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Information zu den Bebauungsplanverfahren Othmarschen 43 „Schwengelkamp“ und Othmarschen 47 „Holmbrook“ vor Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) Mitteilungsdrucksache der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.01.2024
Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan Othmarschen 43 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Grundschule und einer weiterführenden Schule inklusive der erforderlichen verkehrlichen Erschließung geschaffen werden. Geplant ist die Errichtung einer neuen vierzügigen Grundschule mit rund 5.400 Quadratmetern Bruttogeschossfläche (BGF). Darüber hinaus ist eine zusätzliche weiterführende Schule geplant, die je nach Schulform eine BGF von ca. 8.500 bis 9.000 Quadratmetern benötigt. Dabei ist die Errichtung von gemeinsamen Einrichtungen für beide Schulen, beispielsweise einer Sporthalle und Sportflächen, vorgesehen, um mögliche Synergieeffekte nutzen zu können. Die im Plangebiet vorhandenen Kleingärten sollen ab dem Jahr 2026 bis zur Fertigstellung des Altonaer Deckels in zwei Bauabschnitten verlagert werden. Als Ersatzflächen stehen dafür unter anderem Flächen am Holmbrook und auf dem Altonaer Deckel zur Verfügung.

 

Mit dem Bebauungsplan Othmarschen 47 sollen circa 20 Kleingartenparzellen für die entfallenden Kleingärten am neuen Grundschulstandort am Schwengelkamp geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Durchgängigkeit des Grünzuges für die Öffentlichkeit von der Bernadottestraße bis zum Othmarscher Kirchenweg erhalten und gestärkt werden. Die Kleingartenanlage wird als Kleingartenpark gestaltet, sodass die Grünfläche weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar ist. Die vorhandene Durchwegung sowie ein Großteil des Baumbestands bleiben in der jetzigen Form erhalten. Die Planaufstellung dient daher der Schaffung von Planrecht für Dauerkleingärten und der Sicherung der vorhandenen öffentlichen Grünfläche.

 

Der Auftrag zur Schaffung von Planrecht für eine Grundschule am Schwengelkamp und Kleingärten am Holmbrook resultiert aus der beschlossenen Senatsdrucksache 2020/00712 „Deckel A7 / Aufgabe von Kleingärten zugunsten einer Grundschule am Schwengelkamp“ vom 19. Mai 2020. Daher werden die beiden Bebauungspläne als Senatsbebauungspläne unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bearbeitet.

 

Die öffentliche Plandiskussion hat als Hybridveranstaltung am 29. November 2021 und die Beteiligung der Träger:innen öffentlicher Belange vom 6. Februar bis 10. März 2023 stattgefunden. Die Befassung der Kommission für Stadtentwicklung mit der Bitte um Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist am 22. Januar 2024 geplant. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist r das erste Quartal 2024 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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