21-4506.1

Denkmalbauhof für Altona – Endlich historischen Bauteilen ein zweites Leben geben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.03.2024
Ö 15.2
29.02.2024
19.02.2024
19.02.2024
Ö 8.2
13.02.2024
12.02.2024
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 anliegende Drucksache 21-4367B beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 01.11.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Vorhaben der Errichtung eines kommunalen „Denkmalbauhofs“ im Bezirk Altona ist grundsätzlich zu begrüßen. Im Sinne der Nachhaltigkeit, des klimaschützenden Erhalts grauer Energie und auch im Sinne einer „Baukultur der Dinge“, des Erhalts und der Vermittlung von Einzelelementen und Bauteilen und Materialien, ist das Vorhaben sinnvoll. Rekurriert wird stark auf den öffentlichen Raum und historische Straßenbeläge, die im Zuge des Straßenumbaus der Elbchaussee ausgebaut wurden. Hierfür könnte eine kommunale Initiative sinnvoll sein. Ebenso wird auf die Vermittlung normaler Bauteile und Baumaterialien Bezug genommen, wie es sie in den bereits bekannten Baustoffbörsen und Recyclingbauhöfen, die unter Marktbedingungen arbeiten, gibt.

Des Beschlusses der Bezirksversammlung, das Denkmalschutzamt Hamburg nach § 27 BezVG zu bitten, bei dem Vorhaben beratend zur Seite zu stehen (z.B. bei der Beschaffung notwendiger Haushaltsmittel), entbehrt jedoch der gesetzlichen Grundlage, da das Denkmalschutzamt hier nicht zuständig ist. Die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die die Denkmäler wissenschaftlich zu erforschen und nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten, sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landespflege einbezogen werden. Es gilt, wann immer möglich, zu verhindern, dass Materialen aus einem Denkmal oder Denkmalensemble überhaupt entfernt werden. Wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass denkmalgeschütztes Material ausgebaut wird, dann ist dieses nach dem Ausbau nicht mehr denkmalgeschützt. Die meisten Materialien werden somit aus einem nicht denkmalgeschützten Kontext stammen. Demzufolge ist eine Zuständigkeit des Denkmalschutzamtes Hamburg hier nicht gegeben, auch wenn die Vermittlung historischer Bauelemente in Einzelfällen sinnvoll sein kann.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 18.01.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) unterhält seit Jahren eine niedrigschwellige Form eines Denkmalbauhofs. Natursteinmaterialien, Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände, die noch Verwendung finden können, werden seitens der beauftragten Unternehmen ausgebaut und zum Bauhof gebracht.

Dort werden sie gelagert, um auf einer der nächsten passenden Neu- oder Umbaumaßnahmen erneut verbaut zu werden. Im Laufe der Jahre hat sich zwischen den Abteilungen bei MR ein sehr gutes Verständnis dafür entwickelt, welche Baustoffe eingelagert werden sollten und welche entsorgt werden können, so dass auf dem Bauhof eine sehr ausbalancierte Fluktuation von ein- und ausgehenden Materialien herrscht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fläche. Diese Fluktuation ist ebenso auf die Platzverhältnisse des Bauhofs im Schulgartenweg angepasst.

 

Vor diesem Hintergrund wird seitens des Fachamtes die Einrichtung eines darüberhinausgehenden „Denkmalbauhofs“ aufbauend auf dem bisherigen, grundsätzlich positiv bewertet.

 

Folgende Faktoren sind jedoch hierbei zu berücksichtigen: Es ist eine neue zusätzliche Fläche für einen Denkmalbauhof herzustellen, die an die Fläche des jetzigen Bauhofs angrenzen muss, da

  • die Bewirtschaftung eines solchen Hofes einen nicht zu unterschätzenden Zeitaufwand in Anspruch nimmt. Hierzu zählen das Be- und Entladen von Lieferverkehren, die Pflege und Unterhaltung des Platzes und auch eine Aufsicht über den Platz um ein Abkippen oder Entladen von Fremdgütern zu vermeiden, die unter Umständen sehr teuer entsorgt werden müssten.
  • kein gesondertes zusätzliches Personal zur Verfügung steht und daher das Personal des Bauhofes auch den Denkmalbauhof betreuen muss.
  • eine geeignete Erweiterungsfläche zur Verfügung stehen muss; bei den jetzt anlaufenden Planungen der Flächen rund um die Deckelplanung A7 muss dies daher mitbedacht werden.
  • eine Abstimmung erfolgen muss mit weiteren Akteuren der Freien und Hansestadt Hamburg, die im Bezirk tätig sind, ob überhaupt und welche Stoffe zu welchen Bedingungen verfügbar sind.  

 

Hiervon strikt zu trennen ist der Gedanke einer Baustoffbörse, deren Sinnhaftigkeit außer Frage steht. Folgende Fakten widersprechen dem Grundgedanken einer staatlichen Baustoffbörse in Zuständigkeit eines Bezirksamtes:

  • Das Bezirksamt wird gewerblich tätig in Konkurrenz zur Privatwirtschaft.
  • Die auf Baustoffbörsen gehandelten gebrauchten Baubestandteile sind fast ausschließlich dem Hoch- / Häuserbau zuzuordnen (Türen, Fenster, Zielsteine etc.; siehe auch die in der Drs. genannten Beispiele http://www.denkmalbauhof.de; http://www.bauteilnetz.de/.
  • Das Bezirksamt führt keinen Hochbau durch; Dienstgebäude sind mit wenigen Ausnahmen (wie z. B. Bauhof) nicht mehr im Eigentum / Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes es fallen also seitens des Bezirksamtes keine verwertbaren Baustoffe an.


  • Die anfallenden (überschaubaren) Baustoffe aus Straßen und Grünanlagen, die sinnvoll und wirtschaftlich weiter- und wiederverwendet werden können, werden schon jetzt gesammelt und wiederverwendet (s. Ausführungen oben).
  • Die Einrichtung und der Betrieb einer Baustoffbörse ist gegenüber einem (internen) Denkmalbauhof mit einem erheblich größeren Aufwand verbunden. Es bedarf einer wesentlich größeren Grundfläche mit klar erkennbarer Abgrenzung zum staatlichen Kerngeschäft, einer sehr hohen Anzahl an verschiedenen Lagerplätzen und einer ausgeklügelten Disposition zwischen den einzelnen Gewerken / Baustoffen.
  • Darüber hinaus bedarf es eines betriebswirtschaftlichen Konzepts und zusätzlicher (spezialisierter) Personalressource.

 

Die Einrichtung einer Baustoffbörse wird auf Ebene / in der Zuständigkeit eines Bezirksamtes vom Bezirksamt daher sehr kritisch betrachtet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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