Lessingtunnel Altona - Sauberkeit und Sicherheit sicherstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.04.2025
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.04.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-9011B beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 28.04.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zur genauen Einschätzung der Zuständigkeiten wäre es wünschenswert, mehr über die genauen Eigentumsverhältnisse des Geländes zu erfahren. Das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) ist im Auftrag der Sozialbehörde für Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund zuständig. Im Fall des Lessingtunnels informierte das Hamburger Abendblatt am 13.03.25 die Schädlingsbekämpfung des HU über den Rattenbefall dort. Seitens des Bezirkes oder der Deutschen Bahn erfolgte keine Meldung.
Das HU leitete umgehend Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ein. Bei den Terminen vor Ort wurde jedoch auch deutlich, dass der Rattenbefall durch illegale, regelmäßige und organisierte Taubenfütterung stark begünstigt wird . Darüber wurde das Bezirksamt Altona informiert. Die Bezirksämter (Ordnungsdienste- oder Ämter) sind für die Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots zuständig. Die übergeordnete Behörde istdie Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Seitens der Sozialbehörde wurden somit alle nötigen Maßnahmen zur Rattenbekämpfung bereits vorgenommen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 19.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt hier zur Beleuchtung Stellung.
Die Situation im Lessingtunnel wird nach Einschätzung der BVM nicht nur aufgrund der Enge, des Lärms und der Verschmutzungen als unangenehm wahrgenommen. Auch die Lichtstimmung und hier speziell die Lichtfarbe haben eine atmosphärische Wirkung. Die vorhandenen Leuchten befinden sich aufgrund des Alters sowie der permanenten Verschmutzung mit Taubenkot in keinem guten Zustand mehr. Zusätzlich trägt das gelbliche Licht zur Schummrigkeit bei. Weißes Licht hingegen wird als heller und angenehmer, dem Tageslicht entsprechend und als „sauberer“ wahrgenommen. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat deshalb die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH damit beauftragt, im östlichen Teil des Lessingtunnels die vorhandenen Natriumdampfhochdrucklampen mit gelbem Licht gegen LED-Leuchten mit weißem Licht zu tauschen. Diese Maßnahme soll innerhalb der nächsten sechs Wochen umgesetzt werden.
Die Beleuchtungsanlage im westlichen Teil des Lessingtunnels soll um eine Tag- /Nachtschaltung erweitert werden, was die Beleuchtungsstärke im Tunnel insgesamt erhöhen wird. Hierfür ist ein zusätzlicher Schaltschrank erforderlich. Diese Maßnahme wird bis Jahresende 2025 realisiert.
BVM und LSBG regen außerdem an, die nördliche und südliche Wand im alten Teil des Lessingtunnels durch das Bezirksamt reinigen zu lassen, da eine saubere Wand den Tunnel zusätzlich heller erscheinen lassen wird.
Zu 2.:
Die baulichen Maßnahmen durch die Deutsche Bahn AG sind abgeschlossen. Weitere geplante Umbaumaßnahmen des Lessingtunnels sind BVM und LSBG nicht bekannt.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 26.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die SRH ist für die Fahrbahn- und die Gehwegreinigung verantwortlich, beide erfolgen zweimal wöchentlich. Zusätzlich wird seit Mai 2022 eine einmal wöchentliche Nassreinigung durchgeführt. Aktuell sind auch vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen keine darüber hinausgehenden Reinigungsleistung vorgesehen.
Die Beschlussempfehlung wird damit bezüglich weiterer Reinigungsmaßnahmen nicht aufgegriffen.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat mit Schreiben vom 27.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
Bei der Stadttaube handelt es sich um Nachkommen verwilderter Haustauben. Diese unterliegen weder dem Naturschutz- noch dem Fundrecht, sodass keine unmittelbare staatliche Zuständigkeit besteht.
Der Schutz der Stadttauben, aber auch die tierschutzfachliche Bewertung von Maßnahmen zur Verringerung von Mensch-Tier-Konflikten vor Ort, liegt in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Schon aus Zweckmäßigkeitserwägungen kann das Thema nur von den Bezirksämtern bewegt werden, da diese über die erforderlichen Ortskenntnisse, Kontakte zu örtlichen Akteuren und Kenntnisse über Problem-/Beschwerdelagen verfügen.
Eine tierschutzgerechte Vergrämung von Aufsitz- und Brutplätzen kann im Einzelfall eine geeignete Maßnahme des Stadttaubenmanagements darstellen. Dabei muss nicht nur die Auswahl, sondern auch die fachliche Umsetzung sachkundig und tierschutzkonform erfolgen. Die tierschutzfachliche Bewertung, welche Maßnahmen im Einzelfall (hier „Lessingtunnel“) geeignet und tierschutzrechtskonform sind, liegt gemäß Abschnitt I der Anordnung über Zuständigkeiten im Tierschutzrecht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-9011B
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