Entscheidungsfindung zur Wahl der Liebermannstraße als Baustelleneinrichtungsfläche fehlende Transparenz und mangelhafte Kommunikation? Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Im Rahmen des zweiten Bauabschnitts der Sanierung der Elbchaussee wurde die Liebermannstraße als Standort für Büro- und Sozialcontainer der Baustelle ausgewählt. Diese Entscheidung überraschte nicht nur die Anwohnerschaft, sondern auch die Bezirksversammlung, da diese Flächeweder Teil der ursprünglichen Beschlussvorlage des Bezirksamtes war noch zuvor politisch oder öffentlich diskutiert wurde. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sehen sich mit einer über Jahre angelegten Einschränkung konfrontiert und kritisieren diefehlende Transparenz und Mitbestimmung.
Zuvor waren andere Flächen – darunter der Parkplatz südlich des Rathauses, die Rainvilleterrasse oder die östliche Fahrbahn des Hohenzollernrings – Gegenstand politischer Diskussionen und Verwaltungsprüfungen. Letztlich wurde die Entscheidung jedoch mit Hamburg Wasser als federführendem Partner in Abstimmung mit der Polizei und der öffentlichen Hand als Genehmigungsinstanz getroffen, ohne vorherige Rückkopplung mit den politischen Gremien oder einer umfassenden Anwohnerbeteiligung.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Abstimmung zur Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) erfolgte durch den Vorhabenträger, der INFRACREW Hamburg, gemeinsam mit dem zuständigen Polizeikommissariat und der Feuerwehr.
Das Bezirksamt Altona wurde in diesen Prozess am 25.02.2025 und 03.03.2025 eingebunden, weil Standorte für die BE-Fläche zur Disposition standen, die sich im Verwaltungsvermögen des Bezirks befinden. Im Übrigen wird auf die Bürgerschaftsdrucksache 23/147 verwiesen.
Zu 2:
Nein.
Zu 3:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/147.
Zu 4:
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Polizei ging beim Bezirksamt Altona am 08.05.2025 ein.
Zu 5:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/147.
Zu 6:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/147.
Zu 7:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/147.
Zu 8:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/147.
Zu 9:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/147.
Zu 10:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/147.
Zu 11:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/147.
Zu 12:
Dem Bezirksamt ist an einer transparenten und bürgerfreundlichen Umsetzung der eigenen Baumaßnahmen gelegen. Für Maßnahmen in eigener Zuständigkeit werden daher diverse Beteiligungsformate und Formen der Gremienbeteiligung angeboten.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 23/147
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