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Energiewende vorantreiben - Photovoltaik und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien schreitet in Zeiten des zunehmenden Klimawandels und Zeiten komplexer globaler Entwicklungen zügig voran.

Aktuell erleben wir aber auch durch Ereignisse wie dem Ukraine-Krieg und der Auseinandersetzung zwischen Iran und Israel wie volatil die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt derzeit ist. Befand sich der Gas- und Erdölpreis gerade auf dem Weg nach unten, steigt er in den letzten Tagen deutlich wieder nach oben. Eine kalkulierbare Energie-/ Wärmeversorgung für Hauseigentümer:innen aber im Endeffekt auch für die Mietenden ist so kaum möglich. Die Belastungen für die einzelnen Haushalte haben viele kürzlich in der Inflationskrise deutlich bis hin zur Existenzkrise zu spüren bekommen.

Die Umwandlung der Energieversorgung, hin zu erneuerbaren Energien, wird damit umso dringlicher, letztendlich auch, um sich von der Preisentwicklung abzukoppeln.

Viele Hausbesitzer:innen investieren gleich in ein umfangreiches Paket, bestehend aus einer Photovoltaik-Anlage (PV) zzgl. Energiespeicher, einer Wärmepumpe und einer Ladestation/ Wallbox für die Elektromobilität.

Dies gilt naturgemäß auch in Gebieten der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen.

Hier gelten Gestaltungsvorschriften, um das städtebauliche Erbe in unseren Städten zu erhalten.

Nichtsdestotrotz sind die Veränderungen zwingend. Bei PV und Wärmepumpen handelt es sich um moderne Infrastrukturen eines sich erweiternden Hauses und dies sollten eben nicht Gestaltungsaspekte sein, die in einer Erhaltungsverordnung dergestalt geregelt werden müssen, dass sie zur Versagung einer Genehmigung führen. Aus diesem Grund gilt es, beratend und auch gestalterisch amtsseitig die Veränderungen zu begleiten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktionen, Folgendes zu beschließen:

Der Senat wird nach § 27 BezVG, das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, gemeinsam in Gebieten der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen trotz des damaligen Beschlusses der Drs. 21-4005B vom 27.04.2023 (siehe Anlage) folgendes Verfahren zukünftig anzuwenden:

  1. r PV-Anlagen und Wärmepumpen sind Bauanträge einzureichen.
  1. Diese Anträge sofern notwendig sind mit Beratung(-sgesprächen) zur Gestaltung zu begleiten.
  1. Bei PV Anlagen
  1. Gelten weiterhin die Rahmenbedingungen der geordneten Installation:
  • mit einem einheitlichen Abstand zum First und zum unteren Dachabschluss bezogen auf das Gebäude und im Straßenverlauf
  • glichst keine „gezahn“-Montage der Module, sondern rechteckig einheitlich
  • glichst mattes (nicht kristallines) Erscheinungsbild der Module.
  1. PV-Anlagen sind auch auf der Frontseite der Gebäude unter diesen Rahmenbedingungen zu genehmigen
  1. Bei Wärmepumpen in (beengten) Vorgartenlagen gilt
  • eine anzustrebende Farbgleichheit (der Wärmepumpen) im Straßenverlaufsbild und/ oder Einhausung und/ oder Begrünung;
  • ggf. eine Veränderung der Ausrichtung (Querlage), um die Dominanz der Wärmepumpe im Straßenbild gestalterisch begleiten zu können.
  1. Eine Versagung der Genehmigung kann nur bei Verweigerung der Einhaltung der gestalterischen Anforderungen erfolgen. Im Grundsatz gilt, die Genehmigung ist zu erteilen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.