Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.07.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind Fragen zu TOP 2 eingereicht worden (siehe Anlage).

 

Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) erläutert, es werde angestrebt, das olympische Dorf möglichst im östlichen Teil der Science City zu errichten, wo sich heute die Kleingärten befänden, die zur Verlegung auf den Autobahndeckel vorgesehen seien. Die Verlegung der Kleingärten auf den Autobahndeckel könne erst ab dem Jahr 2034 erfolgen, entsprechend könne das olympische Dorf erst im Anschluss errichtet werden. Derzeit stimme sich die BSW hierzu mit der Behörde für Inneres und Sport ab, bei der die Federführung für Olympia liege. Die Funktionsplanung zur Science City werde uneingeschränkt fortgeführt. Ein Verzug solle vermieden werden.

 

Herr Henker gibt zu bedenken, ob ein Zuschlag für den späteren Termin der Olympischen Spiele bedeuten könne, dass die Gebäude des olympischen Dorfes jahrelang leer stehen würden, oder ggf. Mieter:innen die Gebäude nach wenigen Jahren wieder verlassen müssten.

 

Herr Djürken-Karnatz merkt an, die Frage des Zeitpunktes nne gegenwärtig noch nicht beantwortet werden.


Anlagen
Fragen zu TOP 2 (215 KB)

Ö 2 - 22-1213

Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH

Frau Henning (Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH) stellt die Drucksache vor und betont, Neuerungen seien fett gedruckt. Sieberichtet, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt habe am 08.07.2025 die Shortlist für das Nationale Priorisierungsverfahren für neue umfangreiche Forschungsinfrastrukturen veröffentlicht. PETRA IV sei Teil dieser, was einen Meilenstein für das Projekt darstelle.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3

Wohnungsbauvorhaben Langenfelder Straße hier: Kleingartenersatzflächen (Fortsetzung der Beratung vom 02.07.2025. Referierende (angefragt): Vertretung des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V.)

Fortsetzung der Beratung vom 02.07.2025. Zwei Eingaben zum TOP (siehe Anlage) werden vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Boehlich berichtet, der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) habe keine Teilnahme an der Sitzung zusagen können und verliest eine telefonisch übermittelte Stellungnahme (Anlage).

 

Eine Vertreterin der Kleingartenkolonie in der Langenfelder Straße berichtet, das Verfahren zur Bereitstellung von Ersatzflächen für die gekündigten Gärten habe erst nach der politischen Befassung im Stadtentwicklungsausschuss Fahrt aufgenommen. Es hätten Gespräche mit dem LGH stattgefunden, die Ergebnisse dieser seien jedoch nicht verschriftlicht. Sie bestätigt, dass zwei Räumungsbetroffene mittlerweile eine Zusage für eine Ersatzfläche bekommen hätten. Die in der Stellungnahme des LGH angesprochenen Flächen müssten ggf. von Grund auf neu bepflanzt werden, was für ältere Räumungsbetroffene teilweise nicht vorstellbar sei. Zu bestehenden Lauben im Bereich Elbgaustraße habe der LGH mitgeteilt, dass diese teilweise zu entrümpeln sein. Die Räumungsbetroffenen hätten erst am Vortag der Sitzung erfahren, dass der LGH Mietlauben zur Verfügung stelle.

 

Es sei nicht absehbar, dass der Prozess der Ersatzflächenbeschaffung bis zum Ende des Sommers abgeschlossen werden könne. Für die Kleingartenvereine stehe die Sommerpause bevor, in dieser Zeit fänden keine Vereinssitzungen statt. Es sei fraglich, ob neue Pachtverträge in dieser Zeit abgeschlossen werden könnten.

 

Herr Conrad verweist auf den Bericht einer Vertretung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)in der letzten Sitzung am 02.07.2025 (siehe TOP 3). Anfang des Jahres 2026 sei der Beginn der bauvorbereitenden Arbeiten für das Wohnungsbauvorhaben vorgesehen. Er habe Verständnis für den Wunsch, die Räumung der Kleingärten hinauszuzögern. Die Kommunikation mit dem LGH laufe nicht ideal.

 

Frau Boehlich wirft ein, die Bezirkspolitik könne gegenüber dem LGH keine bindenden Beschlüsse fassen.

 

Herr Tredehrt aus, er könne den Unmut der räumungsbetroffenen Kleingärtner:innen verstehen. Grundsätzlich hätten alle Fraktionen ein Interesse daran, Grünflächen zu erhalten. Die Bezirkspolitik habe jedoch keinen Zugriff auf das Verfahren und könne die Kündigung der Kleingärten nicht verhindern. Er stimmt Herrn Conrad zu, die Kommunikation mit dem LGH sei verbesserungswürdig. Auch die Politik stehe vor der Sommerpause. Er regt an, dem Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung einen Beschluss nach § 27 BezVG zu empfehlen.

 

Herr Batenhorst merkt an, die durch den Umzug entstehenden Kosten müssten den Räumungsbetroffenen ersetzt werden.

 

Frau Vornhagen stimmt Herrn Tredes Vorschlag zu und regt an, den LIG aufzufordern, eine Verlängerung der Nutzung der Gärten bis April 2026 zu ermöglichen. Sie erkundigt sich, ob Bodenuntersuchungen auch während der Umzugsphase umsetzbar seien.

 

Herr Conrad wirft ein, in diesem Falle müssten die Pächter:innen verbindliche Zusagen machen, die Gärten für Bodenuntersuchungen zugänglich zu machen.

 

Eine Vertreterin des LIG erläutert, der LIG habe dem LGH die Kündigung der Flächen fristgemäß mitgeteilt. Die Flächen müssten geräumt werden, um die Kampfmitteluntersuchung durchhren zu können.

 

Frau Blume betont, die Akzeptanz des Wohnungsbauprojekts hänge von der Bereitstellung von Ersatzflächen für die Kleingärten ab. Der LIG müsse hier als Vermittler agieren, der Wohnungsbau das Ziel sein.

 

Frau Koppke erklärt, der sog. 10.000er Vertrag regele die Bereitstellung von Ersatzflächen im Falle einer Kündigung von Kleingärten. Es sei verwunderlich, dass der Prozess erst nach der politischen Befassung an Fahrt aufgenommen habe. Der Wunsch der Räumungsbetroffenen nach einer viermonatigen Verlängerung der Nutzbarkeit ihrer Gärten sei nachvollziehbar, da dieser sich auf die Pflanzperiode beziehe. Es gehe darum, den Umzug zur passenden Jahreszeit zu erglichen.

 

Eine Vertretung des LIG erläutert, das Bundeskleingartengesetz regele die Kündigung der Flächen durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) gegenüber dem LGH und setze die Pflicht zur Ersatzlandbereitstellung fest. Der sog. 10.000er Vertrag zwischen der FHH und dem LGH setze keine konkreten Fristen zur Ersatzlandbereitstellung.

 

Frau Hubert merkt an, eine Verlängerung der Nutzbarkeit der Kleingärten müsse in der Planung des Wohnungsbauprojektes rechtzeitig einfließen. Eine Kampfmittelsondierung sei nur mit schwerem Gerät möglich und könne nicht stattfinden, wenn die Gartenlauben und Bäume noch vorhanden seien. Sie regt eine Verschiebung der vorbereitenden Maßnahmen um zwei Monate an. Sie ergänzt, die Flächen im Bereich Leunastraße/ Ruhrstraße seien zuvor bereits kleingärtnerisch genutzt und dann gerodet worden.

 

Frau Boehlich stellt fest, die Frist zur Fällung von Bäumen sei Ende Februar.

 

Herr Mielkehrt aus, dem LIG könnten keine Vorwürfe gemacht werden. Über die Kündigung der Flächen sei der LGH rechtzeitig informiert worden. Er regt an, das Thema in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses weiter zu behandeln und erneut den LGH hinzuzuladen. Der Beginn der Bodenuntersuchungen solle bis April 2026 aufgeschoben werden.

 

Herr Hielscher stimmt Herrn Mielke zu, aus juristischer Sicht seien keine Vorwürfe zu machen. Allerdings sei es aus moralischer Sicht zu kritisieren, dass die Kündigung der Flächen zuerst ausgesprochen werde und die Suche nach Ersatzflächen erst im Anschluss anlaufe. Eine Übertragung des Grundstücks an die Vorhabenträgerin habe bisher nicht stattgefunden. Sowohl die Bodenkommission als auch der Bauausschuss würden das Vorhaben nicht mittragen, wenn die Frage der Ersatzflächen nicht geklärt sei.

 

Herr Eschenburg verliest einen von ihm formulierten Antragsentwurf und meldet das Thema für die Sitzung des Hauptausschusses am 14.08.2025 an.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. mit F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) zu klären, ob die Kleingärten in der Langenfelder Straße vier Monate länger auf der Fläche verbleiben können, ggf. auch durch Erlaubnis der Durchführung von Vermessungen etc. in dieser Zeit durch die Kleingärtner:innen.
  2. zusammen mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. dafür Sorge zu tragen, dass die Ersatzflächen so rechtzeitig zur Verfügung stehen, dass die Kleingärten mit ausreichend Übergangszeit umziehen können.
  3. eine Übernahme der Kosten, die durch den Umzug entstehen, sicherzustellen.

 

Die Bezirksversammlung setzt sich dafür ein, dass das Bauvorhaben von F&W in der Langenfelder Straße hierdurch nicht verzögert wird.

 

Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird gebeten, das vorsitzende Mitglied (oder eine Vertretung) des LGH zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses einzuladen.


Anlagen
Eingaben Bauvorhaben Langenfelder Straße (123 KB)
Stellungnahme LGH e.V. (163 KB)

Ö 4 - 22-1192

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 25 Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion vom 05.03.2025 (Fortsetzung der Beratung vom 02.04.2025)

Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 02.04.2025.

 

Herr Strateregt an, im westlichen MU-Gebiet (Urbanes Gebiet) die Geschossigkeit der rückwärtigen Bauung auf zwei Vollgeschosse zuzüglich Staffel zu reduzieren. Außerdem schlägt er vor, auf den Flurstücken 654 bis 3540 die Geschossigkeit auf drei Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss zu begrenzen. Zur Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche führt er aus, es gebe gute Gründe für eine gewisse Verbreiterung. Das Amt solle jedoch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) eine Verringerung der angedachten Verbreiterung verhandeln. Es bestehe keine Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Parkplätze. In der Öffentlichen PlandiskussionPD) sei zudem der Hinweis gegeben worden, der Radverkehr könne auch über die Nebenstraßen geführt werden. Die Sülldorfer Landstraße sei jedoch eine komfortable Verbindung. Ein gut ausgebauter Radweg sei hier notwendig. Der aktuelle Zustand des Radwegs sei schlecht.

 

Er bedankt sich bei dem:der Petent:in für die Eingabe (siehe TOP 4.1) und erkundigt sich, ob lärmendes Gewerbe, wie in der Eingabe befürchtet, zulässig sei.

 

Herr Conrad verneint dies. Im Urbanen Gebiet sei lediglich nicht-störendes Gewerbe zulässig.

 

Frau Koppke verliest anhand der Niederschrift ihre Stellungnahme aus der ÖPD (siehe Drucksache 22-1192) und ergänzt, der vorhandene Straßenraum sei auskömmlich. Über die zukünftige Gestaltung müsse beraten werden. Der Abschluss und die Vorstellung der Lärmgutachten sei besonders wichtig. Zudem müsse die Festsetzung von drei bis vier Vollgeschossen in unmittelbarer Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Ensemble überdacht werden.

 

Herr Strate entgegnet, die Festsetzung entspreche dem viergeschossigen Bestand.

 

Frau Boehlich gibt zu bedenken, dass die Erstellung entsprechender Gutachten im weiteren Verfahrensverlauf verpflichtend sei. Hierzu müsse jedoch die Weiterführung des Verfahrens beschlossen werden.

 

Herr Hielscher betont, die CDU-Fraktion lehne eine Weiterführung des Verfahrens mit dem vorliegenden Entwurf ab. Die Weiterführung des Verfahrens sei auch ohne die Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche möglich. Nach Feststellung des nördlichen Bebauungsplanes Sülldorf 23 sei bereits eine breitere Straßenverkehrsfläche planfestgestellt. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf für die südliche Straßenseite der Sülldorfer Landstraße sei ein besonders schwerer Eingriff in Privateigentum vorgesehen. Er betont seine Zustimmung zum Wohnungsbau an der Sülldorfer Landstraße, die CDU-Fraktion behalte sich jedoch vor, in der Bezirksversammlung gegen die Feststellung des Bebauungsplans zu stimmen, sollte die Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche nicht entfallen.

 

Er ergänzt, die durchgehende Baulinie müsse aufgelockert werden, damit keine kilometerlange Bauflucht entstehe. Er rege an, im mittleren Block zwischen Fruchtweg und Baumweg auf die Baulinie zu verzichten. Mehr Abwechslung an den Magistralen wäre zu begrüßen.

 

Herr Eschenburghrt aus, in der ÖPD sei die Ablehnung von großflächigen Flachdächern geäert worden. Er bitte das Amt, diesen Aspekt zu bedenken.

 

Frau Hubert spricht sich für einen völligen Verzicht auf eine Baulinie aus. Stattdessen seien Baugrenzen vorzuziehen. Schon auf eine Distanz von 500 Metern habe Bebauung an einer Baulinie ein langweiliges Erscheinungsbild. In Italien seien Beispiele für Gebäude mit kleinen Vorbauten zu finden. Sie ergänzt, gerade vor dem Hintergrund der Feststellung des Bebauungsplanes Sülldorf 23 müsse hier mit dem vorhandenen Straßenraum ausgekommen werden. Zudem solle der Hamburg-Standard günstiges Bauen ermöglichen,Staffelgeschosse seien jedoch ein Preistreiber. Sie regt einen Verzicht zugunsten von Satteldächern an.

 

Herr Strate entgegnet, günstiges Bauen stünde im Widerspruch zu detaillierten Gestaltungsvorgaben. Der vollständige Verzicht auf eine Baulinie und ein Wechsel hin zu Baugrenzen würde Beliebigkeit darstellen.

 

Frau Hubert erwidert, ein hervortretendes Treppenhaus könne ggf. wirtschaftlicher sein als die Integration in den Baukörper.

 

Frau Boehlich betont, eine demokratische Abstimmung werde das weitere Verfahren festlegen.

 

Herr Batenhorsthrt aus, die Aufenthaltsqualität müsse beachtet werden. Hierzu gehörten eine ansprechende Dach- und Fassadengestaltung. Zudem müsse eine ausreichende Belüftung beachtet werden, besonders in den Sommermonaten.

 

Herr Trede stellt fest, zu detaillierte Festsetzungen im Bebauungsplan würden eine Überregulierung darstellen. Ggf. könne sich der Bauausschuss mit einzelnen Vorhaben beschäftigen. Er betont, es seien keine Enteignungen zugunsten der Erweiterung der Straßenverkehrsfläche vorgesehen, sondern Ankäufe der benötigten Flächen. Zudem würden sich die Grundstückswerte durch die erhöhte Bebaubarkeit vervielfachen. Ein Beitrag zur Mobilitätswende und Schaffung blau-grüner Infrastruktur wäre zu begrüßen. Die Magistralen würden durch ihre Zukunftsfähigkeit definiert.

 

Herr Henker wirft ein, der Straßenraum solle in seiner gegenwärtigen Breite verbleiben.

 

Herr Conrad fasst die Diskussion zusammen und schlägt vor, der Ausschuss solle dieWeiterführung des Verfahrens unter Beachtung der vorgetragenen Anmerkungen beschließen. Diese seien:

 

  • die Reduktion der Geschossigkeit in der zweiten Reihe des westlichen MU-Gebietes auf zwei Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss,
  • der Verzicht auf ein Staffelgeschoss an der Sülldorfer Landstraße auf den Flurstücken 654 bis 3540,
  • eine lebendigere Gestaltung der Baulinie das Amt werde hierzu einen Vorschlag machen,
  • sowie Verhandlungen mit der BVM über die Reduktion der Straßenverkehrsflächenerweiterung um mindestens 50 Zentimeter. Auch die Möglichkeit eines vollständigen Verzichts werde angefragt.

 

Frau Boehlich stellt fest, nach Abschluss der Gespräche mit der BVM werde das Verfahren wieder für die Tagesordnung vorgesehen.

 

Herr Conrad wirft ein, das Amt werde das Thema im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut im Ausschuss anmelden.

 

Frau Boehlich entgegnet, es liege noch keine inhaltliche Rückmeldung des Amtes zum Beschluss der Bezirksversammlung bezüglich der Bebauungspläne Lurup 68 und Lurup 70 vor (siehe Drucksache22-0970). Das vorliegende Verfahren werde zu gegebener Zeit wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Die Entwicklung der Magistralen betreffe den gesamten Bezirk.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß dem o.g. Vorschlag von Herrn Conrad.

Ö 4.1 - 22-1193

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 25: Berücksichtigung der bestehenden Bebauungsstruktur und der Interessen der Anwohner Eingabe vom 06.03.2025

Siehe TOP 4.

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 5 - 22-1170

Energiewende vorantreiben – Photovoltaik, Ladestationen und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Antrag der Fraktion GRÜNE (Neufassung der Tischvorlage aus der Sitzung vom 18.06.2025) (Vertagt aus der Sitzung vom 02.07.2025)

Vertagt aus der Sitzung vom 02.07.2025. Es liegt eine Neufassung der Drucksache als Tischvorlage vor (siehe die als Anlage beigefügte Beschlussempfehlung).

 

Herr Trede berichtet, in die Neufassung des Antrages seien Anregungen der Fraktionen von SPD und CDU eingeflossen. Er betont ausdrücklich, der Antrag solle eine Ergänzung zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.04.2023 (siehe Drucksache 21-4005B, Anlage) darstellen und diesen nicht ersetzen.

 

Herr Conradhrt auf Nachfrage von Frau Hubert aus, der Begriff „glichst“ unter Ziffer 3a des Antrages sei juristisch nicht greifbar. Die Intention der Politik sei verständlich, die Formulierung jedoch schwer umzusetzen.

 

Herr Hielschererwidert, in Erhaltungsgebieten gemäß § 172 Baugesetzbuch seien vorwiegend alte Gebäude mit unterschiedlichster Dachgestaltung vorhanden, weshalb Ausnahmen möglich sein müssten. Es sollten Anreize zur Umsetzung der Energiewende geschaffen werden. Er kritisiere das Vorgehen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung dahingehend scharf. Zudem seien aufgrund des erhöhten Stromverbrauchs in den Abendstunden Speicher notwendig, die aktuell eher unwirtschaftlich seien. Es müsse zügig ein hohes Volumen an Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

 

Frau Göller-Meier und Herr Conrad weisen Herrn Hielschers Kritik entschieden zurück.

 

Herr Hielscher entgegnet, die Politik erreichten Meldungen abgelehnter Bauanträge für Photovoltaikanlagen. Er ergänzt, die abgelehnten Anträge müssten im Bauausschuss vorgesellt werden.

 

Herr Batenhorst moniert, erneuerbare Energien seien für die hohen Energiekosten verantwortlich. Windräder seien zudem unansehnlich.

 

Herr Conrad gibt vor dem Hintergrund der Formulierung „glichst“ unter Ziffer 3a des Antrags zu bedenken, wie das Amt mit einer beantragten Sägezahnmontage umgehen solle, wenn diese nicht hinreichend sachbegründet sei. Das Amt lege den Antrag so aus, dass eine Sägezahnmontage möglich sein müsse, wenn in der Dachhaut Fenster, Schornsteine oder ähnliche Anlagen im Weg stünden.

 

Herr Trede streicht das Wort „Ladestationen“ aus dem Titel des Antrags.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der so geänderten Tischvorlage mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktion zu (Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung siehe Anlage).

 

Zusätzlich beschließt der Ausschuss einstimmig auf Antrag von Herrn Hielscher, folgende Beschlussempfehlung an den Bauausschuss zu richten:

 

Das Amt wird aufgefordert, alle abgelehnten Bauanträge zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich der Verordnung über die Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen in Bahrenfeld (Steenkamp-Siedlung) aus den Jahren 2024 und 2025 in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorzustellen.


Anlagen
Beschlussdrucksache 21-4005B (78 KB)
Beschlussempfehlung 22-1170.2 - Photovoltaik, Wärmepumpen in Gebieten mit StErhVO (296 KB)

Ö 5.1 - 22-1170.1

Energiewende vorantreiben - Photovoltaik, Ladestationen und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Änderungs- und Ergänzungsantrag der Volt-Fraktion zur Drucksache 22-1170 (Vertagt aus der Sitzung vom 02.07.2025)

Vertagt aus der Sitzung vom 02.07.2025.

 

Siehe TOP 5.

Ö 6 - 22-1207

Bebauungsplan Bahrenfeld 76 Beschluss über die Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes

Frau Frauenloberläutert auf Nachfrage von Frau Koppke, das Fachamt Rechtsamt sei in das Verfahren eingebunden. Eine abschließende Prüfung des Bebauungsplanentwurfs liege noch nicht vor.

Bei Enthaltung der Volt-Fraktion beschließt der Ausschuss einstimmig, die Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan Bahrenfeld 76 im Rahmen der Sitzung am 17.09.2025 durchzuführen.

Ö 7 - 22-1231

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 22-1231 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Frauenlob stellt die Drucksache vor.

 

Frau Koppke erläutert, die Fraktion DIE LINKE werde auf die Anmeldung des in der vorangegangenen Sprecher:innensitzung angekündigten Beratungsbedarfs verzichten. Sie betont die Wichtigkeit einer sachgemäßen, inhaltlichen Diskussion.

 

Herr Hielscher begrüßt dies.

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-1147.1

Räume schaffen für die Kreativwirtschaft in der alten Paketpost! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 22-1148

Fortschreibung und Aktualisierung des Gewerbeflächenkonzepts für den Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.3 - 22-1148.1

Fortschreibung und Aktualisierung des Gewerbeflächenkonzepts für den Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.4 - 22-1161

“Parkplatz-Moratorium” und Umsetzung der Verkehrsprojekte sowie Konsequenzen für die Bauleitplanung in Altona Große Anfrage der Volt-Fraktion

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.5 - 22-1164

Sondervermögen Naturschutz II Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.6 - 22-1218

Wohnraumpotentiale aktivieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

N 10

Science City Hamburg Bahrenfeld: Nicht-offener, zweiphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Learning Center“ (Campus West), Ausloberin: Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Mitteilungsdrucksache des Amtes (Referierende: Vertretungen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie der D&K drost consult GmbH)

N 11

Mitteilungen

N 11.1

Rechtmäßigkeit der Zurückstellung des Vorbescheidsantrags Boardinghouse Warnholtzstraße nach § 15 BauGB Kleine Anfrage von Constantin Jebe (FDP-Fraktion)

N 12

Verschiedenes