Fortschreibung und Aktualisierung des Gewerbeflächenkonzepts für den Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025
Letzte Beratung: 16.07.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 8.2
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.05.2025 anliegende Drucksache 22-0989B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 17.06.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Initiative der Bezirksversammlung Altona, das bestehende Gewerbeflächenkonzept unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen fortzuschreiben, wird begrüßt. Der wachsende Bedarf an integrierten, flexiblen und zukunftsfähigen Lösungen zur Verbindung von Wohnen, Arbeiten und Mobilität erfordert eine strategische und datenbasierte Weiterentwicklung des Konzepts. Dazu gehört auch die strategische Berücksichtigung von Bestandsflächen und Hebung von Potenzialen. Bei der Entwicklung und Bewirtschaftung ihres Portfolios differenziert die Sprinkenhof GmbH (SpriG) zwischen der strategischen und operativen Weiterentwicklung der Gewerbeflächen.
Zu 5.a:
Ansprechpersonen oder Institutionen, die sich gezielt mit der Problematik einzelner Gewerbetriebe im Hinblick auf (drohende) Mieterhöhungen befasst, können nicht benannt werden. Die SpriG und die HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG. fungieren als etablierte städtische Anlaufstellen, die gezielt auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden unterschiedlicher Branchen ausgerichtet sind. Im Falle der Entwicklung spezifischer Strategien durch SpriG und/oder HIE werden weitere Beteiligte in die Gespräche eingebunden. So etwa der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) insbesondere bei der Identifizierung geeigneter Flächen.
Zu 5.b:
Die Sprinkenhof ist als gewerbliches öffentliches Unternehmen gehalten, ihre Gewerbeflächen zu marktüblichen Konditionen zu vermieten. Gerade in zentralen Lagen wie Ottensen oder Altona-Nord führt die hohe Nachfrage zu einer Angebotsverknappung, die die Marktpreise beeinflusst. Dies gilt auch für die Flächen des LIG. Die Höhe der Nutzungsentgelte ist im Sinne des ordnungsgemäßen Umganges mit öffentlichem Vermögen je nach Einzelfall auch nach wirtschaftlichen Faktoren zu bemessen und orientiert sich regelhaft an marktüblichen Konditionen. Die Prüfung von Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen und/oder anderweitigen Förderungen (wie z.B. reduzierten Mieten) obliegt den Betrieben bzw. der/den die Förderung anstrebenden zuständigen Fachbehörde/n.
Zu 5.c:
Es besteht ein enger Austausch zwischen der SpriG und der bezirklichen Wirtschaftsförderung, um potenziell von Mietsteigerungen betroffene Betriebe gezielt mit passenden Angeboten versorgen zu können. Der LIG wird im Rahmen der Suche nach Ausweich- oder Verlagerungsstandorten für gewerbliche Betriebe regelhaft durch das Bezirksamt Altona oder die zuständige Fachbehörde einbezogen. Eine frühzeitige Einbindung aller im Gebiet relevanten Akteure – auch aus dem privaten Sektor – ist essenziell, um eine realistische, wirtschaftsnahe und zukunftsfähige Flächenstrategie für Altona zu entwickeln.
Zu 5.d:
Ob derzeit atypisch genutzte GE-Flächen auch mittel- oder langfristig für deren eigentliche Zielsetzungen entbehrlich sind, ist von vielen Faktoren abhängig, die eine konkrete Festlegung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich machen. Diese Klärung obliegt als zuständigeFachbehörde grundsätzlich der BWI, die auch an allen relevanten Verfahren und Entwicklungsüberlegungen beteiligt wird, um mögliche gewerbliche Bedarfe zu identifizieren und diese ggf. in städtische Vorhaben einzubeziehen. Konkrete Aussagen zu einzelnen Gebäuden oder Flächen können aufgrund laufender Verfahren derzeit nicht getroffen werden.
Hinsichtlich derzeit von den originären Zwecken abweichender, temporärer Flächeninanspruchnahmen gelten die in ggf. bestehenden Nutzungsverträgen getroffenen Vereinbarungen. Deren Inhalte, Beendigung, Verlängerung etc. sind multilateral mit allen fachlich und sachlich betroffenen städtischen Dienststellen abzustimmen. Dies gilt analog auch für erstmalig angedachte, zweckfremde Flächennutzungen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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