22-1043

Sicherheit des Straßenverkehrs in der Elbchaussee verbessern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2025 anliegende Drucksache 22-0787.2B beschlossen.

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 hat mit Schreiben vom 13.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 7:

Die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke im Kurvenbereich der Elbchaussee 485-495 wurde bereits in der Vergangenheit geprüft und negativ beschieden. Die Entscheidungsgrundlage hat sich für die Anordnung einer Tempo 30-Strecke im besagten Bereich nicht verändert.

Im Kurvenbereich wurde das Verkehrszeichen (VZ) 295 (durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung) markiert. Dadurch ist das VZ 277.1 nicht erforderlich.

Zu 8:

Die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden (StVB) werden bei erkannten Problemen in Bezug auf Fahrrad-Schutzstreifen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einleiten. Plakataktionen werden in diesem Zusammenhang geprüft und ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienstgruppen „Fahrrad“ und der VD 6 durchgeführt werden.

Zu 9:

Es liegen keine Anhaltspunkte auf Verkehrsgefährdungen vor, die eine pauschale Überprüfung der in Rede stehenden Straßen erforderlich machen. Es werden aber weiterhin durch die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzungen die Sicherheit des Verkehrs geprüft und ggf. entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingeleitet.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 26.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Mittlerweile wurde in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde auf der Elbchaussee zwischen Sieberling- und Manteuffelstraße auf ganzer Länge eine Piktogrammkette mit Sharrows aufgebracht. Die Straßenverkehrsbehörde hatte festgestellt, dass die vorher aufgebrachten Schutzstreifen regelmäßig durch den Kfz-Verkehr überfahren wurden und nicht den erwünschten Sicherheitszugewinn für den Radverkehr verschafft haben.

Zu 2:

Eine Fußverkehrfurt am westlichen Ast des Knotenpunktes Elbchaussee/Schenefelder Landstraße/Manteuffelstraße ist straßenverkehrsbehördlich angeordnet und umgesetzt.

Zu 3:

Dies müsste im Rahmen einer bezirklichen Baumaßnahme umgesetzt werden, da der Umbau des Knotenpunktes nicht Bestandteil der Baumaßnahme an der Elbchaussee ist.

Zu 4;

Die Piktogrammkette wurde am 16. und 17. Mai 2025 auf ganzer Länge aufgebracht.

Zu 5:

Entsprechende Hinweisschilder werden zeitnah an das Bezirksamt geliefert, das sie entsprechend der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung aufstellen lassen wird.

Zu 6:

Der Bezirksversammlung werden die Unterlagen zu den ersten Verschickungen obligatorisch zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf kann die Bezirksversammlung gern Referierende des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer einladen, um sich die Planungen erläutern zu lassen und Vorschläge einzubringen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Elbchaussee Manteuffelstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.