21-4777

Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona Alternativantrag der Fraktionen von SPD und CDU zum Antrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE (Drucksache 21-4524.1, Neufassung der Drucksache 21-4524)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.02.2024
Ö 4.1
19.02.2024
Sachverhalt

Wir unterstützen das Bestreben der Freien und Hansestadt Hamburg, die Verkehrssicherheit zu verbessern, einschließlich der Einrichtung von 30 Km/h-Zonen in Wohngebieten und 30 Km/h-Strecken auf Haupt- und Sammelstraßen vor sensiblen Einrichtungen. Jedoch sollte dies im Kontext der Mobilitätswende geschehen, was eine deutliche Stärkung des ÖPNVs beinhaltet. Neben einer guten Taktung und barrierefreien Bussen und Haltestellen ist es wichtig, dass der Busverkehr zügig vorankommt. Insbesondere bei Strecken vom Ortsrand ohne Bahnanschluss wären längere Fahrzeiten durch ständige 30 Km/h-Zonen kontraproduktiv für die Mobilitätswende.

 

Die Schlussfolgerung, dass es immer eine Regelung für die Vorfahrtsregelung sowie den Erhalt von Fußngerüberwegen in den 30Km/h Zonen geben soll, teilen wir nicht. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat erklärt, dass Straßen mit Metrobussen in der Regel ausgenommen sind und es keine Garantie für den Erhalt von Fußngerüberquerungen gibt. Dies steht im Widerspruch zum Charakter einer 30 Km/h-Zone, da anzunehmen ist, dass die Verkehrsmenge durch eine solche Zone nicht abnimmt und Fußngerüberquerungen an vielen Orten notwendig sind.

 

Zudem fehlt in dem vorliegenden Antrag die Betrachtung der Auswirkungen auf das jeweilige Wohnquartier, insbesondere die Möglichkeit von Ausweichverkehr in Wohngebieten. Dies muss bei der Planung berücksichtigt werden.

 

Aufgrund dieser ungeklärten Punkte können wir nicht allen vorgeschlagenen Straßen in diesem Antrag zustimmen. Die Straßenzüge, die noch Fragen aufwerfen, sollten im Verkehrsausschuss genauer betrachtet werden.

 

Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport die Ausweitung der vorhandenen Tempo-30-Zonen auf folgende Straßen zu prüfen und ihre Zustimmung zur Ausweitung der 30 Km/h-Zonen zu erteilen:
     
    1. Nobistor
    2. Große Elbstraße (zwischen St.Pauli Fischmarkt und Carsten-Rehder-Straße)
    3. Blücherstraße
    4. Grotjahnstraße
    5. Eschelsweeg
    6. Elmenhorststraße
    7. Funkstraße
    8. Altonaer Poststraße (zwischen Lawaetzweg und Ehrenbergstraße)
    9. Schillerstraße (nördlich Ehrenbergstraße)
    10. Gaußstraße (zwischen Bahrenfelder Straße und Barnerstraße)
    11. Thomasstraße
    12. Fahrenort/Spreestraße
    13. Rugenbarg (zwischen Osdorfer Landstraße und Rugenfeld)
    14. Falkenstein, Tafelberg
       
  2. Das Bezirksamt Altona wird gemäß §19 BezVG gebeten, die folgenden Straßen in Absprache mit dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses sowie den entsprechenden lokalen Behörden und Institutionen (Polizei, Feuerwehr, HVV) nacheinander auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses Altona zur Beratung zu setzen. Dabei sollen der örtliche Zusammenhang sowie besondere Bedürfnisse und Anforderungen im Hinblick auf die genannten Straßen und Einrichtungen eingehend betrachtet werden:
     
    1. Virchowstraße (zwischen Mörkenstraße und Jessenstraße)
    2. Jessenstraße (zwischen Lessers Passage und Funkstraße)
    3. rkenstraße (zwischen Lessers Passage und Funkstraße)
    4. Scheel-Plessen-Straße
    5. Schleswiger Straße, Am Diebsteich, Diebsteichweg
    6. Bahrenfelder Straße (zwischen Gaußstraße und Barnerstraße)
    7. Bahrenfelder Steindamm
    8. Agatha-Lasch-Weg, Emkendorfstraße (zwischen Agatha-Lasch-Weg und Liebermannstraße)
    9. Hochrad, Klein Flottbeker Weg
    10. Baron-Vogt-Straße (zwischen Ohnhorststraße und Lünkenberg)
    11. Theodorstraße
    12. Notkestraße
    13. Franzosenkoppel (zwischen Spreestraße und Oderstraße)
    14. Oderstraße
    15. Flurstraße (zwischen Grandkuhlenweg und Orchideenring)
    16. Am Landpflegeheim
    17. Blomkamp (zwischen Flurstraße und Rugenbarg)
    18. Am Botterbarg, Holtbarg
    19. Schenefelder Landstraße (zwischen Isfeldstraße und Osdorfer Landstraße)
    20. lldorfer Kirchenweg (zwischen Fruchtweg und Heidhofsweg)
    21. sterbergstraße (zwischen Falkenstein und Falkenstein)
    22. lldorfer Brooksweg (zwischen Rissener Landstraße und Wittenbergener Weg)
    23. Wittenbergener Weg (zwischen Sülldorfer Brooksweg und Tinsdaler Kirchenweg)

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne