirektion (VD) 5 wird in Bezug auf die vorgenannte Bezirksdrucksache festgestellt, dass die erste Verschickung der Erschließung des neuen Fernbahnhofs Diebsteich im Oktober 2023 erfolgte.
Aus dem dazugehörigen Erläuterungsbericht geht lediglich hervor, dass die Prüfung, ob die Verkehrsführung in Form einer Tempo-30-Zone, einer Kommunaltrasse oder einer Fahrradstraße mit oder ohne Freigabe für den MIV erfolgen kann, noch nicht abgeschlossen ist.
Die Entscheidung für die Einrichtung einer Kommunaltrasse auf der Planstraße A liegt beim Bezirk. Die entsprechenden planerischen Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes hängen vom jeweiligen Widmungszustand ab.
Aus Sicht der VD 5 wäre innerhalb der Kommunaltrasse die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) vorstellbar.
Die Möglichkeit der Einrichtung einer Tempo 30 Zone unterliegt unter den Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) / der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und in ihrer Planung und Abwägung ebenfalls dem Bezirk.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße unterliegt den Voraussetzungen der VwV-StVO zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße i. V. m. VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1 e XII und bedarf ebenfalls einer widmungsrechtlichen Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der VD 5 keine planerische Kompetenz obliegt, sondern die Straßenverkehrsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit lediglich die vorgelegten Planungen auf Verkehrssicherheit und Rechtskonformität prüfen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.