Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratungen vom zuletzt 05.02.2024.
Herr Schmidt konstatiert die so lange Vorlaufzeit für das IBV.
Frau Wolpert führt aus, dass die Betreiber:innen des Zeise-Kinos nicht über den Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-4591B) vom 14.12.2023 informiert worden seien. Erschwerend käme hinzu, dass die Geschäftsführung des Zeise-Kinos gewechselt habe und diese keine Kenntnis von einer Befristung gehabt habe.
Man müsse für die kommenden Jahre in Erwägung ziehen, dass sich für den Gesamtzeitraum mehrere potenzielle Nutzer:innen meldeten und eine entsprechende Aufteilung erfolgen könnte. Wenn dies erfolge, solle der festgesetzte Sockelbeitrag von 2.000 Euro bei einer verkürzten Nutzungsdauer anteilig, also unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungszeit berechnet werden. Abgesehen davon sei der vom Bezirksamt festgesetzte Sockelbeitrag von 2.000 Euro generell zu hoch und würde kleinere Betreiber:innen abschrecken, sich im Rahmen des IBV zu bewerben.
Herr Ziegert führt aus, der Rathaus-Innenhof sei ein zentraler Ort für die Öffentlichkeit, der bestens geeignet sei, kulturelle Aktivitäten zu fördern. Genau diesen Anspruch erfülle das Zeise-Open-Air und habe sich in der Vergangenheit bewährt. Eine Aufteilung des Nutzungszeitraums auf mehrere Veranstalter:innen sei hingegen nicht optimal.
Herr Heuck spricht sich dafür aus, im Rahmen des IBV die Zielgruppe von Kulturschaffenden um Schauspielschulen und anderen Bühnenkünstler:innen zu erweitern. Hierzu müsste auch der Sockelbeitrag nach unten korrigiert werden, damit sich auch Kulturschaffende mit geringerem Budget die Nutzung leisten könnten. Er schlägt vor, den Sockelbeitrag auf 1.800 Euro nach unten zu korrigieren und die Pauschale auf jede verkaufte Eintrittskarte, bei 10 Prozent zu belassen. Zudem solle das Nutzungsentgelt für die gesamte Spieldauer gelten und nicht, wie im Textentwurf des IBV vorgeschlagen, für den gesamten Nutzungszeitraum.
Der Ausschuss beschließt einstimmig das Folgende:
Das Nutzungsentgelt soll entgegen der Formulierung im Entwurf für die gesamte Spielzeit gelten und von ursprünglich 2.000 Euro auf 1.800 Euro reduziert werden. Außerdem wird die Pauschale für jede verkaufte Eintrittskarte von 15 Prozent auf 10 Prozent reduziert.
Das Wort „mindestens“ im Passus „Nutzungsentgelt“ wird aus dem Textentwurf für das Interessenbekundungsverfahren gestrichen. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen für die Bewerber:innen wird bis zum 30.04.2024 festgesetzt. Im Anschluss daran schickt jede Fraktion eine:n Vertreter:in in das Auswahlgremium, das die eingegangen Bewerbungen sichtet und auswertet und auf Grundlage dessen eine Auswahl trifft. Es wird hierbei angepeilt, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung am 03.06.2024 für die Sitzung des Hauptausschusses am 20.06.2024 zu erarbeiten.
Das Amt sichert zu, den Ausschusssprecher:innen den Verteiler für das Interessenbekundungsverfahren vorab zukommen zu lassen, damit weitere Kontakte mitgeteilt werden können.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Frau Wolpert führt aus, dass ORTAK für die Durchführung des Projekts Fördermittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung stellen würde, die bis spätestens zum 15. November 2024 abgerufen werden müssten (nähere Informationen zu ORTAK, siehe Anlage). Der Besuch in Maltepe würde sich voraussichtlich auf ein Wochenende konzentrieren. Der personelle Austausch zwischen Mitarbeiter:innen der Verwaltung solle bei diesem Projekt im Vordergrund stehen. Sie biete an, einen entsprechenden Antrag inklusive Umsetzung organisatorisch in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zu begleiten und durchzuführen.
Frau Köster gibt zu bedenken, dass sich vergangene Austauschprojekte bereits als sehr kompliziert hinsichtlich der Vorbereitung und der Organisation erwiesen hätten. Demzufolge sei es fraglich, ob es sinnvoll sei, überhaupt einen Antrag beim Träger zu stellen, auch wenn sie der Kooperation grundsätzlich positiv gegenüberstehe.
Herr Heuck ergänzt, das Vorhaben sei personell schwierig zu stemmen. Im Moment gebe es hierzu auch im Hinblick auf die anstehenden Bezirksversammlungswahlen keine Kapazitäten, weshalb sich die Frage stelle, ob es nicht möglich sei, die Fördermittel auch noch in der neuen Legislaturperiode zu beantragen.
Herr Burgucuoglu weist auf die Kommunalwahlen in der Türkei in wenigen Wochen hin, die zu Änderungen in der Verwaltung führen könnten.
Herr Pawletta führt aus, ein möglicher Beschluss seitens des Ausschusses für Kultur und Bildung müsse der Bezirksversammlung bzw. dem Hauptausschuss zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden, da es sich um eine Kooperation der Bezirksversammlung handele. Da es bei den organisatorischen Fragen auch um zuwendungs- bzw. haushaltsrechtliche Fragestellungen gehe, werde angeregt, einen Beschluss gemäß § 19 BezVG in Erwägung zu ziehen, da die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung hierzu nicht die entsprechenden Kompetenzen vorlägen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung spricht sich einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP dafür aus, Frau Wolpert zu beauftragen, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung auszuformulieren, der dem kommenden Hauptausschuss vorgelegt werden soll.
[Nachtrag zu Protokoll: Die entsprechende Beschlussempfehlung mit der Drucksache 21-4858 liegt als Anlage bei und wurde mit den Sprecher:innen des Ausschusses abgestimmt.]
Anlagen
21-4858 Empfehlung Antragstellung ORTAK (210 KB)
Hintergrundinfo ORTAK (679 KB)
Fortsetzung der Beratungen vom 05.02.2024.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die Infotexte auf Zusatzschildern an den entsprechenden Straßenschildern im Kolbenhofgelände zu installieren. Die Infotexte sollen hierbei wie folgt gegenüber dem Beschluss mit der Drucksache 21-4590B angepasst werden:
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten:
Fragen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes an den Ausschuss für Kultur und Bildung: Überarbeitung der Textentwürfe.
Frau Wolpert zeigt sich erstaunt über die vonseiten des Amtes an den Ausschuss gerichteten Fragen. Die Standorte seien schon längst festgelegt und könnten bei Unklarheiten beim Stadtteilarchiv Ottensen erfragt werden; die Texte seien bereits vor eineinhalb Jahren beschlossen und die Kosten bereits längst über Politikmittel reserviert worden. Es sei nun wichtig, dass eine Umsetzung der Beschlüsse zügig erfolge. Öffentlich nutzbares Bildmaterial könne beim Stadtteilarchiv und beim Altonaer Museum eingeholt werden. Verfasserin der Texte sei die Bezirksversammlung Altona.
Das Amt wird einstimmig gebeten, entsprechend nach Bildmaterial anzufragen und die Aufstellung der Denkmaltafeln umzusetzen.
Frau Wolpert bittet das Amt, mit dem Kinderbuchhaus in Kontakt zu treten, um deutlich zu machen, dass zunächst eine interne Klärung zwischen Altonaer Museum und dem Kinderbuchhaus über die Fläche erfolgen solle.
Herr Piotrowski betont, sofern das Kinderbuchhaus nicht noch einmal auf den Ausschuss zukomme, werde dieser nicht weiter tätig.
Vertagt aus der Sitzung vom 05.02.2024.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Bezüglich der Empfehlungen zu Stadtteilkulturmitteln, siehe auch TOP 14.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom 05.02.2024.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Der TOP mit der Drucksache 21-4840 liegt als Tischvorlage vor.
Herr Heuck konstatiert, angesichts der Höhe der bereitgestellten Mittel für die altonale bestehe die Gefahr, dass sich der Ausschuss zukünftig in seinen Möglichkeiten beschneide, kleinere Kulturinstitutionen finanziell zu unterstützen. Für institutionelle Förderungen wie im Fall der altonale sei der Ausschuss nicht zuständig, stattdessen müsse hier zukünftig die Kulturbehörde (BKM) die Basisinvestition sicherstellen.
Frau Wolpert entgegnet, dass ohne die Zuwendung seitens des Ausschusses die altonale nicht mehr existieren könne.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes bei alternativer Abstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU zu. Die FDP-Fraktion hat sich für die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 20.000 Euro ausgesprochen. Die Fraktion DIE LINKE hat sich enthalten.
Der TOP mit der Drucksache 21-4841 liegt als Tischvorlage vor.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes bei alternativer Abstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU und DIE LINKE zu. Die FDP-Fraktion hat sich für die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 20.000 Euro ausgesprochen.
Die Fraktion GRÜNE meldet Beratungsbedarf an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung beschließt Folgendes:
Zudem werden Stadtteilkulturmittel für Sondermittelanträge, siehe auch Drucksache 21-4717, TOP 8, wie folgt zur Verfügung gestellt:
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Ziegert macht darauf aufmerksam, dass sich eine Bürgerin bereits im letzten Jahr mit der Frage an die Bezirksversammlung gewandt habe, ob die Halle 6 im Kolbenhof-Areal aufgrund eines Baustopps für eine kulturelle Zwischennutzung genutzt werden könne.
Frau Wolpert erklärt, dass der Ausschuss in dieser Sache vorerst nicht tätig werden könne, da dem:der Bauherr:in sowohl eine Abrissgenehmigung als auch eine Baugenehmigung vorläge und diese:r deshalb drei Jahre Zeit habe, mit einer entsprechenden Baumaßnahme zu beginnen.
Vor dem Hintergrund, dass das Amt zugesichert hat, mit einer aussagefähigen Person zur Drucksache 21-4250, Benennung Zuwegung Forstamt (siehe Anlage), an der nächsten Sitzung der AG Verkehrsflächenbenennung teilzunehmen, empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Bildung dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, bezüglich des Vorschlags aus der Drucksache 21-4250 keine Entscheidung zu treffen, bevor hierzu ein Beschluss der Bezirksversammlung vorliegt.