Energiewende vorantreiben - Photovoltaik und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien schreitet in Zeiten des zunehmenden Klimawandels und Zeiten komplexer globaler Entwicklungen zügig voran.
Aktuell erleben wir aber auch durch Ereignisse wie dem Ukraine-Krieg und der Auseinandersetzung zwischen Iran und Israel wie volatil die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt derzeit ist. Befand sich der Gas- und Erdölpreis gerade auf dem Weg nach unten, steigt er in den letzten Tagen deutlich wieder nach oben. Eine kalkulierbare Energie-/ Wärmeversorgung für Hauseigentümer:innen aber im Endeffekt auch für die Mietenden ist so kaum möglich. Die Belastungen für die einzelnen Haushalte haben viele kürzlich in der Inflationskrise deutlich bis hin zur Existenzkrise zu spüren bekommen.
Die Umwandlung der Energieversorgung, hin zu erneuerbaren Energien, wird damit umso dringlicher, letztendlich auch, um sich von der Preisentwicklung abzukoppeln.
Viele Hausbesitzer:innen investieren gleich in ein umfangreiches Paket, bestehend aus einer Photovoltaik-Anlage (PV) zzgl. Energiespeicher, einer Wärmepumpe und einer Ladestation/ Wallbox für die Elektromobilität.
Dies gilt naturgemäß auch in Gebieten der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen.
Hier gelten Gestaltungsvorschriften, um das städtebauliche Erbe in unseren Städten zu erhalten.
Nichtsdestotrotz sind die Veränderungen zwingend. Bei PV und Wärmepumpen handelt es sich um moderne Infrastrukturen eines sich erweiternden Hauses und dies sollten eben nicht Gestaltungsaspekte sein, die in einer Erhaltungsverordnung dergestalt geregelt werden müssen, dass sie zur Versagung einer Genehmigung führen. Aus diesem Grund gilt es, beratend und auch gestalterisch amtsseitig die Veränderungen zu begleiten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktionen, Folgendes zu beschließen:
Der Senat wird nach § 27 BezVG, das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, gemeinsam in Gebieten der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen trotz des damaligen Beschlusses der Drs. 21-4005B vom 27.04.2023 (siehe Anlage) folgendes Verfahren zukünftig anzuwenden:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Beschluss 21-4005B
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.