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Energiewende vorantreiben – Photovoltaik, Ladestationen und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Antrag der Fraktion GRÜNE (Neufassung der Tischvorlage aus der Sitzung vom 18.06.2025)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 02.07.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien schreitet in Zeiten des zunehmenden Klimawandels und Zeiten komplexer globaler Entwicklungen zügig voran.

Aktuell erleben wir aber auch durch Ereignisse wie dem Ukraine-Krieg und der Auseinandersetzung zwischen Iran und Israel wie volatil die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt derzeit ist. Befand sich der Gas- und Erdölpreis gerade auf dem Weg nach unten, steigt er in den letzten Tagen deutlich wieder nach oben. Eine kalkulierbare Energie-/ Wärmeversorgung für Hauseigentümer aber im Endeffekt auch für die Mietenden ist so kaum möglich. Die Belastungen für die einzelnen Haushalte haben viele kürzlich in der Inflationskrise deutlich bis hin zur Existenzkrise zu spüren bekommen.

Die Umwandlung der Energieversorgung, hin zu erneuerbaren Energien, wird damit umso dringlicher, letztendlich auch, um sich von der Preisentwicklung abzukoppeln.

Viele Hausbesitzer investieren gleich in ein umfangreiches Paket, bestehend aus einer Photovoltaik-Anlage (PV) zzgl. Energiespeicher, einer Wärmepumpe und einer Ladestation/ Wallbox für die Elektromobilität.

Dies gilt naturgemäß auch in Gebieten der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen. Hier gelten Gestaltungsvorschriften, um das städtebauliche Erbe in unseren Städten zu erhalten.

Nichtsdestotrotz sind die Veränderungen zwingend. Bei PV und Wärmepumpen handelt es sich um moderne Infrastrukturen eines sich erweiternden Hauses und dies sollten eben nicht Gestaltungsaspekte sein, die in einer Erhaltungsverordnung dergestalt geregelt werden müssen, dass sie zur Versagung einer Genehmigung führen. Aus diesem Grund gilt es beratend und auch gestalterisch amtsseitig die Veränderungen zu begleiten.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Der Senat wird nach §27 BezVG, das Bezirksamt wird nach §19 BezVG gebeten, gemeinsam in Gebieten der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen trotz des damaligen Beschlusses mit der Drucksache 21-4005B (Anlage) vom 27.04.2023 folgendes Verfahren zukünftig anzuwenden:

  1. r PV-Anlagen und Wärmepumpen sind Bauanträge einzureichen.
  2. Diese Anträge sofern notwendig sind mit Beratung(-sgesprächen) zur Gestaltung zu begleiten.
  3. Bei PV Anlagen gelten
    1. weiterhin die Rahmenbedingungen der geordneten Installation:

mit einem einheitlichen Abstand zum First und zum unteren Dachabschluss bezogen auf das Gebäude und im Straßenverlauf

keine „gezahn“-Montage der Module, sondern rechteckig einheitlich

mattes (nicht kristallines) Erscheinungsbild der Module

  1. PV-Anlagen sind auch auf der Frontseite der Gebäude unter diesen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Energieerzeugungsmenge (Gesamtmenge der genehmigten Module muss insgesamt eine wirtschaftliche Investition sein und von der Energieausbeute sinnhaft sein) zu genehmigen.
  1. Bei Wärmepumpen in (beengten) Vorgartenlagen gilt
    1. eine anzustrebende Farbgleichheit (der Wärmepumpen) im Straßenverlaufsbild und/ oder Einhausung und/ oder Begrünung;
    2. ggf. eine Veränderung der Ausrichtung (Querlage) um die Dominanz der Wärmepumpe im Straßenbild gestalterisch begleiten zu können.
  2. Eine Versagung der Genehmigung kann nur bei Verweigerung der Mitwirkung der gestalterischen Anforderungen erteilt werden. Im Grundsatz gilt, die Genehmigung ist zu erteilen.
Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

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Anhänge

Beschluss 21-4005B

Lokalisation Beta

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