Protokoll
Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Eingaben

Ö 2.1 - 22-1049

Fahrradabstellmöglichkeiten SC Teutonia von 1910 e.V. Eingabe vom 02.05.2025

Der Petent ist anwesend.

 

Herr Hahn stellt fest, der Verbindungsweg zwischen der Schnellstraße und der Bodenstedtstraße sei keine bezirkliche Tiefbaufläche, sondern gehöre zum Verwaltungsvermögen „Bezirk – Sportflächen“. Die bauliche Zuständigkeit für Sportflächen liege im Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau, das beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelt sei. Fachlich sei hier der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zuständig. Auf Nachfrage von Herrn Harders ergänzt er, die dort vorhandenen und vom Verbindungsweg aus erreichbaren PKW-Stellplätze befänden sich auf Privatgrund. Auf der bezirklichen Fläche vor der Viktoriakaserne seien vor einiger Zeit neue Fahrradbügel installiert worden. Mögliche weitere Fahrradbügel auf der Südwestseite des Sportplatzes in der Schnellstraße könnten im Rahmen des Verkehrskonzeptes für das Gerichtsviertel geprüft werden. In näherer Zukunft stünden dem Amt jedoch keine weiteren Kapazitäten zur Verfügung.

 

Herr Batenhorst merkt an, dass das Abstellen von Fahrrädern auch auf dem Gelände des Sportplatzes möglich sei.

 

Herr Fischerhrt aus, eine Begutachtung der Thematik im Rahmen des Verkehrskonzeptes Gerichtsviertel sei zu begrüßen. Er stellt einen Antrag zur Aufstellung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten entlang der Bodenstedtstraße.

 

Herr Harders begrüßt den Antrag und gibt zu bedenken, wie viele Fahrradbügel gebraucht würden.

Auf Antrag von Herrn Fischer beschließt der Mobilitätsausschuss mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktionen von SPD, CDU und FDP folgende Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung:

 

Die Bezirksversammlung bittet das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG, zur Verbesserung der Abstellmöglichkeit von Fahrrädern und Lastenrädern entsprechende Fahrradabstellanlagen entlang der Bodenstedtstraße am Nordeingang des Karl-Möller-Sportplatzes (gegenüber Hausnummer 16) und vor der Kreuzung Max-Brauer-Allee (gegenüber Hausnummer 3) auf den bisherigen KfZ-Längsparkflächen zu schaffen.

Ö 2.2 - 22-0997

Autoarmes Ottensen - aber was ist mit den Pendlern? Eingabe vom 15.05.2025

Herr Porten verweist auf die Kleine Anfrage seiner Fraktion (siehe TOP 8.7). In Sachen Kommunikation seitens des Bezirks gebe es Klärungsbedarf. Seine Fraktion bereite gegenwärtig einen Antrag zu dem Thema vor.

 

Herr Harders merkt an, am Klopstockplatz würde oftmals an Stellen,an denen dies nicht zugelassen sei, schräg geparkt. Es seien Bügel aufgestellt worden, um zu verhindern, dass Autos mit der Nase auf dem Gehweg stünden.

 

Der Petenthrt aus, das Schrägparken sei lange geduldet worden. Der Gehweg sei hier sehr breit. Eine Gefahr für Kinder bestehe hier nicht, da diese auf der anderen Seite der Gebäude spielten. Es würden Strafzettel verteilt, obwohl ausreichend Platz für Autos vorhanden sei und keine Ausgleichsparkflächen geschaffenrden.

 

Herr Schmidt erläutert, viele Autos in einem hochverdichteten städtischen Raum führten zu Konflikten. Es gehöre zur Wahrheit, dass hier nicht jeder immer einen Parkplatz finde. Auf das Auto angewiesene Berufspendler treffe das hart. Allerdings sei auch mehr Platz für Radfahrende notwendig. Die Politik könne nur versuchen, diesen Konflikt zu steuern und allen gerecht zu werden.

 

Herr Batenhorst regt Gespräche mit den Betreiberfirmen der umliegenden Parkhäuser an. Das Parkhaus des Elbe-Einkaufszentrums könne für eine Gebühr von 50 Euro außerhalb der Geschäftszeiten genutzt werden. Seine Fraktion werde in der kommenden Sitzung der Bezirksversammlung am 26.06.2025 einen Antrag zur Widerherstellung von Parkplätzen im Bezirk stellen.

 

Herr Porten wirft ein, die Bügel am Klopstockplatz seinen nicht zugunsten von Fahrrädern aufgestellt worden.

 

Herr Hahn entgegnet, die Bügel seien sowohl zur Verhinderung von Gehwegparken als auch aufgrund des bei einer Ortsbegehung erhöhten Stellplatzbedarfes für Fahrräder installiert worden.

 

Frau Faust-Weik-Roßnagel stellt fest, das Unterbinden illegalen Parkens stelle keine Vernichtung eines Parkplatzes dar.

 

Herr Stratehrt aus, die Parkplätze am Klopstockplatz seien nicht anordnungsfähig. Eine Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde hätte entsprechend den Wegfall aller Plätze zur Folge.

 

Der Petent plädiert dafür, das Schrägparken zuzulassen und betont, für Fahrräder sei ausreichend Platz vorhanden.

 

Frau Fitschen stellt klar, die Fahrradbügel am Klopstockplatz seien in der Regel belegt.

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 2.3 - 22-1016

Unzureichende Gewährleistung der öffentlichen Verkehrssicherheit an der Baron-Voght-Straße Eingabe vom 17.05.2025

Die Petentinstellt die Eingabe vor und betont, aufgrund der zweckfremden Nutzung des Gehwegs entstünden gefährliche Situationen an der Gebäudeausfahrt. Auf Ansprache zeigten Rad- und Mopedfahrende Unverständnis.

 

Herr Asmussenhrt aus, eine Beschilderung sei grundsätzlich möglich, jedoch nicht zielführend, da sich der Zweck des Weges ohnehin allen Verkehrsteilnehmer:innen erschließen sollte. Möglich sei auch der Verzicht auf die etwa 25 Meter sandigen Gehweg, dann müsste grundsätzlich der befestigte Weg an der Baron-Voght-Straße genutzt werden. Er ergänzt, eine Umlaufssperre sei grundsätzlich denkbar, ihm sei aber keine vergleichbare Situation bekannt, wo eine Umlaufsperre eingesetzt werde.

 

Herr Rust ergänzt, der angesprochene Gehweg liege im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats (PK) 25, der befestige Geh- und Radweg jedoch im Zuständigkeitsbereich des PK 26. Vor Ort seien zur Schulschlusszeit zwischen 13:30 und 14:00 Uhr zwei Personen festgestellt worden, die mit dem Fahrrad den sandigen Gehweg benutzt hätten. Die überwiegende Zahl der Radfahrenden habe den befestigten Radweg genutzt. Aufgrund des geringen Radverkehrsaufkommens sei die Notwendigkeit einer Beschilderung nicht gegeben. Eine Umlaufsperre sei nicht erforderlich. Da die Sichtachsen von den Grundstücken aus verbaut seinen, rege er die Anschaffung eines Spiegels für die Grundstücksausfahrt an. r Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde gebe es keine Grundlage.

 

Herr Schmuckall schlägt vor, den sandigen Weg aufzugeben und die eingezäunte Grünfläche zu erweitern.

 

Herr Piotrowski wirft ein, die Benutzung des Gehweges durch Fahrradfahrer:innen sei nicht grundsätzlich verboten. Kleinen Kindern und ihrer Begleitperson sei dies erlaubt. Er erkundigt sich zudem, ob die Installation eines Spiegels auf öffentlichem Grund möglich sei und welche Kosten eine Erweiterung der Grünfläche verursachen würde.

 

Herr Hahn verweist auf die begrenzten Kapazitäten des Amtes und das Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität. Es könne sinnvoll sein, diese Fläche ebenfalls zu betrachten, wenn das Thema Flächenentsiegelung bearbeitet werde.

 

Herr Strate fasst zusammen, eine zeitnahe Umsetzung einer baulichen sung sei aufgrund des langen Arbeitsprogramms leider nicht möglich und verweist auf zukünftige Vorhaben zur Flächenentsiegelung.  

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 3 - 22-1082

Größere und deutlich erkennbare Fahrradampeln Antrag der Fraktion GRÜNE

Herr Harders stellt den Antrag vor.

 

Herr Schmidtpflichtet bei, kleine Fahrradampeln könnten übersehen werden.

 

Herr Strasser stellt fest, er habe keine Einwände gegen den Antrag.

 

Herr Schmuckall merkt an, ob auch andere Varianten als die im Antrag vorgeschlagenen möglich seien. In Schleswig-Holstein gebe es Fahrradampeln in Normalgröße mit nur jeweils einem roten und grünen Leuchtfeld mit Fahrradsinnbild.

 

Herr Harders spricht sich gegen eine Änderung des Antrags aus und regt an, die Rückmeldung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abzuwarten. Der Antrag orientiere sich an den Richtlinien für Lichtsignalanlagen.

Der Antrag wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und AFD beschlossen.

Ö 4 - 22-1108

Ampelschaltung Königstraße-Kirchenstraße Antrag der Fraktion GRÜNE

Der TOP mit der Drucksache 22-1108 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Harders stellt den Antrag vor und betont, Radfahrer:innen seien mit der Ampelschaltung unzufrieden. Es gebe viele Rotlichtverstöße.

 

Herr Schmidt gibt zu bedenken, dass bergab, aus der Mörkenstraße kommend, schnell gefahren werde. Möglicherweise bestehe bei einer Einfädelung des Radverkehrs Kollisionsgefahr und die kurze Rotphase sei gerechtfertigt.

 

Herr Adrian stellt fest, der Straßenzug sei erst kürzlich umgestaltet worden. Die Planer:innen hätten sich nicht grundlos für die umgesetzte Lösung entschieden. Es gebe ausreichend andere Stellen, die für den Einsatz weiterer finanzieller Ressourcen geeignet seien.

 

Herr Schmuckall schlägt vor, Referierende des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Erörterung des Antrags einzuladen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Strasser stellt Frau Erdogan fest, zum Radverkehr im betroffenen Bereich gebe es nur wenige Beschwerden. An anderen Stellen, wie beispielsweise der Ehrenbergstraße, gebe es zum Radverkehr eine relevantere Beschwerdelage. Sie ergänzt, an der Kirchenstraße sei nun ein Grünpfeil angebracht worden.

 

Herr Hardershrt aus, seine Fraktion stelle den Antrag infolge der Beantwortung eines Auskunftsersuchens durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) (siehe TOP 5.1 der Sitzung vom 02.06.2025). Er stimme Herrn Adrian zu, seitens der BVM werde wahrscheinlich kein Bedarf für einen weiteren Ressourceneinsatz für die betroffene Kreuzung gesehen. Es sei dennoch wichtig, sich mit dem Thema zu befassen. Es stelle sich die Frage, ob die hier gewählte Lösung, den Radverkehr vor der Grünphase zunächst den restlichen Verkehr abwarten zu lassen, nun grundsätzlich so angewendet werden solle. Der installierte Grünpfeil sei der erste im Bezirk Altona und ausdrücklich zu begrüßen.

Der Ausschuss einigt sich einvernehmlich, die Beratung des Antrags auszusetzen und Referierende des LSBG zu dem Thema einzuladen.

Ö 5

freiRaum Ottensen: Offene Fragen bei der Planung von Aufenthalts- und Freiflächen im Zuge der Freiraumplanung (Fortsetzung der Beratungen vom 19.05.2025)

Fortsetzung der Beratungen vom 19.05.2025.

 

Frau Hanke-Wiedermann hrt ein, der freiRaum Ottensen (fRO) Beirat habe den an die Ausschussmitglieder am 22.05.2025per E-Mailversandten vertraulichen Entwurf der Freiraumplanung ebenfalls gesichtet.

 

Eine Vertretung des fRO Beirats berichtet, im Beirat arbeiteten sei vier Jahren 16 Parteien zusammen. Die Vorstellung des Freiraumplanentwurfs sei konfliktarm verlaufen. Der Beirat sei grundsätzlich zufrieden. Problematisch seien konsumfreie Bänke vor Gastronomiebetrieben, da den Gästen der Gastronomiebetriebe nicht versagt werden könnte, diese zu nutzen. Die Verantwortung für entstehenden Lärm werde jedoch denGastronomen zugerechnet.

 

Eine weitere Vertretung des fRO Beiratsergänzt, der Beirat sei sehr zufrieden mit dem Planungsteam, auch wenn manche Wünsche nicht hätten umgesetzt werden können, wie beispielsweise hängende Straßenbeleuchtung. Breitere Fußwege nnten mit begehbaren Baumscheiben um die neugepflanzten Bäume erreicht werden, ähnlich wie z.B. in Brüssel.

 

Frau Hanke-Wiedemannerläutert, es bestehe der politische Auftrag, eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen. Hierzu gehöre auf das Aufstellen von Bänken. Der Beirat habe darum gebeten, den Sperrbereich um Gastronomiebetriebe und Kioske zu erweitern. Nach der aktuellen Rechtslage müsse bei der Genehmigung von Sondernutzung für die Außengastronomie eine Restgehwegbreite von 1,5, bzw. 2 Metern eingehalten werden, für die restliche Fläche könne Sondernutzung beantragt werden, die nach den geltenden Regeln zu genehmigen sei. Bänke stellten eine alternative Möglichkeit zur Nutzung der Seitenräume dar. Ein von der Politik beschlossener Plan mit Restgehwegbreiten nnte eine neue Grundlage zur Genehmigung von Sondernutzungsanträgen darstellen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt ergänzt sie, durch den Sperrbereich für nke unmittelbar vor Gastronomiebetriebenrden insgesamt vier bis fünf weitere nke entfallen. Drei Bänke blieben im Straßenraum übrig.

 

Herr Hardershrt aus, die Zahl der geplanten Bänke sei für den Planungsraum wenig. Um Bäume herum könnten Rundbänke vorgesehen werden. Er unterstütze die Anpassung der Wertstufe für das gesamte Planungsgebiet, damit eine Restgehwegbreite von 2 Metern bei Sondernutzungen gesichert sei. Eine Gehwegbreite von 2,65 müsse auch als Restgehwegbreite bei Sondernutzungen möglich sein. Es stelle sich die Frage, wie dies rechtlich umsetzbar sei.

 

Herr Batenhorststellt fest, die Gastronomiebetriebe hätten die Außengastronomie ausgeweitet. Mit zusätzlichen Bänken bleibe ggf. nicht ausreichend Gehwegbreite erhalten.

 

Herr Strate wirft ein, der Ausschuss spreche sich mehrheitlich gegen Bänke vor Gastronomiebetrieben aus. Es stelle sich die Frage, ob eine solche Regelung auch für die andere Straßenseite unmittelbar vor einem Gastronomiebetrieb sowie Kioske gelten solle.

 

Frau Lohkamp merkt an, es gebe in der Gastronomie Wechsel, die Standorte könnten sich in Zukunft verändern. Sie erkundigt sich, ob die Bankstandorte flexibel festgelegt werden könnten.

 

Herr Schmuckall entgegnet, der Ausschuss könne sich nur mit dem Bestand befassen. Die Standorte der Bänke könnten nicht regelmäßig verändert werden. Er ergänzt, die CDU-Fraktion sei mit dem der Politik vorgelegten Planentwurf einverstanden und erkundigt sich, wie Rechtssicherheit geschaffen werden könne.

 

Frau Hanke-Wiedemann. betont, der an die Politik versendete Freiflächenplan sei ein Entwurf, der in sehr kurzer Zeit entstanden sei und müsse daher noch überarbeitet werden. Auch die Nutzung der Potentialflächen müssten unter Anwendung des Hamburgischen Wegegesetzes noch näher definiert werden.

 

Herr Hahn ergänzt, dass nach seinem Verständnis des Hamburgischen Wegegesetzes kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Sondernutzung bestehe. In Bezug auf die Genehmigung von Außengastronomie beruhe dies insbesondere auf politischen Entscheidungen. Die Erstellung und politische Beschlussfassung des Freiflächenplanes erscheine ihm eine geeignete Möglichkeit zu sein, eine Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungen zu schaffen. Auf Nachfrage von Herrn Harders sagt er zu, das Rechtsamt in dieser Angelegenheit hinzuzuziehen.

 

Herr Schmidt erläutert, Sondernutzungen würden immer befristet genehmigt. Die Zeit werde zeigen, ob die gewählte Lösung praktikabel sei. Ggf. könne nach dem Auslaufen der Genehmigungen nachjustiert werden.

 

Herr Schmuckall widerspricht, dies sei nicht der richtige Ansatz. Das Rechtsamt solle imVorwege eine Einschätzung abgeben, die zum einen den Gastronomen Rechtsicherheit in der Planung der Außengastronomie gebe und zum anderen der Politik aufzeige, ob das Projekt fRO so umgesetzt werden könne, wie es ursprünglich gedacht gewesen sei.

 

Herr Hardershrt auf Nachfrage von Frau Hanke-Wiedemann aus, er befürworte den dezentralen Einsatz der restlichen finanziellen Ressourcen.

 

Herr Stratendigt an, das Amt werde zur nächsten Sitzung am 07.07.2025 eine Beschlussempfehlung vorlegen.  

Ö 6

Virtuelle Haltepunkte MOIA (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE, vertagt aus der Sitzung vom 02.06.2025)

Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE. Vertagt aus der Sitzung vom 02.06.2025.

Herr Strasser zieht den TOP zurück.

Ö 7

Halbjährlicher Bericht über die Siko-Antragslage

Herr Hahn kündigt eine Mitteilungsdrucksache des Amtes für eine der nächsten Sitzungen an.

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-0854.1

E-Scooter-Chaos flächendeckend eindämmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 22-0873.1

Neues Zentrum Altona - Leitlinien für die Neugestaltung und Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.3 - 22-1019.1

Lessingtunnel Altona - Sauberkeit und Sicherheit sicherstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.04.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.4 - 22-1042

Fahrgastunterstand am Platz der Arbeiterinnen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.5 - 22-1043

Sicherheit des Straßenverkehrs in der Elbchaussee verbessern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.6 - 22-1045

Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona zur 1. Verschickung Max-Brauer-Allee 233 bis KP Altonaer Straße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.7 - 22-1052

Fahrradbügelprogramm Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.8 - 22-1068

Sicherheit am Übergang an der Bustrasse am Bahnhof Altona verbessern! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.9 - 22-1073

Bericht über die Baustellenkoordination Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.10 - 22-1074

Stadtradstationen für Osdorf und Lurup Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.11 - 22-1087

Entscheidungsfindung zur Wahl der Liebermannstraße als Baustelleneinrichtungsfläche – fehlende Transparenz und mangelhafte Kommunikation? Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Der TOP mit der Drucksache 22-1087 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Herr Strate berichtet, es gen mehrere Eingaben zu den verkehrlichen Auswirkungen derSperrung der Elbchaussee vor. Ggf. könne der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer zur Beratung eingeladen werden.

 

Herr Strasser merkt an, eine Einladung wäre zu begrüßen. Es sei unverantwortlich, dass das Bezirksamt und die Bevölkerung nicht rechtzeitig über die Entscheidung zur Baustelleneinrichtungsfläche informiert worden seien.

 

Herr Schmuckall wirft ein, das Amt habe in der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.06.2025 zugesagt, die Kommunikation zum Thema Baustelleneinrichtungsfläche aufzuarbeiten.

 

Herr Harders stellt fest, stadteinwärts wollten viele Verkehrsteilnehmer:innen von der Bernadottestraße links in den Hohenzollernring abbiegen. Allerdings könnten aufgrund der verkehrlichen Situation nur wenige Fahrzeuge pro Ampelphase die Kreuzung passieren.

 

Herr Strate fasst zusammen, der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer werde zur nächsten Sitzung am 07.07.2025 eingeladen.

 

Herr Schmuckallhrt auf Nachfrage von Herrn Strate aus, die Einladung der Autobahn GmbH des Bundes zum Thema Autobahndeckel sei sinnvoll, sofern es einen neuen Sachstand zu berichten gebe.

 

Herr Asmussen berichtet auf Nachfrage von Herrn Adrian, ein Verkehrsunfall am 08.06.2025 sei ursächlich für den Ausfall der Ampeln an der Kreuzung Bornkampsweg/ Stresemannstraße gewesen. Am folgenden Dienstag, dem ersten Werktag der Elbchausseesperrung, habe die Straßenverkehrsbehörde festgestellt, dass die Situation nicht tragbar gewesen sei und so schnell wie möglich Maßnahmen ergriffen. Aufgrund der personellen Situation sei es allerdings nur möglich gewesen, die Stoßzeiten abzudecken. Zudem habe einliegengebliebenes Fahrzeug auf der A7 vor dem Elbtunnel die Situation zusätzlich verschärft. Die Beschwerdelage habe im mittleren dreistelligen Bereich gelegen. Er ergänzt, Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer:innen habe sich nicht auf den Kfz-Verkehr beschränkt, sondern sei auch bei Fahrradfahrer:innen zu beobachten gewesen, teilweise sogar in Anwesenheit der Polizei.

 

Herr Schmuckall berichtet, in der Reventlowstraße fehlten ein Schutzgitter zur Abtrennung des Radwegs sowie ein Verkehrsschild. Er erkundigt sich, ob ein Verkehrsunfall ursächlich sei und bittet das Amt sowie die Straßenverkehrsbehörde um einen Nachtrag zu Protokoll.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Sachstand und Unfallhergang konnten von Amt und PK 25 nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden. Der Nachtrag konnte deswegen nicht mehr erfolgen.]