Bebauungsplan Nr. 20a Schulauer Hafen in der Stadt Wedel, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm, Umlandbeteiligung in Vorbereitung der frühzeitigen TÖB-Beteiligung Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 17.01.2024 Planungsausschuss Ö 5
Die Stadt Wedel hat die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“ beschlossen. Anlass für die Planänderung ist die Neustrukturierung der am Schulauer Hafen gelegenen und gewerblich genutzten Sondergebietsflächen. Die baucon Projektmanagement GmbH ist mit einem konkreten Bauwunsch auf die Stadt Wedel zugekommen. Als Maßnahme der Innenentwicklung soll eine Umwandlung dieses innerörtlich gelegenen und gut erschlossenen Areals in ein gemischtes Quartier erfolgen. Neben gewerblichen Nutzungen sollen durch neuen Wohnungsbau im Umfeld des Schulauer Hafens weitere attraktive innerörtliche Wohnangebote geschaffen werden. Die Stadt Wedel unterstützt das Projekt mit den genannten Zielen.
Um die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) aufgestellt. Dieser wird durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einen Durchführungsvertrag ergänzt und gewährleistet somit die Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur Umsetzung dieses konkreten Bebauungskonzepts.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde das Bezirksamt Altona bis zum 22.12.2023 um Stellungnahme gebeten
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Das Bezirksamt (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) hat wie folgt Stellung genommen:
Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.
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Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20a "Schulauer Hafen" - 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm, Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung
Anlage 2: Kurzbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm der Stadt Wedel
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