Denkmalbauhof für Altona Endlich historischen Bauteilen ein zweites Leben geben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 anliegende Drucksache 21-4367B beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 01.11.2023 wie folgt Stellung genommen:
Das Vorhaben der Errichtung eines kommunalen „Denkmalbauhofs“ im Bezirk Altona ist grundsätzlich zu begrüßen. Im Sinne der Nachhaltigkeit, des klimaschützenden Erhalts grauer Energie und auch im Sinne einer „Baukultur der Dinge“, des Erhalts und der Vermittlung von Einzelelementen und Bauteilen und Materialien, ist das Vorhaben sinnvoll. Rekurriert wird stark auf den öffentlichen Raum und historische Straßenbeläge, die im Zuge des Straßenumbaus der Elbchaussee ausgebaut wurden. Hierfür könnte eine kommunale Initiative sinnvoll sein. Ebenso wird auf die Vermittlung normaler Bauteile und Baumaterialien Bezug genommen, wie es sie in den bereits bekannten Baustoffbörsen und Recyclingbauhöfen, die unter Marktbedingungen arbeiten, gibt.
Des Beschlusses der Bezirksversammlung, das Denkmalschutzamt Hamburg nach § 27 BezVG zu bitten, bei dem Vorhaben beratend zur Seite zu stehen (z.B. bei der Beschaffung notwendiger Haushaltsmittel), entbehrt jedoch der gesetzlichen Grundlage, da das Denkmalschutzamt hier nicht zuständig ist. Die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die die Denkmäler wissenschaftlich zu erforschen und nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten, sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landespflege einbezogen werden. Es gilt, wann immer möglich, zu verhindern, dass Materialen aus einem Denkmal oder Denkmalensemble überhaupt entfernt werden. Wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass denkmalgeschütztes Material ausgebaut wird, dann ist dieses nach dem Ausbau nicht mehr denkmalgeschützt. Die meisten Materialien werden somit aus einem nicht denkmalgeschützten Kontext stammen. Demzufolge ist eine Zuständigkeit des Denkmalschutzamtes Hamburg hier nicht gegeben, auch wenn die Vermittlung historischer Bauelemente in Einzelfällen sinnvoll sein kann.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.