Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 17.01.2024

Ö 1

Begrüßung und Verpflichtung eines neuen Ausschussmitglieds

Herr Strate begrüßt Herrn Mielke als neue ständige Vertretung im Ausschuss und weist ihn auf seine Pflichten nach dem Bezirksverwaltungsgesetz, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit, hin.

Ö 2

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

 

Ö 2.1 - 21-3936.1

Magistralen-Entwicklung – eine Chance auch für Iserbrook? Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion (NEUFASSUNG) (Ursprüngliche Drucksache 21-3936 überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.03.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagt aus der Sitzung vom 05.04.2023)

Ö 3 - 21-4672

Magistralenentwicklung in Altona

Ö 3.1 - 21-3936.1

Magistralen-Entwicklung – eine Chance auch für Iserbrook? Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion (NEUFASSUNG) (Ursprüngliche Drucksache 21-3936 überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.03.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagt aus der Sitzung vom 05.04.2023)

Ursprüngliche Drucksache 21-3936 überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.03.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagt aus der Sitzung vom 05.04.2023.

 

Herr Koschützke berichtet mithilfe einer Präsentation (Anlage) von der Öffentlichkeitsbeteiligung über das digitale Partizipationssystem (DIPAS) sowie der öffentlichen Ideenwerkstatt zum städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachten im Rahmen der Magistralenentwicklung Iserbrook. Hierbei seien etwa 200 Personen einschließlich Vertreter:innen der Martin-Luther-Kirche, des Waldhotels, des mit der Planung und Beteiligung beauftragten Büros und der Verwaltung anwesend gewesen. Die vielen Ideen der im November 2023 über DIPAS durchgeführten Beteiligung sowie die auf der Planungswerkstatt am 13.01.2024 entwickelten Planungsvorschläge würden in den kommenden Wochen ausgewertet. Der darauffolgende Schritt sei die Einbindung der Fachbehörden. Nach Gesprächen mit den Grundstückseigentümer:innen, auch für die Flächen um den S-Bahnhof Iserbrook, sei eine zweite Beteiligung über DIPAS sowie eine abschließende öffentliche Veranstaltung vor Ort geplant. Der Planungsausschuss werde in den gesamten Prozess eingebunden.

 

Herr Strate dankt dem Amt für das kreative Konzept und lobt die Veranstaltung zur Ideenwerkstatt.

 

Herr Hielscher lobt die Arbeit des Amtes und führt aus, dass der Antrag der CDU-Fraktion vermutlich obsolet sei, zusätzlich aber eine Machbarkeitsstudie gefordert habe. So sei fraglich, ob die benötigten Flächen überhaupt zur Verfügung stünden.

 

Herr Conrad stimmt Herrn Hielscher zu, dass der Antrag mittlerweile hinfällig sei. Es sei außerdem wichtig, zuerst die Richtung der möglichen Entwicklung definiert zu haben. Danach könne auf die zuständigen Behörden und privaten Grundstückseigentümer:innen zugegangen werden. Die hierfür notwendige Abstimmung werde über das zweite Quartal 2024 hinausgehen. Sobald es einen neuen Entwicklungsstand gebe, werde das Amt im Ausschuss darüber berichten. Auf Nachfrage von Herrn Trede führt er aus, dass es sich nicht um ein Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) handele. Er gehe nicht davon aus, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das Gebiet in Iserbrook als neues Fördergebiet anmelden werde. Vor solchen Überlegungen sei es in jedem Fall notwendig, die Planungen zu konkretisieren. 

 

Frau Dr. Steffens betont, dass die Übernahme von Verantwortung durch die Stadtteile und ihre Initiativen Ziel von RISE sei. Im Vergleich zu den Bürgerinitiativen in Lurup wie dem Luruper Forum sei die Bürgerbeteiligung in Iserbrook jedoch gering entwickelt. Trotzdem gebe es den Wunsch der Bewohner:innen, bei der Entwicklung der Infrastruktur und der Zentrumsqualität beteiligt zu werden. Derzeit sei das Zentrum von Iserbrook nicht viel mehr als eine Verkehrskreuzung.

Die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag aufgrund von Erledigung durch die vorangeschrittene Arbeit des Amtes zurück.


Anlagen
Präsentation Werkstatt Iserbrook (1160 KB)

Ö 4 - 21-4672

Verordnung über die Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen nach § 172 (1) Nr.1 Baugesetzbuch und § 81 Hamburgische Bauordnung in Othmarschen - Trenknerweg Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 21-4672 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Göller-Meier erläutert, dass das Amt für ein milieuverträgliches Aufstocken eine Verordnung empfehle. Eine Einbindung der Bewohner:innen sei für die Aufstellung der Verordnung, die als zweigliedriges Instrument zu verstehen sei, nicht zwingend notwendig. Durch die Verordnung werde zuerst eingegrenzt, auf welcher Fläche die Gebäude erhaltenswert seien. Wenn der geplante Bau milieuverträglich sei, werde der Bauantrag daraufhin mit einer Stellungnahme des Amtes an den Bauausschuss weitergeleitet. Kriterien der Milieuverträglichkeit würden in der Begründung der Verordnung aufgeführt. Wenn in der Zeit der Verordnungserstellung ein Bauantrag gestellt werden würde, könnte dieser für ein Jahr zurückgestellt werden. Sollte die Verordnung nicht innerhalb dieses Jahres fertiggestellt werden, müsse der Bauantrag genehmigt werden. Zu der Genehmigungsfähigkeit einzelner Bauanträge ohne Verordnung verweise sie auf ihre Ausführungen in der Sitzung vom 06.12.2023. 

 

Herr Conrad ergänzt, dass eine Erhaltungsverordnung nicht heute beschlossen werden müsse. Sie sei jedoch das Mittel der Wahl, wenn eine Gestaltungsregulierung gewünscht sei.

 

Herr Hielscher weist darauf hin, dass durch eine Erhaltungsverordnung eine homogene Dachlandschaft vorgeschrieben werde. Dies habe zur Folge, dass stets zwei oder drei Eigentümer:innen zwecks einer einheitlichen Dachgestaltung gemeinschaftlich bauen müssten. Da jedoch niemand zum Umbau gezwungen werden könne, sei fraglich, ob unter dieser Bedingung tatsächlich gebaut werde. Zudem habe es bis heute keinen einzigen Bauantrag gegeben. Ressourcen des Amtes sollten deshalb nicht durch eine komplizierte Verordnung gebunden werden. Stattdessen solle sich der Bauausschuss individuell mit den Bauanträgen befassen. Das aktuell geltende Baurecht ermögliche darüber hinaus keine Aufstockung über zwei Stockwerke hinaus. Er sei für eine Aufstockung hin zu drei Stockwerken offen, sehe aber einen großen Verwaltungsaufwand sowie rechtliche Probleme bei einer Verordnung.

 

Herr Trede spricht sich für eine Verordnung aus.

 

Herr Reinig schließt sich Herrn Trede an und ergänzt, dass eine schnelle Erstellung der Verordnung wichtig sei. Die Häuser der Siedlung hätten aufgrund der geringen Fläche von 80 Quadratmetern ein strukturelles Problem. In den kommenden 20 Jahren würden die meisten Eigentümer:innen deshalb aufstocken wollen.

 

Herr Boettger fügt hinzu, dass eine Verordnung Planungssicherheit biete. Andernfalls müsse sich der Bauausschuss jedes Mal aufs Neue mit einzelnen Bauanträgen befassen. Ob eine Aufstockung wirtschaftlich sinnvoll sei, wie von Herrn Adrian hinterfragt, sei zudem keine Frage für den Ausschuss.

Herr Trede meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.

Ö 5 - 21-4632

Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“ in der Stadt Wedel, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm, Umlandbeteiligung in Vorbereitung der frühzeitigen TÖB-Beteiligung Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6 - 21-4633

Bebauungsplan Nr.91 „- Teenbargen -“ in Schenefeld inkl. der 31. Änderung des Flächennutzungsplans Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7 - 21-4656

Information zu den Bebauungsplanverfahren Othmarschen 43 „Schwengelkamp“ und Othmarschen 47 „Holmbrook“ vor Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) Mitteilungsdrucksache der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) informiert anhand einer Präsentation (Anlage) über die Bebauungsplanverfahren Othmarschen 43 „Schwengelkamp“ und Othmarschen 47 „Holmbrook“ vor der öffentlichen Auslegung. Hierbei hebt er auch auf Nachfragen Folgendes hervor:

 

  • Es werde der Bau einer Grundschule und einer weiterführenden Schule geplant. Die ursprünglichen Planungen, die lediglich eine Grundschule vorgesehen hätten, seien inzwischen verworfen worden.
  • Die Kleingartenparzellen sollten so lange an dem geplanten Schulstandort verbleiben, bis der Tausch vollzogen werden könne.
  • Auf den Flächen sei eine Ertüchtigung des Schwengelkamps an seiner Südseite notwendig. Hiervon seien jedoch nicht die Parzellen des Kleingartenvereins betroffen, sondern Hecken und Wege. Damit werde seitens der Freien und Hansestadt Hamburg auch kein Vertragsbruch, wie von Frau Benkert befürchtet, begangen. Das Geländeniveau sowie eine drohende Überflutung aufgrund fehlender Versickerungsmöglichkeiten auf dem Kleingartengelände werde bei der Straßenplanung berücksichtigt.
  • r ein schnelleres Voranschreiten beim Flächentausch seien die Sozialbehörde und die Sprinkenhof GmbH aufzufordern, die Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) in der Behringstraße rascher fertigzustellen.  
  • gliche Ausgleichsflächen für die Umsetzung von Kleingartenparzellen stünden zur Verfügung, seien in der Ruhrstraße jedoch nicht so ortsnah wie gewünscht.
  • Eine Befreiung vom Denkmalschutz sei für den Ensembleschutz der Garagenhöfe auf dem Gelände der Asklepios Klinik Altona beim Denkmalschutzamt Hamburg der Behörde für Kultur und Medien angefragt worden. Den Denkmalschutz für diese Fläche vollständig zu entfernen, nehme er als Anregung von Herrn Hielscher mit. Die drei ersten Röhren des Elbtunnels sowie eine Eiche (eingezeichnet als Kreis auf dem Bebauungsplan-Entwurf) ständen ebenfalls unter Denkmalschutz.
  • Reserveflächen zur möglicherweise nötigen Erweiterung der Sporthalle auf dem Schulcampus stünden zur Verfügung. Schulbau Hamburg (SBH) plane hierfür einen Wettbewerb, befinde sich bislang jedoch noch in den Grundzügen der Planung. Er rechner beide Schulformen mit einer Realisierung in den Jahren 2029/ 2030. Die Aufnahme des Schulbetriebs der weiterführenden Schule sei ohnehin für das Jahr 2030 geplant.
  • r die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sei die Auslegung im Internet maßgeblich. Auf Papier seien die Unterlagen bei der BSW und im Technischen Rathaus Altona einsehbar. Anmerkungen zu den Unterlagen könnten in der BSW zu Protokoll gegeben werden.
  • Auf Kritik von Herrn Bielfeldt, dass der Ausschuss bislang keine Informationen zu dem Vorgehen erhalten habe, entgegnet er, dass die Unterlagen der Kommission für Stadtentwicklung (KfS) als zuständigem Gremium vorliegen würden. Da die Unterlagen erst nach der Sitzung in der vierten Kalenderwoche des Jahres 2024 veröffentlicht würden, erhielten die Ausschussmitglieder diese nach der Sitzung der KfS über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung.

 

[Nachtrag zur Protokoll:

Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung hat den Ausschussmitgliedern die Unterlagen am 01.02.2024 per Mail zur Verfügung gestellt.]

 

Herr Trede moniert, dass die von der Sprinkenhof GmbH geplanten zwei Wohngebäude für die UPW erst im Jahr 2029 fertiggestellt sein sollten. Da die Schule jedoch erst nach einer Umsiedlung der Unterkunft Zug um Zug gebaut werden könne, sse über Beschleunigungsmöglichkeiten nachgedacht werden.

 

Herr Hielscher bemängelt, dass es bereits vor fünf Jahren Bedarf für eine Schule gegeben habe. Der Realisierungsprozess dauere trotz dringender jetzt schon gegebener Notwendigkeit zu lang. Für eine Änderung des Planungsrechts zeige er sich offen. Es sei zu bemängeln, dass die Sprinkenhof GmbH nach wie vor noch keinen Bauantrag für die UPW gestellt habe.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Präsentation Bebauungsplanverfahren Othmarschen 43 und 47 (1803 KB)

Ö 8 - 21-0221

Ideenbekundungsverfahren zur „Schwarzen Scheibe“ Antrag der Fraktion DIE LINKE (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Die Fraktion DIE LINKE bittet um einen Sachstandsbericht des Amtes)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Auf Frau Benkerts Bitte nach einem Sachstandsbericht des Amtes, führt Herr Tressl aus, dass es im Jahr 2019 einen Realisierungswettbewerb für den Neubau der Asklepios Klinik Altona gegeben habe. Die Coronavirus-Pandemie habe zu Unterbrechungen des Vergabeprozesses geführt. Im September 2023 habe die Telluride Architektur GmbH gemeinsam mit sander.hofrichter architekten GmbH und WES GmbH den Zuschlag erhalten. Die Erfahrungen der Pandemie seien in den Vergabeprozess eingeflossen. Für das Jahr 2026 sei der Spatenstich geplant, an den sich eine fünfjährige Bauzeit anschließe. Das neue Krankenhaus werde von einem privaten Bauunternehmen realisiert. Hierbei müsse jedoch das alte Krankenhaus bis zum letzten Tag in Betrieb bleiben und zudem für eine mögliche Nachnutzung saniert werden.

 

Herr Lange moniert das Kommunikationsdefizit, das auf den plötzlichen Stillstand des Vergabeprozesses gefolgt sei.

 

Herr Strate gibt zu bedenken, dass ein Ideen-/ Interessenbekundungsverfahren für eine Nachnutzung des Gebäudes wohl nicht vor dem Jahr 2035 zu erwarten sei.

 

Herr Hielscher weist darauf hin, dass dieser Zeithorizont für Investor:innen noch nicht attraktiv sei.

Die Fraktion DIE LINKE zieht ihren Antrag aufgrund der verzögerten Planungen des neuen Krankenhauses zurück.

Ö 9 - 21-4618

Änderung der Niederschrift der Sitzung vom 15.11.2023

 

Der Planungsausschuss stimmt der Änderung der Niederschrift vom 15.11.2023 einstimmig zu.

Ö 9.1 - 21-4594

Kreativschaffende unterstützen und das Programm Frei_Fläche verlängern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Ö 9.2 - 21-4604

Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen – Die Brücke über die S-Bahn im Bereich Sieverstücken muss kommen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Ö 9.3 - 21-4614

Sachgerechte Planung für die freiwillige Feuerwehr Lurup vorantreiben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Ö 9.4 - 21-4637

Entwicklung eines Quartierszentrums für das Wohngebiet "Rissen 45/ Sülldorf 22" in den ASB-Hallen ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Ö 10

Mitteilungen

Ö 10.1 - 21-4594

Kreativschaffende unterstützen und das Programm Frei_Fläche verlängern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10.2 - 21-4604

Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen – Die Brücke über die S-Bahn im Bereich Sieverstücken muss kommen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10.3 - 21-4614

Sachgerechte Planung für die freiwillige Feuerwehr Lurup vorantreiben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10.4 - 21-4637

Entwicklung eines Quartierszentrums für das Wohngebiet "Rissen 45/ Sülldorf 22" in den ASB-Hallen ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

N 11

Mitteilungen

Ö 11

Verschiedenes

Auf Nachfrage von Herrn Hielscher zu dem Gerichtsverfahren um den Bebauungsplan Sülldorf 4hrt Herr Lehmberg aus, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Oktober 2020 im Juni 2023 aufgehoben habe. Die Normenkontrollsache sei zur weiteren Verhandlung an das OVG zurückverwiesen worden. Nun eruiere das OVG, inwieweit eine Einigung, beispielsweise in Form eines Vergleichs mit den Kläger:innen, glich sei. Hierfür habe es nach Kenntnislage des Amtes letzte Woche Gespräche mit den Landwirt:innen geführt.

 

Des Weiteren kündigt er eine Drucksache zu der notwendigen Verlagerung der Ausgleichsflächen auf dem ehemaligen Schulgelände am Vorhornweg (Bebauungsplan Lurup 62/ Bahrenfeld 67) an. Zu dessen Regelung bedürfe es vermutlich einer Vereinbarung zwischen mehreren beteiligten Ämtern.

 

Herr Hielscher erläutert, die Freie und Hansestadt Hamburg begehe hier vermutlich ein Rechtsvergehen. F&W Fördern & Wohnen AöR habe einen Vertrag für die Fläche über fünf bis acht Jahre abgeschlossen. Es sei der Wunsch, die gesamte Fläche für Gemeinbedarf zu sichern und nicht nur, wie von Herrn Conrad entgegnet, die bereits gesicherte Aula.

 

Auf Herrn Adrians Bitte um einen Sachstandsbericht, wann die Hochspannungsleitungen auf welchem Stück unterirdisch verlegt würden, verweist Herr Conrad auf die Zuständigkeit der Stromnetz Hamburg GmbH.

 

Herr Strate macht auf die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz aufmerksam.

 

N 12

Mitteilungen

N 13

Verschiedenes