22-1218

Wohnraumpotentiale aktivieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 22.07.2025 Bauausschuss Ö 2.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.05.2025 anliegende Drucksache 22-1006B beschlossen.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom03.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

Der o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Altona fordert die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) auf, ein Förderprogramm für Eigentümer von Einfamilienhäuser nach dem Vorbild des in Baden-Württemberg laufenden Prämien-Förderprogramms „Aus alt mach zwei“ in Hamburg aufzulegen. Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der geförderten Beratung durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann. Hintergrund ist, dass es häufig den Wunsch nach einem Umzug oder Wohnungstausch inkleinere Einheiten gäbe und das Förderprogramm zu einer Angebotsausweitung durch Aufteilung von großen Einfamilienhäusern beitragen kann.

Die BSW nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

Das genannte Förderprogramm in Baden-Württemberg richtet sich an einen in Hamburg eher kleinen Kreis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, die überlegen, ob und wie man den Baukörper mit wenig Aufwand baulich in mehrere Wohneinheiten aufteilen kann. Diese können durch eine ergebnisoffeneBeratung möglicherweise angeregt werden, die vertiefende Planung und Umsetzung anzugehen.

Hierbei sind neben ordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere in den Bebauungsplänen und Bauvorschriften, auch die individuellen Wünsche und Gegebenheiten (z.B. Nutzung von Garten, Statik, Lage und Art des Baukörpers) zu beachten. Auch hier kann eine Beratung einen Beitrag leisten, sofern es die Bereitschaft gibt, das in der Regel individuelle Eigentum mit anderen fortan zu teilen, den anschließenden neuen Wohnraum angemessen zu nutzen und den planerischen und baulichen Aufwand dafür in Kauf zu nehmen. Hierbei spielen bei Vermietung oder Verkauf dann u.a. auch steuer- und/oder mietrechtliche Aspekte eine Rolle.

Auch jetzt schon können sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Käuferinnen und Käufer einer zusätzlich geschaffenen Wohneinheit in Hamburg verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen. Bei der IFB stehen zum Beispiel Förderprogramme sowohl für den Bau als auch für Erwerb und Modernisierung von Wohneigentum zur Verfügung. Auch gibt es mit dem KfW-Förderprogramm Nr. 159 bereits eine geeignete Förderung für die Wohnflächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude. Über die Hamburgische Architektenkammer können geeignete Architektinnen und Architekten dafürgefunden werden.

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.07.2025
Ö 2.2
Lokalisation Beta

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