Energiewende vorantreiben - Photovoltaik, Ladestationen und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Änderungs- und Ergänzungsantrag der Volt-Fraktion zur Drucksache 22-1170
Letzte Beratung: 16.07.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5.1
Begründung und Fotos siehe Anlage 1.
Es werden folgende Änderungen und Ergänzungen zur Drucksache 22-1170 beantragt:
Ergänzung einer neuen Ziffer 3:
3. Das Bezirksamt wird gebeten, einen Leitfaden für das Vorgehen anlaog zu „Informationen zu Massnahmen energetischer Anpassung städtebaulicher Erhaltensverordnung -Gartenstadt Alsterdorf” (Anlage 2) zu erstellen, hierbei jedoch die unterschiedliche Chrarakteristik der Erhaltensgebiete in Altona zu berücksichtigen.
Ergänzung (in kursiv) und Streichungen zu Ziffer 4a (vorher 3a):
4. Bei PV Anlagen gelten
a) weiterhin die Rahmenbedingungen der geordneten Installation analog zu den Maßnahmen A-D des vorgenannten Kataloges, sowie ggfs. weiteren Bedingungen.
mit einem einheitlichen Abstand zum First und zum unteren
Dachabschluss bezogen auf das Gebäude und im Straßenverlauf
keine „Sägezahn“-Montage der Module, sondern rechteckig einheitlich
generell Dachpfannenmodule mit farblicher Anpassung an die gültige Vorgabe bei Schrägdächern
generell alle anwendbaren Module auf Flachdächern mit Vorgabe eines Randabstands und einer maximalen Oberkante bezogen auf den Dachrand
mattes (nicht kristallines) Erscheinungsbild der Module
Ergänzung (in kursiv) zu Ziffer 5b (vorher 4b):
5. Bei Wärmepumpen in (beengten) Vorgartenanlagen gilt
b) ggf. eine Veränderung der Ausrichtung (Querlage) um die Dominanz der Wärmepumpe im Straßenbild gestalterisch begleiten zu können, sofern nicht nachbarrechtliche Belange dagegen sprechen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1: Begründung mit Fotos
Anlage 2: Informationen zu Maßnahmen energetischer Anpassung – Gartenstadt Alsterdorf
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