Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 17.12.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

24. Sitzung des Beirats Bezirklicher Sportstättenbau vom 20.11.2024 Bericht der Beiratsmitglieder

Frau Müller-Möller verweist auf das an die Ausschussmitglieder am 25.11.2024 per E-Mail verschickte Protokoll der Beiratssitzung (Anlage, nicht-öffentlich). Die für das Jahr 2025 vorgezogene vollständige Modernisierung der Sportanlage Dockenhuden sei ein großer Erfolg. Nach der formellen Zustimmung des Beirats in der kommenden Sitzung im Jahr 2025 könne sofort mit den Ausschreibungen begonnen werden, da auch kein langes Genehmigungsverfahren notwendig sei. Hierdurch könnten die Maßnahmen bereits im Jahr 2025 beendet werden. Sie weist darauf hin, dass die Kommunikation mit dem Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (M/BS) entweder über den Beirat oder die Abteilung Sport des Bezirksamtes Altona erfolgen solle. Ein vom Amt erstellter Workflow für die Reparatur des Kunstrasenplatzes vom FC Teutonia 05 e.V. Ottensen auf dem Sportplatz Kreuzkirche, wie in der Sitzung vom 19.11.2024 von Frau Stödter-Erbe erläutert, sei M/BS zudem nicht bekannt. 36 Mannschaften trainierten auf dem Platz eine Einstellung des Betriebs in Zuge dessen wäre desaströs. Eine Möglichkeit, um hier bei dringlichen Angelegenheiten gegenzuwirken, sei, Mittel durch die Bezirksversammlung nach Rücksprache mit allen Beteiligten umwidmen zu lassen.

 

Frau Stödter-Erbe erläutert, dass bereits eine Begutachtung des Kunstrasenplatzesdurch M/BS erfolgt sei. Witterungsbedingt sei es noch nicht möglich gewesen, weitere Reparaturschritte durchzuführen. Bislang sei es zu kalt und zu nass gewesen, um den Boden festzukleben. Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González führt sie aus, dass die Reparatur damit vermutlich nicht mehr im Jahr 2024 erfolgen werde. Neben den Mitteln in Höhe von 300.000 Euro für die Modernisierung der Sportanlage Dockenhuden ständen hierfür Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel seien bereits vorhandenund müssten noch nur auf M/BS übertragen werden. Damit einhergehend müsse auch noch ein Sportrahmenvertrag abgeschlossen werden, was noch für das Jahr 2024 anvisiert sei.  Auf Nachfrage von Frau Müller-Möller führt sie aus, dass das Projekt zur Umsetzung eines Erhaltungsmanagements Sport [Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: siehe hierzu TOP 8 der Sitzung vom 19.11.2024] voraussichtlich entweder in der Sitzung am 18.02.2025 oder am 18.03.2025 vorgestellt werde. Die Vorstellung der guten wie erforderlichen Maßnahme im Ausschuss sei sinnvoll. Damit einhergehend schlage sie eine Schwerpunktsitzung zum Thema Sport vor, in der sich auch M/BS dem Ausschuss vorstellen könnte. Darüber hinaus sei die Leitungsstelle der Abteilung Sport nach drei Ausschreibungsrunden nachbesetzt worden. Der:die neue Mitarbeiter:in werde die Stelle vermutlich im März 2025 antreten.

 

Ö 3

Zuwendungsanträge

Ö 3.1 - 22-0402

Zuwendungsantrag Rissener Sportverein von 1949 e.V.– Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED-Sportfeldbeleuchtung Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.10.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 19.11.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

Ö 3.2 - 22-0516

Zuwendungsantrag Altonaer Turnverband von 1845 e.V. - Sanierung: Ersatz alter Waschbecken/ Waschtisch Damen- und Herrenumkleide Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Wesselkamp hinterfragt, wieso die ansehnlichen Waschtische im neuen Klubhaus nun ausgetauscht werden müssten. Unabhängig hiervon sei der geringe Eigenmittelanteil von unter zehn Prozent kritisch zu betrachten.

 

Frau Stödter-Erbe sichert einen Nachtrag zu.

 

[Nachtrag des Amtes:

Der Antragsteller hat am 19.12.2024 per E-Mail wie folgt Stellung genommen:

 

Wir haben im Jahr 2018/ 2019 den Umkleidebereich vergrößert und neu gefliest; jedoch haben wir lediglich Provisorische Handwaschbecken und Baulampen (=Glühbirnen) und einfache Spiegel installiert, somit können wir die Ihnen übermittelten Informationen zu den beantragten Waschtischen/ n Stationen nicht nachvollziehen: anbei erhalten Sie die Fotos (Anlage).]

 

Herr Wesselkamp meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.


Anlagen
Fotos Umkleidekabinen ATV (105 KB)

Ö 4 - 22-0513

Das Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen ist noch nicht umgesetzt! Gespräche mit den Initiativen ab sofort fortsetzen Antrag der Fraktion DIE LINKE

Frau Werdung äert, die Fraktion DIE LINKE halte die Information der Initiativen über die Ausschusssitzungen und Social Media für unzureichend. Auch in Anbetracht dessen, dass der in der Sondersitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 26.11.2024 beschlossene zweite Termin der AG Schnaakenmoor nun stattfinde, halte sie einen Gesprächstermin alle sechs Monate für realisierbar. Auf Anfrage habe es vom Amt geheißen, dass dieses keine Kapazitäten hierfür habe. Sie erläutert auf Nachfrage von Herrn Wesselkamp, dass die regelmäßig im Wildgehege stattfindenden Waldgespräche bezirksübergreifend von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft organisiert würden und damit nicht als Gesprächstermin mit den Initiativen zu verstehen seien.

 

Herr Ridders entgegnet, das Amt habe erst rzlich in der Sitzung vom 15.10.2024 umfassend vom fortgeschrittenen Umsetzungsstand des Zukunftskonzepts berichtet. Darüber hinaus werde auch gemäß der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung weiter über Veränderungen berichtet.Die Initiativen würden zu den Ausschusssitzungen eingeladen. Zudem erfolge eine intensive Pressearbeit. In Anbetracht der aktuellen Personallage werde es bei der weiteren Umsetzung des Zukunftskonzepts vermutlich zu Verzögerungen kommen. Es bestehe zwar die Hoffnung, dass durch die bald erfolgende Ausschreibung zeitnah eine neue Leitung für das Wildgehege gefunden werde, angesichts von möglichen weiteren Personalausfällen werde sich die Situation jedoch verschärfen. Mit Rücksicht auf das Arbeitsschutzgesetz und die damit einhergehende Personalfürsorge werde es im Einklang mit den maßgeblichen Normen des Tierschutzgesetzes zu Einschränkungen im Betrieb des Wildgeheges kommen. Schlilich seien die Mitarbeiter:innen nicht nur für das Wildgehege, sondern auch für den Hirschpark zuständig. Über zukünftige Veränderungen werde der Ausschuss informiert.

 

Ein Mitglied der Initiative NaturErleben Klövensteen erläutert, Ziel des Zukunftskonzepts sei die Beteiligung der Initiativen. Die Information über Maßnahmen lediglich über den Ausschuss widerspreche dem. Es habe in der Vergangenheit konstruktive Gespräche mit dem ehemaligen Leiter des Wildgeheges gegeben, sodass er:sie sich freue, wenn diese Praxis wie angedacht fortgesetzt werde.

 

Herr Wesselkamp ergänzt, dass es wichtig sei, die Initiativen proaktiv miteinzubeziehen. Er habe Verständnis für den Personalmangel, freue sich aber, wenn das Amt die Gespräche mit den Initiativen schnellstmöglich wieder aufnehme.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Ö 5 - 22-0512

Veranstaltungen im Schanzenpark im Jahr 2025 Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Schaeferhrt aus, für die Nutzung im Jahr 2024 habe es ebenfalls einen entsprechenden Vorbehaltsbeschluss gegeben [Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: siehe TOP 12 der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 02.01.2024]. Auf Nachfrage von Frau Carstensen erläutert er, dass das Angebot des Schanzenzirkus niedrigschwellige Angebote für Kinder zum Spielen und Bewegen beinhalte.

 

Eine:r der Antragsteller:innengt hinzu, es handele sich um ein offenes Angebot für drei bis vier Stunden am Freitagabend. Hierfür werde ein kleines Zelt auf- und nach der Veranstaltung auch stets wieder abgebaut. Die genauen Termine seien noch nicht festgelegt, da das Angebot auf Spenden angewiesen sei.

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

Ö 6 - 22-0511

Grünpatenschaften – Kooperationsvereinbarung mit der Loki Schmidt Stiftung zur Förderung von Grünpatenschaften, hier: Drucksache 21-3155.1B Mitteilungsdrucksache des Amtes

Siehe TOP 6.1.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.1 - 22-0426.2

Förderung von Grünpatenschaften und Urban Gardening - Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des Umweltschutzes Antrag der SPD-Fraktion (NEUFASSUNG der Drucksache 22-0426 aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024) (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Herr Schaefer erläutert, die Kooperationsvereinbarung mit der Loki Schmidt Stiftung (siehe TOP 6) sei zu befürworten, um die Grünpatenschaften zu unterstützen. Die Mittelabflüsse seien jedoch geringer als zu Beginn angenommen. Deshalb reichten die zur Verfügung gestellten Mittel auch noch für das Jahr 2025 aus. Danach bitte er sofern die Politik eine Fortführung der Patenschaften wünsche um zusätzliche Mittel. Er vermute, dass die Patenschaften noch nicht niedrigschwellig genug seien. Damit einhergehend sei ein verwaltungsseitiger Engpass, da vor der Beratung durch die Stiftung zunächst eine Patenschaftsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt und den Antragsteller:innen geschlossen werden müsse. Jedoch seien im Amt ab Januar 2025 diverse Stellen unbesetzt. Dies betreffe auch die Geschäftsstelle, in der die Patenschaftsvereinbarungen angegliedert seien. Deshalb müssten die Arbeitsschwerpunkte anders gelegt werden. In Zuge dessen bitte er um Geduld. Darüber hinaus seien 30 Schilder mit massiven Pfosten bestellt worden, die noch einmal die Patenschaften bewerben würden. Das Design der Schilder könne der Anlage der Drucksache 22-0511 entnommen werden. Das erstmalige Einsetzen übernehme das Amt aufgrund der Gefahr von Baumwurzelschäden. Die Schilder dienten außerdem dazu, Konflikte durch das Abmähen der Flächen zu vermeiden, wie in der Vergangenheit geschehen. Auf Nachfrage von Frau Werdung erklärt er, dass zwischen Flächen im Straßenbegleitgrün, öffentlichen Grünflächen mit Pflegevereinbarungen und Flächen für Urban Gardening unterschieden werde. Patenschaften für erstere würden von der Stiftung betreut, wohingegen das Amt mit Vergabe der letzteren sehr zurückhaltend umgehe. Beispiele hierfür gebe es im Antonipark, Volkspark, Bertha-von-Suttner-Park und im Zeiseweg. Die kontinuierliche Zusammenarbeit gelinge nicht immer gut, sodass das Amt zumeist die Wiederherstellung der Flächen übernehmen müsse.

 

Herr Wesselkamp betont, es handele sich um ein tolles Projekt. Die Beratung des Antrags der SPD-Fraktion sei im Fachausschuss und nicht wie vorher angedacht in der Sitzung der Bezirksversammlung sinnvoll. Er schlage vor, die Loki Schmidt Stiftung einzuladen, um deren Perspektive wie auch Best-Practice-Beispiele zu beleuchten.

 

Herr Glau äert, die Kritik sei verständlich, weshalb er in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 auch für die Überweisung gestimmt habe. Er stimme dem Vorschlag Herrn Wesselkamps zu, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Die SPD-Fraktion ziehe den Antrag zurück, da dieser nicht mehrheitsfähig sei. Im Anschluss an die weitere Beratung werde der Antrag differenzierter formuliert.

 

Herr Zieriacks schlägt vor, zusätzlich auch noch Pat:innen einzuladen.

 

Frau von Ehren weist darauf hin, dass für eine Betreuung der Grünpatenschaften fachkundiges Personal notwendig sei.

 

Frau Schwabe befürwortet den Antrag und rät bei einer möglichen Neufassung dazu, Konzepte zur Schwammstadt zu integrieren.

 

Herr Bolaños González entgegnet, dass solche Konzepte mit Rücksicht beispielsweise auf die Hygiene bei Wasseraufbewahrungsbehältern nur schwer umsetzbar seien.

 

Herr Schaefer ergänzt, dass für eine solche Idee bereits im Jahr 2022 ein Angebot für ein mobiles Bewässerungssystem eingeholt worden sei. Die Umsetzung habe sich jedoch als sehr kompliziert erwiesen, weshalb das Projekt nicht weiterverfolgt worden sei.

 

 

Die SPD-Fraktion zieht ihren Antrag zurück. Darüber hinaus werden zur weiteren Beratung des Themas die Loki Schmidt Stiftung sowie Pat:innen in eine der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport eingeladen.

Ö 7 - 21-2704.2

Mehr Grün für Altona - festgesetzte Nachpflanzungen auf privatem Grund endlich durchsetzen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.11.2021 (Stellungnahme des Amtes zum Umsetzungsstand. Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.

 

Frau Müller-Möller schlägt vor, dass Bußgelder direkt verhängt werden könnten, wenn einer Meldepflicht bei Erteilung der Fällgenehmigung nicht nachgekommen werde. Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González erläutert sie, dass im Gegensatz zu der einst von der Bezirksversammlung vorgeschlagenen Baumkaution dieses rechtliche Konstrukt aufgrund weniger Zahlläufe ressourcenschonender sei. Darüber hinaus werde kein Personal benötigt, um nachzuprüfen, ob eine Nachpflanzung tatsächlich erfolgt sei. Es handele sich schließlich nur um einen weiteren Satz im Bescheid, welcher ohnehin an die Antragsteller:innen verschickt werde. Natürlich sei es auch bei dieser Idee notwendig, die Meldepflicht zu überprüfen und entsprechende Bußgelder durchzusetzen, sollten Antragsteller:innen ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Allerdings vermute sie, dass die veränderte Praxis zu einer höheren Rückmeldequote führen werde.

 

Frau Carstensenhrt aus, sie schließe sich der Anregung Frau Müller-Möllers an. Altona solle grün bleiben, wenn nicht sogar grüner werden. Ziel solle sein, eine Lösung mit den vorhandenen Ressourcen zu finden.

 

Herr Bolaños Gonzálezgibt zu bedenken, wie zielführend der vorgeschlagene Ansatz sei, wenn das Amt bereits zurückgemeldet habe, dass der Vorstoß nicht praktikabel sei.

 

Frau Garde macht darauf aufmerksam, dass in der Sitzung vom 05.03.2024 bereits erläutert worden sei, dass die neue im März 2023 in Kraft getretene Baumschutzverordnung eine sicherere Rechtsgrundlage für das Verwaltungshandeln und damit auch für die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern biete. Ein gewisser Druck auf die Antragsteller:innen sei notwendig. Sie schlage vor, Erfahrungsberichte aus anderen Bezirken zu der Thematik einzuholen.

 

Frau Müller-Möllergt hinzu, die neue Baumschutzverordnung ermögliche das Verwaltungshandeln bis zur Ersatzvornahme. Sie schlage vor, sich bezirksübergreifend mit den eigenen Fraktionskolleg:innen auszutauschen. Gemeinsam mit Frau Dr. von Criegern bitte sie das Amt zu prüfen, ob es möglich sei, ein Bußgeld bei Nichterfüllung der Meldepflicht im Rahmen der Erteilung der Fällgenehmigung anzuordnen. Damit einhergehend stelle sich auch die Frage, ob bei einer nicht erfolgten Meldung die Nachpflanzung im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der meldepflichtigen Person überprüft werden könne. Zudem bitte sie um einen Nachtrag, wie das Amt zu den vorgeschlagenen Maßnahmen stehe.

 

Frau Dr. von Criegern stellt ergänzend die Frage, aus welcher Norm der Hamburgischen Baumschutzverordnung die Pflicht zur Nachpflanzung hervorgehe.

 

Herr Schaefer sichert einen Nachtrag zu. Auf Nachfrage von Frau von Ehren äert er, dass das Amt stichprobenartige Kontrollen durchführe. Zusätzliche personelle Ressourcen ständen nicht zur Verfügung. Jedoch sei er nicht über alle Prozesse informiert, da es sich beim zuständigen Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) um ein anderes Fachamt handele. Er verweist auf die Präsentation, die in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 05.03.2024 unter TOP 3 vorgestellt worden sei. Nach Erhalt der Genehmigung zur Baumfällung und der damit verbundenen Pflicht zur Nachpflanzung gelte in der Regel eine Frist von zwei Jahren zur Inanspruchnahme. Die Jahresbilanzen der jüngsten Jahre seien aufgrund des Zeitversatzes somit nicht abschließend. Zudem würden einige Antragsteller:innen nachpflanzen, ohne dies dem Amt zu melden. Das WBZ habe sich darüber hinaus mit dem unter TOP 7.1 erläuterten Antrag mit der Drucksache 22-0524 auseinandergesetzt und werde eine Stellungnahme zu Protokoll nachreichen.

 

[Nachtrag des Amtes:

Bußgelder sind auf der Grundlage getroffener Verwaltungsentscheidungen und im Zusammenhang mit dahingehend rechtlich bestimmten Ersatzpflanzungen grundsätzlich möglich. Inwieweit hier ein rechtlicher Zusammenhang mit einer „Meldepflicht“ hergestellt werden kann beziehungsweise inwieweit im Rahmen des Genehmigungsbescheides standardisiert und regelhaft auf die möglichen Folgen der Nichterfüllung von Ersatzpflanzungen beziehungsweise Nichterfüllung der Meldepflicht hinzuweisen wäre, ist auf der rechtlichen Grundsatzebene der behördlichen Fachaufsicht der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beurteilen und zu entscheiden, vorzugsweise im Rahmen des Digital-Projektes WN2024 unter entsprechenden Anpassungen von Rahmendokumenten beziehungsweise zu hinterlegenden Arbeitsprozessen, womit eine bezirkseinheitliche Regelung einhergehen würde.

 

Die rechtliche Norm ist § 7 Hamburgische Baumschutzverordnung.]

 

Herr Zieriackshrt aus, er sei verwundert über die Aussagen der Ausschussmitglieder. Schließlich sei es sonst Ziel aller Fraktionen, Bürokratie abzubauen. Es sei nicht sinnvoll, die Bürger:innen zu drangsalieren. Darüber hinaus seien sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen an Bäumen auf dem eigenen Grundstück interessiert. Ein Negativbeispiel für die Fällung vieler Bäume sei die Errichtung des Campus Struenseestraße.

 

Frau Werdung äert, die aktuelle Situation sei sehr unbefriedigend. Ob mit Kaution oder anderen Mitteln die Rückmeldung erfolge häufig nicht. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sei ein Versuch, dem Problem zu begegnen. Sie bitte um Beantwortung der Frage, ob Werkstudent:innen besser als gar kein zusätzliches Personal seien.

 

[Nachtrag des Amtes:

Den nachfolgend protokollierten Ausführungen der Amtsvertretung wird bis hierhin gefolgt.

Des Weiteren bestehen aus der Aufgabe (Abteilung Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen, WBZ 4) heraus Bedenken im Hinblick auf die fachlichen Qualifikationen, die für die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung unerlässlich sind. Dies betrifft neben qualifizierten naturschutzfachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten insbesondere auch qualifizierte verwaltungsverfahrensrechtliche Kenntnisse. Auf dieses Erfordernis hat WBZ 4 stets hingewiesen. Ohne eine fachlich qualifizierte Aufstockung der Personalausstattung kann eine verfolgte Veränderung im Sinne der Drucksachen 21-2704.2 beziehungsweise 22-0524 nicht gelingen.]

 

Herr Ridders erläutert, die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg arbeite mit Werkstudent:innen, die jedoch schon allein aufgrund der geringeren Arbeitszeit vonprinzipiell maximal 20 Stunden pro Woche nur begrenzt einsetzbar seien. Da dieses Personal grundsätzlich auch aus dem Personalkostenbudget finanziert werde, sei letztendlich eine Entscheidung des Bezirksamtes für die Einrichtung von Werkstudent:innenstellen notwendig. Auf Nachfrage von Frau Bottin legt er dar, dass die Werkstudent:innen vorrangig Unterstützungsleistungen durchführten und grundsätzlich nicht mit eindeutig hoheitlichen Befugnissen ausgestattet würden.

 

Herr Glau gibt zu bedenken, dass dies vermutlich auch bedeute, dass die Werkstudent:innen die privaten Grundstücke nicht betreten dürften. Darüber hinaus führe der Einsatz von Werkstudent:innen zu einem erheblichen Bedarf an Schulungen. Er sei geneigt, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zuzustimmen. Das Amt verfüge nur über begrenzte personelle Ressourcen, sodass andere Angelegenheiten zu priorisieren seien. Es seien Maßnahmen notwendig, die weder finanzielle Mittel noch personelle Ressourcen kosteten. Andernfalls müsse aufgrund des sonst unverhältnismäßig hohen Ressourcenverbrauchs die schlechte Baumbilanz wohl akzeptiert werden.

 

Auf den Vorschlag Frau Müller-Möllers, den Antrag zu vertagen, bis eine Antwort des Amtes vorliege, erwidert Herr Wesselkamp, dass dieser einmalig vertagt werden solle. Hierdurch habe das Amt Zeit für die Prüfung der Fragestellungen.

 

Herr Ridders macht darauf aufmerksam, dass eine Antwort des Amtes möglicherweise nicht schon in der kommenden Sitzung am 21.01.2025 vorliegen werde, da auch eine Stellungnahme des Fachamtes Ressourcensteuerung vonnöten sei. Das Amt werde jedoch versuchen, bis zur nächsten Sitzung Antworten auf die offenen Fragen vorzulegen.

 

Frau Feder macht auf die Stellungnahme des Bezirksamtes in der Drucksache 21-2704.2 aufmerksam, dass eine Evaluierung der angedachten Praxis spätestens nach einem Jahr erfolge. Insofern bitte sie darum, jene Einschätzung des Amtes ebenfalls zu Protokoll zu geben. Ohne eine:n Vertreter:in des WBZ sei es schwierig, das Thema weiter zu beraten.

 

[Nachtrag des Amtes:

Über einen Vermerk zum Sachstand (Anlage) hinaus antwortet das Amt wie folgt:

 

Das Bezirksamt hat unter den Rahmenbedingungen bestehender personeller und technischer Ressourcen das Instrument „Zwangsgeld“ im Zusammenhang mit der Aktenklärung hinsichtlich derzeit noch nicht zurück gemeldeter Ersatzpflanzungen angewendet. Hierbei kann festgestellt werden, dass bereits schon die „Androhung eines Zwangsgeldes“ in einigen Fällen zu erfolgreichen Rückmeldungen geführt hat. In vielen anderen Fällen muss sich das Amt allerdings auch weiterhin mit (Gegen-)Argumentationen unterschiedlichster Art seitens der ersatzpflanzpflichtigen Bescheid-Empfänger:innen auseinandersetzen, bevor der weitergehende Verfahrensschritt „Festsetzung des Zwangsgeldes“ eingeleitet werden kann. Diese Fälle werden im Sinne schlüssigen Verwaltungshandelns prioritär weiterverfolgt. Unterstützt beziehungsweise rechtlich flankiert wird der Aufgabenbereich WBZ 4 dabei fallbezogen durch das bezirkliche Rechtsamt.

Vor diesem Hintergrund wird sich das Amt unter den Rahmenbedingungen vorhandener personeller Kapazitäten sowie aus Gründen der Effizienz, prioritär auf die weitergehende beziehungsweise weiterführende Anwendung des verwaltungsrechtlichen Instrumentes „Zwangsgeld“ konzentrieren.]

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Vermerk Umsetzungsstand Nachpflanzungen auf privatem Grund (21-2380.1B) (306 KB)

Ö 7.1 - 22-0524

Ersatzpflanzungskontrolle für eine positive Baumbilanz jetzt! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Der TOP mit der Drucksache 22-0524 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Siehe TOP 7.

Der Antrag wird einvernehmlich vertagt, bis eine Antwort des Amtes zu den offenen Fragestellungen vorliegt.

Ö 8 - 22-0514

Hirschpark – Erdrutsch Elbhang Mitteilungsdrucksache des Amtes

Herr Schaefer äert, die Wintersicherungsmaßnahmen der Hanganlage seien beauftragt.

 

Frau Werdung gibt zu bedenken, dass eine der Sanierungsvarianten gegebenenfalls nicht von der Gartendenkmalpflege akzeptiert würde. Es müsse ein Kompromiss erzielt werden, um den Weg tragfester zu bauen. Hierbei solle auch der Ausschuss einbezogen werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Dyroff erläutert Herr Ridders, dass die Freie und Hansestadt Hamburg über keinen Katastrophenfonds verfüge. Gelegentlich erhalte der Bezirk nach besonderen Ereignissen Zuschüsse von den Fachbehörden und der Finanzbehörde. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sei hierzu bereits angefragt worden.

 

Herr Zieriacks gibt zu bedenken, dass der Weg auch oberhalb der angedachten Stelle gebaut werden könne. Dies sei kostengünstiger, da dann keine Abstützungsmaßnahmen notwendig seien.

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Beleuchtung Böverstpark

Der von der SPD-Fraktion angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Glaundigt einen Antrag zur Beleuchtung im Böverstpark in einer der kommenden Sitzungen an. Konkretes Anliegen sei die Beleuchtung der Wege und Bewegungsinseln. Laut der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft könne das Bezirksamt die Beleuchtung unter bestimmten Voraussetzungen initiieren.

 

Herr Schaefer macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den Flächen teilweise um Privatbesitz handele. Hieran sei in der Vergangenheit eine durchgängige Beleuchtung des Weges gescheitert. Wenn die Sportflächen, wie im Fischers Park, beleuchtet und dadurch am Abend zu vermehrten Betrieb führen würden, gehe er von Beschwerden der Nachbar:innen aus. Die Lage müsse sehr genau analysiert werden, damit keine zusätzlichen Probleme entständen.

 

Frau Garde merkt an, dass die in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.01.2024 beschlossene Drucksache 21-4531.2 anders gelagert gewesen sei. Schließlich sei dort nur die Beleuchtung von Spielplätzen von 16 bis 19 Uhr anvisiert worden. Aber auch dieses Thema solle weiterverfolgt werden.

 

Herr Wesselkamp äert, es handele sich um ein spannendes Thema, bei dem jedoch auch Tier- und Umweltschutzaspekte berücksichtigt werden müssten.

 

Ö 9.1 - 22-0509

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

Ö 9.2 - 22-0510

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 10

Baumfälllisten

Ö 10.1 - 22-0509

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.

 

Ö 10.2 - 22-0510

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10.3 - 22-0441

Altonas Grün pflegen – Finanzmittel für Grün nicht kürzen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024

Ö 10.4 - 22-0467

Stadtteilbeiräte wie Träger öffentlicher Belange bei allen Planungsverfahren beteiligen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Ö 10.5 - 22-0469

Aufnahme in das Programm zum Schutz von Wiesenbrütern und Nachbesetzung Abteilung Landschaftsplanung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Ö 10.6 - 22-0518

Licht an im Fischers Park! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024

Ö 10.7 - 22-0506

Tötungen von Wildtieren im Wildgehege Klövensteen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Ö 11

Mitteilungen

Ö 11.1 - 22-0406

Umbau der Eishalle am Hellgrundweg zur Multifunktionssporthalle Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.2 - 22-0434

Wie, es gibt keine Toilette? Den unhaltbaren Zustand im Wildgehege endlich beenden! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.3 - 22-0441

Altonas Grün pflegen – Finanzmittel für Grün nicht kürzen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.4 - 22-0467

Stadtteilbeiräte wie Träger öffentlicher Belange bei allen Planungsverfahren beteiligen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.5 - 22-0469

Aufnahme in das Programm zum Schutz von Wiesenbrütern und Nachbesetzung Abteilung Landschaftsplanung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.6 - 22-0518

Licht an im Fischers Park! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.7 - 22-0506

Tötungen von Wildtieren im Wildgehege Klövensteen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Auf Nachfrage von Frau Werdung, was mit den Schlachtabfällen geschehe, sichert Herr Ridders einen Nachtrag zu. Die Entsorgung erfolge fachgerecht.

 

[Nachtrag des Amtes:

Die Schlachtung und die Entsorgung der Abfälle erfolgen durch Dritte.]

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 12

Verschiedenes

Auf Nachfrage von Frau Feder erläutert Herr Schaefer, dass die ume in der neuen Mitte Altona durch zu viel Wasser auch nach mehrmaligen Nachpflanzungen immer wieder abgestorben seien. Wahrscheinlich werde es keinen erneuten Versuch für Nachpflanzungen geben. Dies habe das Amt auf Anfragen auch bereits mehrfach mitgeteilt. Darüber hinaus führt er auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Pflege der denkmalgeschützten Parks entlang des Elbufers aus, dass der regelmäßige Rückschnitt und die Pflege der dortigen Gehölze ein hohes Gut sei. In fast allen Pflege- und Entwicklungsplänen seien Elbaussichten verzeichnet. Er stimmt Frau Dr. von Criegern zu, es sei fachlich nicht vertretbar, dass Rollstuhlfahrer:innen aufgrund des Bewuchses die Aussicht von den hierfür vorgesehenen Kanzeln im Heine-Park nicht sehen könnten. Das Amt stände zudem regelmäßig mit Anwohner:innen im Austausch, die eine weitläufige Elbaussicht von ihren Grundstücken einforderten. Hemmnisse bei der Umsetzung der Pflegemaßnahmen seien neben dem schnellen Wachstum der Bäume und Sträucher auch die geringen personellen wie finanziellen Ressourcen. So führe das Amt in der Regel ab Mitte eines Jahres nur noch Verkehrssicherungsmaßnahmen durch. Schwierig sei jedoch auch, dass der Ausschuss regelhaft Gehölzschnittmaßnahmen, die nicht aus Verkehrssicherungsgründen erfolgten, kritisch sehe. Ein Beschluss des Ausschusses, der den Rückschnitt der Gehölze unterstütze, sei deshalbnschenswert.

 

Frau Werdung gibt zu bedenken, dass jede Fällung eine Abwägung sei. Es gebe stets Gründe, um gesunde Bäume nicht zu fällen.

 

Frau von Ehren entgegnet, das Amt komme ohnehin nicht mit den Maßnahmen hinterher. Zudem seien Lichtachsen auch wichtig, um Naturverjüngung zu ermöglichen.

 

Frau Müller-Möller regt an, dass das Amt für die kommende Sitzung am 21.01.2025 eine Karte mit den Aussichtspunkten erstellen könnte, über deren Rückschnitt der Ausschuss dann entscheiden könne. Viele der denkmalgeschützten Parks würden entsprechende Aussichtspunkte vorsehen. Zwar sei sie eine große Befürworterin des Grüns, jedoch sei es auch wichtig, insbesondere Senior:innen den Blick auf die Elbe zu ermöglichen.

 

Herr Ridders äert, der klimaangepasste Begegnungsort Urban Alcove sei Thema des Mobilitätsausschusses.

 

N 12

Mitteilungen

N 13

Mitteilungen

N 14

Verschiedenes