Tötungen von Wildtieren im Wildgehege Klövensteen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 17.12.2024 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 10.7
Das Wildgehege Klövensteen ist ein beliebtes Ausflugsziel für Naturfreunde und Familien. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass Tiere im Wildgehege geschossen werden.
Auf die schriftliche Kleine Anfrage Drucksachen–Nr.: 22-0093 vom 17.09.2024 antwortete das Bezirksamt zu 4.2. jedoch eindeutig:
"Es werden auch weiterhin Tiere (beim Schwarz-, Dam-, Sika-, Rot- und Muffelwild) entnommen werden müssen. Die Wildentnahmen werden ausschließlich durch legitimiertes Fachpersonal des Bezirksamtes durchgeführt. Dabei erfolgt eine enge Absprache und Überwachung des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene durch die Amtsveterinäre. Eine zeitliche Angabe zu den Wildentnahmen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich!"
Diese Praxis ist zu hinterfragen, da es verschiedene Stellungnahmen und Gerichtsurteile gibt, die die Tötung überschüssiger gesunder Tiere verbieten.
Schon der Tierschutzbericht 1999 der Bundesregierung stellt fest:
"Für die Tötung überzähliger Zootiere fehlt es von vorneherein an einem vernünftigen Grund, wenn gegen das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens verstoßen wird. Eine Einrichtung kann sich nicht auf einen angeblichen Überschuss an Tieren und die damit einhergehende Unmöglichkeit einer verhaltensgerechten Unterbringung berufen, wenn sie diese Notlage rechtzeitig hätte vorhersehen können, aber sie dennoch nicht vermieden hat. Deshalb sollte eine Vermehrung von Zootieren grundsätzlich nur ermöglicht werden, wenn auch für die Nachkommen eine artgemäße Unterbringung gesichert ist" (BMELV, Tierschutzbericht 1999, S. 38)
Außerdem gibt es zur Tötung „überschüssiger“ Zootiere zwei Urteile:
Die Bezirksversammlung hat für das Wildgehege klar gefordert: "Keine Tötungen von Tieren zum Erzielen von Einnahmen", s. Drucksache 21-0317.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich weitere Fragen an den Forstbetrieb des Bezirksamtes:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Seit dem 1.10.2024 wurden keine Tiere entnommen. Wenn betrieblich/technisch möglich sind noch 2-5 Entnahmen beim Cervus elaphus umzusetzen.
Zu 2:
Die Entnahme würde wie üblich durch das jeweils zuständige Fachpersonal des Bezirksamtes Altona erfolgen.
Zu 3:
Im Wildgehege finden keine „Bejagungen“ statt. Wildentnahmen werden ausschließlich dann vorgenommen, wenn die Einrichtung geschlossen ist.
Zu 4 – Teilfrage 1:
Das Wildfleisch wird entgeltlich verkauft.
Zu 4 – Teilfrage 2:
Nein.
Zu 5:
Erlöse aus der Wildfleischvermarktung fallen der Rahmenzuweisung Forst zu.
Zu 6:
Die Kosten des Bezirksamtes für die Entnahme von Wildtieren werden nicht gesondert erfasst und dokumentiert. Welche Kosten Dritte für ihre Tätigkeiten haben, kann nicht nachvollzogen werden.
Zu 7:
Da im Wildgehege nicht gejagt wird, gibt es dort keine Jagdkanzeln.
Zu 8:
Um den Tieren im Wildpark eine möglichst naturgetreue Möglichkeit der Haltung in den großen und naturnahen Anlagen zu ermöglichen und ihnen auch ihr physiologisches Verhalten rund um Brunft, Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht zu ermöglichen, wird ein Populationsmanagement durchgeführt. Einige Tiere werden dann im Laufe des Jahres entnommen. Da die Tiere nicht euthanasiert, sondern geschlachtet werden, ist die Grundlage des vernünftigen Grundes nach TSchG hier die Wertschöpfung als Lebensmittel für die menschliche Ernährung.
Zu 9:
Nein – siehe auch Antwort zu Frage 8.
Zu 10:
Im Wildgehege wird nicht gejagt.
Zu 11:
Vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben sowie der fachlichen Notwendigkeiten wie unter anderem der Krankheitsprävention, Überpopulation und dem Erhalt der genetischen Vielfalt hat das Populationsmanagement eine zentrale Rolle inne, welches im Wildgehege durch die agierende Fachleute sowohl im Hinblick auf die ökologische als auch ethische Aspekte betrachtet wird. Die Entscheidung für oder gegen eine Wildentnahme (Abgabe an andere Einrichtungen oder finale Entnahme) wird somit immer als Einzelfallentscheidung getroffen.
Zu 12:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Zu 13:
Tab. 1 Erlegtes Wild im Forst Klövensteen (Abt. Forst Altona)
Jagdjahr |
Capreolus capreolus |
Sus scrofa |
Meles meles |
Vulpes vulpes |
2020/2021 |
74 |
14 |
1 |
|
2021/2022 |
61 |
6 |
|
|
2022/2023 |
71 |
0 |
|
|
2023/2024 |
97 |
7 |
|
|
2024/2025 (Stand 01.11.2024) |
81 |
10 |
|
1 |
Zu 14:
Fehlanzeige, da die FHH kein „Schlachthaus“ errichtet hat.
Zu 15:
Siehe Antwort zu Frage 14.
Zu 16:
Tab. 2 Auskunft über Schlachträume und Kühlkammern in der Bat. Forst Altona
|
Wildpark |
Abteilung Forst Altona (Forstamt) |
Schlachträume |
Keine |
Keine |
Kühlkammer |
1 Standort Betriebshof |
Keine |
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
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