Energiewende vorantreiben Photovoltaik, Ladestationen und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Antrag der Fraktion GRÜNE (Neufassung der Tischvorlage aus der Sitzung vom 18.06.2025)
Letzte Beratung: 02.07.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien schreitet in Zeiten des zunehmenden Klimawandels und Zeiten komplexer globaler Entwicklungen zügig voran.
Aktuell erleben wir aber auch durch Ereignisse wie dem Ukraine-Krieg und der Auseinandersetzung zwischen Iran und Israel wie volatil die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt derzeit ist. Befand sich der Gas- und Erdölpreis gerade auf dem Weg nach unten, steigt er in den letzten Tagen deutlich wieder nach oben. Eine kalkulierbare Energie-/ Wärmeversorgung für Hauseigentümer aber im Endeffekt auch für die Mietenden ist so kaum möglich. Die Belastungen für die einzelnen Haushalte haben viele kürzlich in der Inflationskrise deutlich bis hin zur Existenzkrise zu spüren bekommen.
Die Umwandlung der Energieversorgung, hin zu erneuerbaren Energien, wird damit umso dringlicher, letztendlich auch, um sich von der Preisentwicklung abzukoppeln.
Viele Hausbesitzer investieren gleich in ein umfangreiches Paket, bestehend aus einer Photovoltaik-Anlage (PV) zzgl. Energiespeicher, einer Wärmepumpe und einer Ladestation/ Wallbox für die Elektromobilität.
Dies gilt naturgemäß auch in Gebieten der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen. Hier gelten Gestaltungsvorschriften, um das städtebauliche Erbe in unseren Städten zu erhalten.
Nichtsdestotrotz sind die Veränderungen zwingend. Bei PV und Wärmepumpen handelt es sich um moderne Infrastrukturen eines sich erweiternden Hauses und dies sollten eben nicht Gestaltungsaspekte sein, die in einer Erhaltungsverordnung dergestalt geregelt werden müssen, dass sie zur Versagung einer Genehmigung führen. Aus diesem Grund gilt es beratend und auch gestalterisch amtsseitig die Veränderungen zu begleiten.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Senat wird nach §27 BezVG, das Bezirksamt wird nach §19 BezVG gebeten, gemeinsam in Gebieten der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen trotz des damaligen Beschlusses mit der Drucksache 21-4005B (Anlage) vom 27.04.2023 folgendes Verfahren zukünftig anzuwenden:
mit einem einheitlichen Abstand zum First und zum unteren Dachabschluss bezogen auf das Gebäude und im Straßenverlauf
keine „Sägezahn“-Montage der Module, sondern rechteckig einheitlich
mattes (nicht kristallines) Erscheinungsbild der Module
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Beschluss 21-4005B
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