Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona zur 1. Verschickung Max-Brauer-Allee 233 bis KP Altonaer Straße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2025 anliegende Drucksache 22-0906B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 26.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Planung Max-Brauer-Allee von Hausnummer 233 bis zur Kreuzung Schulterblatt ist das Ergebnis einer umfassenden Bestands- und Umfeldanalyse, um den besonderen örtlichen Anforderungen des Planungsgebietes Rechnung zu tragen. Die Abwägung zur Querschnittsfindung ist detailliert dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Die Maßnahme wurde durch einen umfangreichen Partizipationsprozess begleitet, und der Planungsansatz erhielt mehrheitlich ein positives Feedback durch die Teilnehmenden.
Zu 1:
Bei Radwegen Kopenhagener Art handelt es sich im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung um herkömmliche Radwege ohne gesonderte Ausweisung eines Sicherheitsstreifens. Im Gegensatz zu diesen wird der Sicherheitsstreifen von Einbauten freigehalten, so dass die tatsächliche Nutzungsbreite größer ist als bei herkömmlichen Radwegen. Erste Erfahrungen mitRadwegen gleicher Breite, wie hier geplant, haben gezeigt, dass diese ein hohes Radverkehrsaufkommen gut abwickeln können und dabei die Sicherheit der Radfahrenden nicht gefährdet wird. Die punktuellen Absenkungen durch die Formsteine stellen hierbei keine Beeinträchtigung dar. Diese sind aufgrund Ihrer weißen Färbung gut erkennbar.
Im betreffenden Bereich herrscht derzeit keine Radwegbenutzungspflicht. Es gibt keine Indikation, dass dies nach der Umplanung durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) zwingend wird. Hierdurch entzerrt sich das Bild zwischen Radfahrenden, welche schnell fahren und mit einem geringerem subjektivem Schutzbedürfnis am Verkehr teilnehmen und den Radfahrenden mit einem höherem subjektivem Schutzbedürfnis.
Die aufgeführten Bedenken können an dieser Stelle nicht geteilt werden, und es wird aufgrund der genannten positiven Erkenntnisse mit Kopenhagener Radwegen dieser Breite an der Planung festgehalten. Dies stellt unter Abwägung aller im Planungsraum vorhandenen Belange (z.B. Grünpflanzungen, Busverkehr, Fußverkehr, Straßenraumnutzung etc.) die optimale Lösung dar.
Zu 2:
Die Ladezonen und der Stellplatz werden auf 2,30 m verbreitert. Dies geht punktuell zu Lasten der Breite des Radweges.
Zu 3:
Die Einschätzung zu den Risiken des Planungsansatzes können nicht geteilt werden. In Fahrtrichtung Altona findet sich bereits im Bestand eine ähnliche Situation, in welcher der Radverkehr noch deutlich abgesetzter geführt wird. Die Auswertung der Unfallzahlen für diesen Bereich ist unauffällig und gibt keine Veranlassung, die vorhandene Situation als riskant einzuschätzen. Dies lässt sich auf den genannten Bereich übertragen. Die Abbiegeradien wurden auf Grundlage der benötigten Schleppkurven beim Abbiegevorgang des Bemessungsfahrzeugs in Schrittgeschwindigkeit gewählt. Durch die langsamere Annäherung an die Furt und den besseren Einsichtwinkel des motorisierten Verkehrs auf den Radverkehr werden in diesem Fall sogar Aspekte mit in die Planung aufgenommen, welche Merkmalen geschützter Kreuzungen nach niederländischem Vorbild entsprechen. Diese werden in der Drucksache 22/106, „Einigung mit der Volksinitiative Radentscheid Hamburg. Die Fahrradstadt Hamburg wird inklusiver“, explizit erwähnt.
Der Konfliktzone zwischen ein- und aussteigenden Fahrgästen und dem Radverkehr wurde in der Form Rechnung getragen, dass die Wartefläche größer und somit komfortabler geplant wurde, als dies der Standard vorgibt und die Wartefläche einen direkten Zugang zum Aufstellbereich über die signalisierte Furt der Max-Brauer-Allee verfügt. Hierdurch werden die Fußverkehrströme entzerrt, und durch die größeren Bewegungsflächen kann sich der Fußverkehr entsprechend den jeweiligen Zielen auffächern und muss den Radweg nicht unmittelbar queren. Nach derzeitiger Einschätzung der BIS liegen die Voraussetzungen zur Anordnung von Fußverkehrüberwegen im Bereich von Radwegen nicht vor. Hierzu läuft ein Pilotprojekt. Sollte dies erfolgreich sein, kann dieses Element im Zuge der weiteren Planung aufgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Erkenntnisse vor, die weitere Warnhinweise in diesem Bereich notwendig machen.
Eine zusätzliche Ableitungsmöglichkeit ist ebenfalls nicht vorgesehen. Es besteht keine Radwegbenutzungspflicht im Planungsraum, so dass der Radverkehr grundsätzlich auf der Fahrbahn stadtfinden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es dem Radverkehr an jeder Stelle möglich gemacht werden muss, die Radweganlage zu verlassen. Die Nutzung der Radweganlage sollte eine bewusste Entscheidung des Verkehrsteilnehmers sein und nicht durch örtliche Situationen impulsgesteuert möglich gemacht werden. Es gibt im Verlauf des Kopenhagener Radweganlage ausreichend Überfahrten, die zum Wechseln auf die Straße genutzt werden können.
Zu 4:
Die Ladezonen und der Stellplatz werden auf 2,30 m verbreitert. Dies geht punktuell zu Lasten der Breite des Radweges. Die Länge wird insbesondere nach Rücksprache mit den Gewerbetreibenden vor Ort als ausreichend empfunden, insbesondere da eine Verlängerung auch zu Lasten des vorgesehenen Grünbestandes gehen würde.
Zu.5:
Die Abbiegeradien wurden so gewählt, dass das Bemessungsfahrzeug in Schrittgeschwindigkeit abbiegen muss.
Zu 6:
Siehe Antwort zu 3.
Zu 7:
Dem Grundsatz, vorhandene Straßenbäume zu schützen, wurde in der Planung nachgekommen. Die geplanten Fällungen sind nach jetzigem Stand unvermeidbar und unter dem Aspekt der Ausgewogenheit aller im Planungsraum vorhandenen Belange angemessen. Im weiteren Planungsverlauf wird es weitergehende Untersuchungen durch Fachplanende zu den Bäumen sowohl im Bestand als auch für zu pflanzende Bäume geben. Sollte sich wider Erwarten ergeben, dass sämtliche oder einzelne Bäume erhalten bleiben können, wird dies in die Planung mit einfließen.
Zu 8:
Die Tabelle wird in der Darstellung zur Schlussverschickung überarbeitet.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.